Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

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VeNoM
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Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Beitrag von VeNoM »

leider ...
und wie gesagt das die keine antworten mehr geben wenn man was mit mit Unterschrift haben will, find ich schon ETWAS seltsam ...
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Corsa95
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Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Beitrag von Corsa95 »

Hallo

Ich musste letzte woche zum TÜV dwgen meine Scheinwerfer
die Rennl. haben sie mir bemängelt weil sie blau scheinen.
Der TÜV hin hat gesagt:

Scheinwerfer(Klarglas)wie auch die Birnen(Philipps)
haben ein E-PRÜFZEICHEN und somit ZUGELASSEN.

Ein schriftzug darüber bräuchten sie nicht ausstellen
weil da ein E-PRÜFZEICHEN drauf ist.
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VeNoM
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Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Beitrag von VeNoM »

und wenn dich die Polizei nahält sagste nö E-zeichen reicht ? ich will was schriftliches haben zum Vorzeigen bei der polizei wo net einfach vom internet auf ner Webseite ausgedruckt wurde :) das E-zeichen reicht wissen wir alle nur wenns der Polizei net reicht gehörst der Katze :D
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huggy_bear

Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Beitrag von huggy_bear »

wozu sind die e-zeichen dann da? für mich sind die langsam ein witz...alles auslegungssache, ob die nun reichen oder nicht..man... :twisted:
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Lennox016

Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Beitrag von Lennox016 »

Von rechtswegen her dienen sie zur Bestätigungen der Betriebserlaubnis.
Da ist nix dran zu rütteln, komme was wolle.
Weil im Gesetz steht, dass Teile durch das E Zeichen oder eine Prüfbestätigung Freigabe erhalten.

Das Problem ist halt nur, dass meist viele Schäferhunde nicht wirklich mit dem Gesetz vertraut sind. Wenn du aber angehalten wirst, kannste aber natürlich schlecht was gegen sie sagen und ein späterer Rechtsstreit ist einfach nicht effizient.
Mir persönlich reicht das Zeichen (Rechtsbeistand habe ich ;) ) und ansonsten habe ich immer eine Kopie des StVOG im Handschufach.

Einzige "teilweise" sichere Möglichkeit ist halt entweder ne ABE zu haben oder sie im Schein stehen zu haben.
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VeNoM
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Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Beitrag von VeNoM »

macht mal halblag :D ich bin gerade mit Raid darüber am verhandeln vielleicht können die mir es mit stempel o.ä. schicken immerhin haben die sich extra wegen mir die mühe gemacht und nochmal beim Tüv angefragt und dies kam dabei raus:
Hallo,



bezugnehmend auf Ihre Anfrage haben wir noch einmal Rücksprache mit dem TÜV gehalten und können Ihnen Folgendes bestätigen.





Müssen Außenspiegel, Rückleuchten oder Blinker etc. die nach EG-genehmigt wurden und gekennzeichnet sind mit Genehmigungsunterlagen in den Handel gebracht werden?



Grundsätzlich gilt: Nur dann muss eine Genehmigungsunterlage dem Produkt beigelegt werden, wenn dies ausdrücklich im Genehmigungsschreiben gefordert wird. Es gibt derzeit kein EG genehmigtes Fahrzeugteil bei dem dies der Fall ist. Einzige bekannte Forderung besteht bei EG genehmigten Schalldämpferanlagen: hier muss auf die Verpackung aufgedruckt werden eine Zuordnung Fahrzeug (Motor) zu EG Nr. der Schalldämpferanlage. Aber auch hier wird kein Abdruck der Genehmigung gefordert.



Quelle: §19StVZO: (3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen…..

2. für diese Teile a) eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgnehemigung …..erteilt worden ist…



§19StVZO: (4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen (****) ……(einen Abdruck der Genehmigung) mitzuführen.



Die Fälle nach (****) sind die bekannten: Teilegutachten, Allgemeine Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigungen nach StVZO. Es wird dies nicht für die Fälle nach Absatz (3) 2. EWG-Betriebserlaubnis, EWG Bauartgenehmigung etc. gefordert.



Wir hoffen Ihre Anfrage zufriedenstellend beantwortet zu haben und stehen auch weiterhin für Rückfragen zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen





r.d.i. Deutschland GmbH
- Leiter Technik -
wenn diese mir nun nochmal das mit stempel als pdf schicken hat sich der fall dann wohl entgültig geklärt !
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VeNoM
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Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Beitrag von VeNoM »

*Thread mal wieder rauskram*

sööööderle ich komme gerade von der Dekra mit Skywomans Corsa (Hauptuntersuchung neu)

da habe ich ihn doch davpr gleich mal auf diese Klarglasrückleuchten mit E-Zeichen aufmerksam gemacht. Hab gefragt wie ist denn das nun müssen E-geprüfte Scheinwerfer eingetragen werden oder braucht man eine Prüfbestätigung etc. ?

Da meinte der lieber Herr zu mir als er das E-Zeichen kontollierte ob auch alles wirklich drauf ist

E-Zeichen ist drauf und somit hat sich die Sache erledigt, wir tragen bei und auch keine E-geprüften Sachen mehr ein ebenfalls die Auspuffanlagen mit E Zeichen tragen sie nichtmehr ein weil es weder einer Eintragung noch einem Stück papier benötigt.

Dann habe ich ihn gefragt und wie ist das wenn die Polizei einen anhalten weil die oftmals gerne nen nachweiss sehen ?!

Meinte er wenn die Polizei nachfragt dann soll ich sagen das E und EG Geprüfte anbauteile von Polizei und Tüv abrufbar sind und es keinem Nachweis bedarf weil solche SW, RL etc. mit E Zeichen für das Fahrzeug zugelassen sind und somit keinen nachweis brauchen. Selbst wenn sich einem zum Tüv schicken würden (oder Dekra je nachdem) müssen sie die mängelkarte nachdem man dortwar wieder zurück nehmen und man darf dann auch keine Punkte o.ä. bekommen.

Für mich ist somit dieses Thema entgültig vom Tisch ! ich werde den obigen text dazu noch ausdrucken den ich von Raid bekam und dann fettich, wenn die nichtmal mehr solche sachen eintragen dann bestätigt sich das wohl das die komplette Dekraeintrichtung quasi ALLE wo dadrin arbeiten bescheid wissen und nicht wie es vorkommt, das der eine das so sagt der nächste prüfer wieder so usw.

Auf jedenfall bin ich mir nun bei der nächsten Polizeikontrolle sicher das mein zeug alles passt und die mich mal gern haben können nachdem ich das nun schon aus zwei stätten wo jeweils zwei verschiedenen prüfern gehört habe ...
RydeOrDie
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Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Beitrag von RydeOrDie »

das is ja mal eine gute nachricht....danke Venom
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huggy_bear

Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Beitrag von huggy_bear »

ok, dann können die klarglas scheinwerfer ja kommen :D

thx@venom
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blank2007

Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Beitrag von blank2007 »

jo, meine sind schon bestellt ;) :wink:
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