Austragung im Fahrzeugschein!

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Capuchino

Re: Austragung im Fahrzeugschein!

Beitrag von Capuchino »

Waldbrand hat geschrieben:
TeenTigra hat geschrieben:Eignetlich muss wirklich alles ausgetragen werden was nicht am Fahrzeug verbaut ist. also Spoiler,Fronten etc zu den Serienmässigen Radkombis darf eigentlich nur 1 zusätzliche im Schein stehen laut Tüv also ich kenne ja manche die haben noch 1-2 andere Felgen kombis eingetragen das ist aber streng gesehen nicht korrekt ich weis aber nicht inwiefer das strafbar ist.
Wie soll man dann legal Sommer u. Winteralus fahrn?? :D

er hats ned verstanden... :roll:
bitte denkt nach bevor ihr postet... :roll:
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Theux

Re: Austragung im Fahrzeugschein!

Beitrag von Theux »

Ich meine, wie die Austragung an sich abläuft. :?: :?:

Muss ich dafür zum TÜV, um mir dort eine Bescheinigung abzuholen, dass das besagte Teil nicht mehr am Fahrzeug montiert ist, oder reicht es, wenn ich zur Zulassungsstelle gehe und die Eintragung im Schein streichen lasse?
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Mono

Re: Austragung im Fahrzeugschein!

Beitrag von Mono »

Zum TÜV .. austragen lassen ... und dann zum Amt neuen Schein ausstellen lassen.

Bei mir hat der Prüfer das direkt ausm Brief gestrichen :wink:
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MM8

Re: Austragung im Fahrzeugschein!

Beitrag von MM8 »

Servuz!

Ich finds im Prinzip net mehr wie richtig dass nicht mehr montierte Sachen ausgetragen werden! Es gibt mit Sicherheit begründete Ausnahmen, wo der TÜVer das dann drinstehn lassen würde, aber gerade bei so So Sachen wie Fahrwerken isses meines Erachtens sehr sinnvoll dass das alte ausgetragen wird!

Stellt euch das mal vor wie bei VeNoM, Felge A, B und C sind eingetragen, dazu noch Fahrwerk A und Federn B. Ich würde fast Wetten dass da nicht alle Kombinationen untereinander geprüft wurden! Wer sagt denn, dass ne Felge die du früher gefahren bist mit der neuen "tieferen" Tieferlegung überhaupt fahrbar ist? Nur weil sie mit den alten Federn gepasst hat isses doch net selbstverständlich das es immernoch passt, oder?

Und das mit Fahrwerk über WInter ausbauen: Die Aufgabe des TÜVs ist es net nur, zu überprüfen obs net schleift und Co, sondern auch der Ordnungsgemäße ANBAU! Wer kann das bei deinem Kumpel gewährleisten wenn der immer selbst dran rumschraubt? Ausserdem is anch jeder Veränderung am Fahrwerk auch eine Achsvermessung durchzuführen. Dass er das nicht macht will ich ihm ja garnicht unterstellen, auch nicht dass er kein Fahrwerk einbauen kann. Aber welche Sicherheiten hätte der entsprechende Prüfer im Falle eines Falles?

Bei so Sachen wie Monos Lenkrad und Luffi, da versteh ich die Logik ja auch net. Beim Lenkrad ok, auch das muss "angebaut" werden und man könnte da was falsch machen, aber beim LuFi?! Naja.... solange es der selbe Motor is wird sich da auch nix verändern, und ein LuFi is ja auch kein Verkehrsgefährdendes Teil....

Ich für meinen Teil hab auch 2 Sorten Aluräder eingetragen, einmal 7x15 und dann 8x14, die wurden aber beide unter verwendung des selben Fahrwerks geprüft, und von daher kann mir da im Prinzip auch keiner kommen. Wenn jemand das bemängelt, dann werden eben dei 7x15er ausgetragen, die fahr ich sowieso netmehr, aber belasten tuts mich halt auch net, dass die noch im Schein stehn ;-)


Mfg MM8
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Mono

Re: Austragung im Fahrzeugschein!

Beitrag von Mono »

MM8 hat geschrieben: Bei so Sachen wie Monos Lenkrad und Luffi, da versteh ich die Logik ja auch net. Beim Lenkrad ok, auch das muss "angebaut" werden und man könnte da was falsch machen, aber beim LuFi?! Naja.... solange es der selbe Motor is wird sich da auch nix verändern, und ein LuFi is ja auch kein Verkehrsgefährdendes Teil....
Hab nen neuen Motor verbaut gehabt :wink: Deshalb wurde der Lufi gestrichen :wink:
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Theux

Re: Austragung im Fahrzeugschein!

Beitrag von Theux »

Mono hat geschrieben:Zum TÜV .. austragen lassen ... und dann zum Amt neuen Schein ausstellen lassen.

Na das ist doch mal eine Aussage, auf dich ist Verlass Mono!!


Aber das kost dann wahrscheinlich auch so wie eine Eintragung, oder?? Also irgendwas mit 37 Euro :shock:
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Mono

Re: Austragung im Fahrzeugschein!

Beitrag von Mono »

Mich hat das austragen nichts gekostet. Glaube auch kaum das es so teuer ist wie eine Abnahme. Der Prüfer muss ja nur von weiten gucken ob das teil nicht mehr verbaut ist. Vll machen die das auch für lau *schulterzuck*
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Iceman
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Re: Austragung im Fahrzeugschein!

Beitrag von Iceman »

Austragungen sind umsonst *grummel* beim Mattig BB war ich noch nichtmal mit dem Auto dagewesen, hatte nur den Brief in der Hand, ratzfatz war das gestrichen, also bleiben nur die 10 € für den neuen FZ Schein an Kosten über..
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Theux

Re: Austragung im Fahrzeugschein!

Beitrag von Theux »

*kopfkratz*

heutzutage gibt es noch was umsonst :? :?:

Na dann fahr ich da morgen gleich mal hin, und lass das alles aktualisieren.


Danke für die Infos :!:
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Deetoo
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Re: Austragung im Fahrzeugschein!

Beitrag von Deetoo »

Hallo,

also mein TÜV-Prüfer hat gesagt:

Alles was im Fahrzeugschein mit einem M. (für mit) versehen ist, muss ausgetragen werden, wenn es nicht mehr verbaut ist.So z.B. mit meiner Bastuck.
Alles wo auch a. (für auch genehmigt) steht, kann eingetragen bleiben.Hab z.B. meine 8x14 Borbets im Schein stehen und meine 8x14 TH Lines auch, weil da vor dem Eintrag im Schein ein A. für auch genehmigt steht.
Habe für 2 Austragungen ca. 30 EURO bezahlt. Waren so 27 und ein paar zerquetschte oder so :-)

Gruß

André
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