Hier mal ein Auszug aus der aktuellen VdTÜV:
Besondere Anforderungen an die Formgebung und Materialbeschaffenheit von äußeren Fahrzeugteilen im Dach- und Heckbereich
Teile, für die die nachstehenden Anforderungen gelten, sind z. B. Heckstoßstangen, Heckschürzen als Aus-
tausch- und Aufsetzteile, sowie Heck- und Dachspoiler
II.1 Besondere Anforderungen an die Formgebung
II.1.1 Heck-/Dachspoiler dürfen seitlich nicht über die senkrechte Projektion des äußeren Fahrzeugumrisses
hinausragen.
Die seitlichen Enden eines Heck-/Dachspoilers mit Spalt müssen nach innen auf die Außenfläche des
Fahrzeuges zugebogen sein, um die Gefahr eines Hängenbleibens auf ein Minimum zu beschränken.
Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn entweder der Spoiler seitlich geschlossen ist oder das Ende des
Spoilers so nach innen gebogen ist, dass es von einer Kugel mit 100 mm Durchmesser nicht berührt
werden kann und die Öffnung zwischen Spoilerende und seiner Umgebung höchstens 20 mm beträgt.
Ein Heck-/Dachspoiler mit Spalt darf an seiner Vorderkante (gemessen am obersten Profil) die umge-
bende Karosseriestruktur an keiner Stelle in der Höhe um mehr als 100 mm überragen und nicht mehr
als 50 mm Überhöhung haben (gemessen jeweils senkrecht zur Fahrbahn).
Die Spalthöhe muss so bemessen sein, dass an keiner Stelle eine Kugel mit ∅ 60 mm hindurchpasst
(siehe auch Skizze).
II.1.2 Heck-/Dachspoiler, die II.1.1 nicht erfüllen, müssen folgenden Anforderungen genügen:
a) Sie müssen seitlich geschlossen sein und dürfen nicht über die Frontalprojektion der Fahrzeugkon-
tur hinausragen. (siehe auch Skizze ) Eine Überschreitung der Vertikalprojektion des Fahrzeugs
nach hinten um 30 mm ist zulässig.
b) Die nach außen gerichteten Kanten müssen einen Abrundungsradius von mindestens 5 mm auf-
weisen.
c) Es ist eine Prüfung gemäß II.2.3 (Energieaufnahmevermögen) mit jedem Heck-/Dachspoiler
durchzuführen. Der Spoiler ist dazu auf der originalen Fahrzeuganbindung zu befestigen. Die
Übertragbarkeitskriterien gemäß II.2.4 sind nicht anwendbar.
Prinzipskizze der geometrischen Bedingungen für Heck-/Dachspoiler gemäß Punkt II.1.1
a – seitliches Spaltmaß ≤ 20 mm
b – Höhenmaß an der Vorderkante (oberstes Profil) ≤ 100 mm
c – Überhöhung ≤ 50 mm
d – Spaltmaß über die gesamte Fahrzeugbreite ≤ 60 mm
α – keine Auftriebsmessung bei α ≤ 10°
Damit erklärt sich auch, warum der Lumma- und WS-Styling-Flügel weiter mit Teilegutachten geliefert werden.
MfG
JayJayS