Servus!Knutschkugel hat geschrieben:Naja wie Ihr schon so treffend geschrieben habt ist es ja Standlicht und kein Tag- Nacht oder Fahrlicht.
§17 Abs.2 STVO : Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Ergo wenn der Wagen steht oder Parkt darf das licht leuchten.Gott seid dank sind unsere Geschmäcker verschieden und meine AE´s müssen euch nicht gefallen sondern mir.
Danke trotzdem für eure Beiträge....
Ps.: Und beim BMW sind das übrigens Blinker......tz tz tz
Das sich der Abs.2 auf Abs.1 bezieht schreibst du aber nicht

