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Re: von Gangsterob (Airride mit Felgen Bilder)

Verfasst: Do 11. Mär 2010, 11:23
von ice tiger
alle in Schwarz verdunkelt auch die Frontscheibe(alles mit Tüv)
Sorry...aber wenn man das liest, geht jeder auch von DUNKLEN, SCHWARZEN Scheiben aus und nicht von so nem Häppchen geflutete Scheiben da...Das eine hat mit dem anderen wenig zu tun...denn das Geflutete sieht nicht so aus, wie eine richtig verdunkelte Scheibe... Der Effekt ist doch viel schwächer. Außerdem sind die Serienscheiben m.E. nach schon zu nem gewissen Prozentsatz geflutet/getönt (Stichwort Color-Verglasung)...

Zur Pommes-Theke: Damit könnte der TE Probleme bekommen, da der Spoiler auf den Bildern breiter aussieht, als das Fahrzeug...Diesen Fakt kann auch kein Hinterhof-Tüv ignorieren...

mfg

Re: von Gangsterob (Airride mit Felgen Bilder)

Verfasst: Do 11. Mär 2010, 11:31
von Green-Tiger
ice tiger hat geschrieben:Außerdem sind die Serienscheiben m.E. nach schon zu nem gewissen Prozentsatz geflutet/getönt (Stichwort Color-Verglasung)...

mfg
Steht meist auch auf der Scheibe drauf um wieviel die verdunkelt ist. Aber da er eh schon so viel illegales Zeug dran hat, kommts auf das eine mehr oder weniger auch nicht an. Ich will nur nicht der sein, dem er Nachts reinfährt weil er durch seine schwarzen Scheiben nichts gesehen hat.

Re: von Gangsterob (Airride mit Felgen Bilder)

Verfasst: Do 11. Mär 2010, 12:03
von red-japan-tigra
zum thema scheiben ich bastel ja immer mit ihm aber ich habe ihm auch schon gesagt das es illegal ist dei scheibe mit folie zubeziehen aber er meint es ist legal :confused: naja mir egal ich habe ihm auch geagt wenn wir zu einem treffen fahren halten die uns beide eh an und dann darf ich schön weiter fahren und er steht dann da weil sie ihm die karre stilllegen aber wie gesagt es ist nicht mein auto also auch nicht meine angelegenheit und endeffekt auch nicht meine PUNKTE ;) und die theke ist jetzt bei mir drauf aber ich finde bei mir wirk sie anders könnt ja mal looken gehen ;)

http://www.corsa-tigra.de/showthread.ph ... 944&page=7


mfg RED

Re: von Gangsterob (Airride mit Felgen Bilder)

Verfasst: Do 11. Mär 2010, 12:08
von Jojo81
mach doch mal nen bild. würde bei deinem bestimmt bessert passen wegen dem bodykit.

@bob: lasier doch noch die rückleuchten passend zu den scheiben

Re: von Gangsterob (Airride mit Felgen Bilder)

Verfasst: Do 11. Mär 2010, 12:15
von red-japan-tigra
bilder sieht man im link weil bin nicht zuhause deshalb kann ich keine bilder hochladen

Re: von Gangsterob (Airride mit Felgen Bilder)

Verfasst: Do 11. Mär 2010, 18:42
von Gangsterob
Ich lasse die Scheiben mit Folie machen!
Aber mit ein neuen Verfahren man sieht die Verdunkelung nur in der Sonne!
Das bedeutet ohne Sonne ist die Folie nicht sichtbar aber sobald die Sonne auf den Scheiben knallen wird die Scheibe ganz Schwarz und das gibt es mit Tüv aber man muss nur die Kontakte haben die das haben!
Muss mal echt sagen ihr schreibt alle wie scheiße der Wagen ist oder wird dann braucht ihr doch nicht schreiben und zum Thema Tüv ich glaube ich weis mehr als viele hier denken.
Und welche Leute mir wünschen das die Polizei mich anhält , können sie gerne tun.
Bei mir ist und wird alles LEGAL und keine Hinterhof Werkstatt eingetragen.
Brauche sowas nicht aber wie gesagt und jetzt für alle zum LESEN

