Tieferlegung mit 8x14?? Wieviel?und vor allem wie siehts aus

Alles über den Tigra

Moderatoren: FTBerlin, Iceman

Benutzeravatar
Fummy

Re: Tieferlegung mit 8x14?? Wieviel?und vor allem wie siehts aus

Beitrag von Fummy »

Naja die ET -74 ist auf den E-Kadett bezogen und da ist es zulässig!!!

Und die "normalerweise" zulässige ET bei Corsa/Tigra liegt soweit ich informiert bin bei ET20!!!

Aber mit nem Fahrwerkstest und so weiter...sollte man das eingetragen bekommen!!!

Meine Schwester hat auf ihrem Astra G 8x17 ET 35 und ich wollte 20mm Scheiben pro Seite fahren, wurde aber nicht eingetragen da es nicht zulässig war!!!!

Aber hab ja schon gesagt jeder hat seine meinung und seinen eigenen "guten" Tüv!!! :wink:


Ach ja für meine Scheinwerferunterkante von 42cm wurde auch gebürgt mit einer Unterschrift, aber ich weiß genau wenn ich an den falschen Polizisten gelange ist mein Wagen deswegen stillgelegt!!
Gruß
Benutzeravatar
Anonymous

Re: Tieferlegung mit 8x14?? Wieviel?und vor allem wie siehts aus

Beitrag von Anonymous »

Es steht geschrieben so weit ich es noch in erinnerung habe, (ohne gewähr) das die Scheinwerferunterkante 50cm haben soll ,da es keine muß regelung ist ,ist das ganze eine auslegungssache .wenn mich die cops deswegen zum tüv schleppen würden und die mein auto stillegen würden, ging ich sofort zu meinen anwalt und ich bin überzeugt das ich gewinne. Aber gewisse leute haben Angst , alleine schon von der anwesendheit der herren Polizisten und scheißen schon halb in die hose wenn die neben dir stehen,ist zum teil verständlich aber wenn alles eingetragen ist kann eigendlich nichts passieren man darf halt keine schwäche zeigen sondern muß halt cool bleiben ,ein weiterer punkt ist meiner meinung nach , die wissen ganz genau das die jungs die sie erwischen nicht zum anwalt gehen, da die meisten der meinung sind hab ich doch sowieso keine chance gegen die herren polizisten.dann noch den streß mit den papierkrieg und und und. wie schon gesagt ist nur meine meinung ich will keinen ans bein pinkeln.
i
Simon
Senior
Beiträge: 1430
Registriert: So 27. Feb 2005, 13:44

Re: Tieferlegung mit 8x14?? Wieviel?und vor allem wie siehts aus

Beitrag von Simon »

§50 Abs.3 der STVZO

(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.

dir kann somit jeder polizist ans bein pinkeln, und zurecht, es steht nicht soll sondern darf !

von dir hätt ich das nicht erwartet manni :wink: , da kommste mit deinem anwalt auch net weit, weil wie gesagt, es ist en ganz klarer verstoß der stvzo
Benutzeravatar
Executive

Re: Tieferlegung mit 8x14?? Wieviel?und vor allem wie siehts aus

Beitrag von Executive »

@Manni:
Genau so siehts nämlich mal aus!

Und "Schönreden" tu ich mir hier gar nichts!
Ich hab bzw. bekomm alles umgebaute LEGAL eingetragen,auch 14Zoll mit entspechendem Fahrwerk!Und wenn alles schwarz auf weiss in den Papieren steht,hab ich keinerlei befürchtung.Und falls jemand grünes auf die Idee kommt,das anzuzweifeln und versucht mir ans Bein zu strullern kann er versuchen-ich bin Rechtschutzversichert und kenne mehere gute Anwälte die im Verkehrsrecht tätig sind.
Überhaupt gehen mir diese ganzen neg. Beiträge langsam aber sicher richtig auf die Makrone,zumahl sie net wirklich was mit dem Thema zu tun haben.Wenn ihr ein Streitthema zur SW-Mindesthöhe haben wollt,dann macht eins auf!
Wem es nicht passt das es leute gibt die mit 14er fahren und noch nie probs hatten,schlechte Erfahrung mit Cops oder wegen mir einfach nur neidisch ist,der kann nun BITTE seine Kommentare sich sparen,ich bin es echt leid,wie ein Verbrecher hier hingestellt zu werden.

