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Re: schwarze Scheinwerfer & Scheinwerferblenden
Verfasst: Mo 12. Jul 2004, 19:45
von Mono
darKv0ice hat geschrieben:warum soll ich was eintragen lassen, was bei der ABE irgendwo ganz klein drauf steht
Damit Du im Härtefall nicht nachher der Dumme bist ... denkt nicht immer an Kontrollen sondern an nen Unfall :? Du bist alt genug ...
Re: schwarze Scheinwerfer & Scheinwerferblenden
Verfasst: Mo 12. Jul 2004, 20:47
von ET
darKv0ice hat geschrieben:Haaallo ??
Ich fahr auch nicht gerne illegal, aber warum soll ich was eintragen lassen, was bei der ABE irgendwo ganz klein drauf steht, denn die meisten Polizisten gucken einfach nur ob es ne ABE gibt für das Ding und fertig ... ich war schon 3 mal in Kontrolle und keiner der grünen Männchen hat etwas bemängelt ...
MfG darKv0ice :twisted:
Tja, es reicht ja auch ein mal!!! Und es ist einfach beruhigend mit nem guten Gewissen in ne Polizeikontrolle zu kommen und wie gesagt, es ist ja auch kein act das eintragen zu lassen, wahrscheins bist du eh öfteres mal beim TÜV, da ist das dann doch kein Problem.
Und 3 Punkte und 50€ wegen so ner Kleinigkeit??????? Das muss jeder selbst wissen, mir ist s nicht wert!
Mfg Tobi
Re: schwarze Scheinwerfer & Scheinwerferblenden
Verfasst: Di 13. Jul 2004, 00:30
von Dark Devil Dibbi
Moin.
Mal ne Frage. Bekomme ich eigentlich lasierte Rückleuchten eingetragen wenn alles noch gut zu erkennen ist oder wird da nix. Oder SW wenn ich sie leicht "anlasiere"???
MfG DDD
Re: schwarze Scheinwerfer & Scheinwerferblenden
Verfasst: Di 13. Jul 2004, 00:40
von Waldbrand
Anlasiert bekommst Du niemals Legal eingetragen, egal wie gering.
Re: schwarze Scheinwerfer & Scheinwerferblenden
Verfasst: Di 13. Jul 2004, 12:08
von DMKlein
http://cgi.ebay.de/ws/ebayISAPI.dll?Vie ... 7910526724
Hallo
ABE für Scheinwerferblenden ist für alle Corsa B Scheinwerfer
Mit freundlichen Grüßen
AD Tuning Team
Laut Anbieter mit ABE für ALLE Scheinwerfer, egal ob dunkile oder Serie.....
Daniel
Re: schwarze Scheinwerfer & Scheinwerferblenden
Verfasst: Di 13. Jul 2004, 15:51
von ET
Hmmm, würde mir da mal ne Kopie (per Mail) zusenden lassen, denn irgendwie bin ich da trotzdem skeptisch.
Mfg Tobi
Re: schwarze Scheinwerfer & Scheinwerferblenden
Verfasst: Di 13. Jul 2004, 17:15
von gewissen
Theoretisch, muss alles was geändert wird genehmigt sein, egal ob mit ABE, oder notfalls mit Einzelabnahme, selbst bei Sitzbezüge gibs ein TüV Zettel dazu. Das entspricht auch das einhalten aller auflagen.
Re: schwarze Scheinwerfer & Scheinwerferblenden
Verfasst: Di 13. Jul 2004, 18:26
von Sprite
Hallo!
@ the zutz:
Mal ne Frage: Wieviel Platz mküssen zwischen deinen Positionsleuchten sein, und wieviel abstand von der Letzten zu Karosse Ende??
Wenn Du Dir das genau überlegst weißt Du das Du leider zu denen gehörst, die mit einem Auto, bei dem die Betriebserlaubniss erloschen ist rum fährst! Denk mal drüber nach!
Bei einem Auto mit der läönge eines Golf oder eines Corsa`s ist es leider überhaupt nicht möglich 4 Positionsleuchten zu montieren ohne gegen das Gesetz zu verstoßen, da die mindestabstände an allen Ecken und Enden nicht ausreichen.
Hoffe Du bist jetzt nicht all zu endtäuscht, aber ich hab deswegen alle meine SML entfernt.
Geht damit weiter, Du hast Alu Pedalerie? Sind die eingetragen?
Re: schwarze Scheinwerfer & Scheinwerferblenden
Verfasst: Di 13. Jul 2004, 18:39
von Sprite
Weiter gehts mit Mono:
Laut STVZO muß der Hersteller Deines Fahrzeugs erkennbar sein, das heißt mit dem Vauxhallzeichen und dem gecleanten Heck ist das nicht mehr möglich, das gibt glaub keinen Punkt, kann aber bestraft werden, ich hab es genauso, und ich kenn auch keinen Polizisten, der das bemängeln würde, aber es ist so.
Weiter würde mich interessieren ob auf dem TüV Eintragungsgutachten von Deinem Lenkrad steht, das es in verbindung mit dem Fahrwerk und der geänderten Bereifung abgenommen wurde! Falls nicht ist die Eintragung fürn Arsch.
Ein guter bekannter von mir ist bei der Rennleitung hier in der nähe, und ist für das Thema tuning bei mir im Raum verantwortlich, es ist die HÖLLE, was die alles machen dürfen, bzw auf was mann alles achten muß!
Nur zum Thema, falls es jemanden interessiert, eine Scheibengravur ist dann ok, wenn sie nicht größer als 300 x 300 mm groß ist, und nicht an front oder Heckscheibe graviert wurde.
Ach ja, nochwas, eine Eintragung heißt nur, dass das Eingetragene Teil zum Zeitpunkt der abnahme ok war, danach liegt es wieder an den grünen, die können Dich trotzdem durchnehmen, auch wenn alles eingetragen ist.
Falls es jemand mitbekommen hat Ludwigsburg Breuninger Parkplatz ist das beste Beispiel.
MfG Sprite
Re: schwarze Scheinwerfer & Scheinwerferblenden
Verfasst: Di 13. Jul 2004, 18:47
von Sprite
Ach ja, vergessen, Dein Bass in der Heckablage: Mangelnde Transportsicherung kosten 35 €ronen, weil so wie der aussieht ist er bestimmt nicht der leichteste, und somit , da er nut in der Ablage (auch wenn sie aus MDF ist) nicht zu genüge gesichert.