WER HIER NICHTS SINNVOLLES zum Thema beiträgt soll nicht mehr schreiben!
ice tiger hat geschrieben:Sorry...aber wenn man das liest, geht jeder auch von DUNKLEN, SCHWARZEN Scheiben aus und nicht von so nem Häppchen geflutete Scheiben da...Das eine hat mit dem anderen wenig zu tun...denn das Geflutete sieht nicht so aus, wie eine richtig verdunkelte Scheibe... Der Effekt ist doch viel schwächer. Außerdem sind die Serienscheiben m.E. nach schon zu nem gewissen Prozentsatz geflutet/getönt (Stichwort Color-Verglasung)...

Zur Pommes-Theke: Damit könnte der TE Probleme bekommen, da der Spoiler auf den Bildern breiter aussieht, als das Fahrzeug...Diesen Fakt kann auch kein Hinterhof-Tüv ignorieren...

mfg

Re: von Gangsterob (Airride mit Felgen Bilder)

Verfasst: Do 11. Mär 2010, 18:56
von rofi
meister glanz, wie erklärst du dir dann das hier?

Folien an Scheiben von Kraftfahrzeugen:

Für die Sicht des Fahrers muss, nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung (StVZO), ein Sichthalbkreis in Fahrtrichtung mit 180° um die Augenpunkte des Fahrzeugführers gewährleistet sein. Das bedeutet, neben der Windschutzscheibe sind auch die vorderen Seitenscheiben von Bedeutung.
Die Forderung gilt bezüglich der Sicht durch die Scheiben als erfüllt, wenn bauartgenehmigte Scheiben eingebaut werden. So müssen die Windschutzscheiben eine Lichtdurchlässigkeit von mindestens 75 % aufweisen, während für andere Scheiben mindestens 70 % gefordert sind. Diese Forderungen sind nur mit klaren oder leicht getönten Scheiben zu erfüllen.
Scheibenfolien mit deutlich sichtbarer Tönung, die von außen dunkel wie eine
Sonnenbrille erscheinen, halten die 70%-Forderung nicht ein und dürfen deshalb
nicht an Windschutzscheiben und vorderen Seitenscheiben verwendet werden.
Damit soll sichergestellt werden, dass beispielsweise Fußgänger und Radfahrer beim Abbiegen auch in der Dunkelheit vom Fahrer noch gesehen werden.
Durch das Aufbringen von - auch minimal - getönten Folien auf den vorderen Seitenscheiben wird erfahrungsgemäß der Grenzwert von 70 % unterschritten. So erreichen selbst geringfügig getönte Folien nur knapp 70 %, scheinbar glasklare" Folien gerade 85 % Lichtdurchlässigkeit. Dabei ist der Anteil der Fahrzeugscheibe an der Gesamtlichtdurchlässigkeit noch nicht berücksichtigt.
Wenn Sie Folien an den hinteren Seitenscheiben und dem Heckfenster anbringen wollen, sollten Sie sich die dazugehörige Bauartgenehmigung und die Anbauanweisung sorgfältig durchlesen. Darin wird beschrieben,
" an welchen Scheiben die Folien verwendet werden dürfen (in der Regel ist der Verwendungsbereich wie oben beschrieben eingeschränkt),
" wie die Folie an den Scheiben anzubringen sind (z. B. nicht mit der Scheibeneinfassung bzw. Gummidichtung verkleben, auf jedem Folienstück muss ein Prüfzeichen vorhanden sein)," welche Bedingungen an die Verwendung der Folien bei Anbringung an der Heckscheibe zu beachten sind (zweiter Außenspiegel)," dass die Bauartgenehmigung im Fahrzeug mitzuführen ist.