Gruß Peter
Benutzeravatar
Executive

Re: Tieferlegung mit 8x14?? Wieviel?und vor allem wie siehts aus

Beitrag von Executive »

Dann frag ich mich allen ernstes,wie der TÜV/Dekra oder sonst wer sachen einträgt,die wohl nicht der Stvzo entspechen???
Ich hoffe,das kann mir mal jemand erklären
Da stimmt dann doch wohl das ganze System nicht...
Benutzeravatar
Anonymous

Re: Tieferlegung mit 8x14?? Wieviel?und vor allem wie siehts aus

Beitrag von Anonymous »

Um gottes willen ich will hier niemanden angreifen ,ich habe nur gesagt ich würde es mir nicht gefallen lassen. der tigra hatt mit normalbereifung ja schon 51 cm ,wie soll das funkionieren mit die 50 cm wenn ich nur ein sportfahrwerk einbaue da lieg ich dann auch schon unter 50 obwohl das Fahrwerk tüv hat.
Benutzeravatar
Apache

Re: Tieferlegung mit 8x14?? Wieviel?und vor allem wie siehts aus

Beitrag von Apache »

Dass damit das ganze System nicht stimmt, ist schon richtig. Nur gibt es auch Prüfer, die einem getönte vordere Seitenscheiben eintragen, welche ja auch nicht erlaubt sind...
Ich habe ein 40/20 FW und bin bei ca. 48-49 cm SW-Unterkante mit Serienreifen.
Ich hätte auch zu mehr gegriffen, wenns das Problem nicht geben würde. Bei uns wird das Thema auch (noch) nicht so eng gesehen, aber es kommt ja schon vor, dass man irgendwo anders unterwegs ist und wird einem dann die Karre stillgelegt, na dann viel Spaß...

Klar finde ich dieses Gesetz auch völlig unsinnig, zumal es diverse Autos gibt, die eine "Ausnahmegenehmigung" haben. Nur machen kann man dagegen wenig.

An diesem Beispiel sieht man wieder, dass das Geld irgendwo die Welt regiert, traurig eigentlich...
Benutzeravatar
Corsaconni

Re: Tieferlegung mit 8x14?? Wieviel?und vor allem wie siehts aus

Beitrag von Corsaconni »

oh man,
nochmal für alle...
eintragungen schützen nicht vor einer strafe!denn illegale eintragungen sind keinen pfifferling wert...

es soll die sw-uk 50cm haben *ha ha ha*
genau alles was in der stvzo steht sollte so sein muß aber nicht!*ich schmeiß mich weg*

@manni
du weist genau wies bei mir gelaufen ist und warum schreibst du jetzt so einen mist????warum hast du dein fahrwerk dann auf die 50cm eingestellt???wenn du so ein großer held bist der keine angst von der polizei hat???versteh ich nicht,denn in deinen radkästen wäre locker noch platz für ne 50-60er tieferlegung!!!!

naja,manche wollens und könnens nicht verstehen!sorry,das ist meine meinung und da will ich auch keinen ans bein pinkeln..
Benutzeravatar
steuerchen

Re: Tieferlegung mit 8x14?? Wieviel?und vor allem wie siehts aus

Beitrag von steuerchen »

Manni hat geschrieben:Um gottes willen ich will hier niemanden angreifen ,ich habe nur gesagt ich würde es mir nicht gefallen lassen. der tigra hatt mit normalbereifung ja schon 51 cm ,wie soll das funkionieren mit die 50 cm wenn ich nur ein sportfahrwerk einbaue da lieg ich dann auch schon unter 50 obwohl das Fahrwerk tüv hat.
Und wer "zwingt" Euch die Karren tiefer zu legen...ist doch völlig Latte ob der Tigra nun 50 oder 51cm ab Werk hat....Ist nunmal Gesetz und wie gesagt, niemand muss ja seine Karre tiefer legen....Immer dieses Gesabbel über Dinge die ihr eh nicht ändern könnt.
Benutzeravatar
Fummy

Re: Tieferlegung mit 8x14?? Wieviel?und vor allem wie siehts aus

Beitrag von Fummy »

Ich hab doch schon gesagt laßt die leute machen!!! :wink:


Übrigens ich glaub auf 14" am Tigra ist keiner neidisch!!! :wink:

MFG
der der mit 15" tiefer ist als ander mit 14" und weiß das es nicht legal ist und deswegen auf größere felgen umsteigen wird :D

P.S. ich fahr schon seit vier Jahren mit Reflektorunterkante 42cm rum, habs aber auch vorlangem eingetragen bekommen wo es noch keiner gewußt hat....ich hab aber nachgefragt und sie würden es mir nicht wieder eintragen!!!

Aber jedem das seine... :lol:

Ach noch was...

http://www.stvzo.de

da dann nach §50 Abs.3 suchen und GENAU lesen!!! Wurde aber auch schon gesagt!!! :wink:
Antworten