Re: von Gangsterob (Airride mit Felgen Bilder)

Verfasst: Do 11. Mär 2010, 19:00
von Gangsterob
Seit ihr eigentlich auf den laufenden???
Man ihr schreib andauernt nur alte Sachen die vor 2 Jahren gültig waren ich war vor 1 Woche da und es klappt die ändern andauernt was genau wie mit meine Türen vorher hieß es muss ne manuele öffnung sein und jetzt reicht wenn man beide türen elektrisch macht!
Versteht ihr mal ihr diskutiert immer wieder über sachen wo die schneller was ändern wie ihr das wisst!

rofi hat geschrieben:meister glanz, wie erklärst du dir dann das hier?

Folien an Scheiben von Kraftfahrzeugen:

Für die Sicht des Fahrers muss, nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-
Ordnung (StVZO), ein Sichthalbkreis in Fahrtrichtung mit 180° um die Augenpunkte des
Fahrzeugführers gewährleistet sein. Das bedeutet, neben der Windschutzscheibe sind
auch die vorderen Seitenscheiben von Bedeutung.
Die Forderung gilt bezüglich der Sicht durch die Scheiben als erfüllt, wenn bauartgenehmigte
Scheiben eingebaut werden. So müssen die Windschutzscheiben eine
Lichtdurchlässigkeit von mindestens 75 % aufweisen, während für andere Scheiben
mindestens 70 % gefordert sind. Diese Forderungen sind nur mit klaren oder leicht getönten
Scheiben zu erfüllen.
Scheibenfolien mit deutlich sichtbarer Tönung, die von außen dunkel wie eine
Sonnenbrille erscheinen, halten die 70%-Forderung nicht ein und dürfen deshalb
nicht an Windschutzscheiben und vorderen Seitenscheiben verwendet werden.
Damit soll sichergestellt werden, dass beispielsweise Fußgänger und Radfahrer beim
Abbiegen auch in der Dunkelheit vom Fahrer noch gesehen werden.
Durch das Aufbringen von - auch minimal - getönten Folien auf den vorderen Seitenscheiben
wird erfahrungsgemäß der Grenzwert von 70 % unterschritten. So erreichen
selbst geringfügig getönte Folien nur knapp 70 %, scheinbar glasklare" Folien gerade
85 % Lichtdurchlässigkeit. Dabei ist der Anteil der Fahrzeugscheibe an der Gesamt-
Lichtdurchlässigkeit noch nicht berücksichtigt.
Wenn Sie Folien an den hinteren Seitenscheiben und dem Heckfenster anbringen wollen,
sollten Sie sich die dazugehörige Bauartgenehmigung und die Anbauanweisung
sorgfältig durchlesen. Darin wird beschrieben,
" an welchen Scheiben die Folien verwendet werden dürfen (in der Regel ist der Verwendungsbereich
wie oben beschrieben eingeschränkt),
" wie die Folie an den Scheiben anzubringen sind (z. B. nicht mit der Scheibeneinfassung
bzw. Gummidichtung verkleben, auf jedem Folienstück muss ein Prüfzeichen
vorhanden sein),
" welche Bedingungen an die Verwendung der Folien bei Anbringung an der Heckscheibe
zu beachten sind (zweiter Außenspiegel),
" dass die Bauartgenehmigung im Fahrzeug mitzuführen ist.

Re: von Gangsterob (Airride mit Felgen Bilder)

Verfasst: Do 11. Mär 2010, 19:30
von Dennis@Corsa
Gesetzestexte/Verordnungen bitte posten! Interessiert mich!

Re: von Gangsterob (Airride mit Felgen Bilder)

Verfasst: Do 11. Mär 2010, 19:41
von walle-tigra
Dennis@Corsa hat geschrieben:Gesetzestexte/Verordnungen bitte posten! Interessiert mich!



Das will ich auch sehen!!! :vogel:
Ach und das mit den Türen interresiert mich noch viel mehr!!!!! :vertrag:



Ich frag morgen mal den Jurist der uns unterrichtet, der soll mal nachschauen, kennt sich mit sowas eigentlich aus....