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Re: fahrwerks-rückgabe

Verfasst: Fr 3. Dez 2004, 14:37
von VeNoM
da haste vollkommen recht das es schon ziemlich alt ist nur war es vor bis zu 2 Jahren mehr eine richtlinie an der man sich nicht unbedingt halten musste seit diesen 2 oder sinds 3 Jahren ? wird das leider total verschärft ernstgenommen und muss nun auch eingehalten werden (leider) wobei es bei manchen fällen wieder gut ist wie gesagt wenn man manche ältere 2er und 3er Golfs sieht die dann schon festhängen wenn nur mal ein kleines schlagloch kommt !

Re: fahrwerks-rückgabe

Verfasst: Fr 3. Dez 2004, 14:37
von nfs2k
wie gesagt wenn mein fahrwerk nächstes jahr umgetragen ist .. und einer was rummängelt und mir was aanhaben will werd ich rechtschutz einschalten und es probieren wenn es nix bringt bringts halt nix .... dann kommt der tigi in die garage und ich kauf mir nen jeep ....

Re: fahrwerks-rückgabe

Verfasst: Fr 3. Dez 2004, 14:38
von VeNoM
da kann ich dir gleich sagen das es nichts bringt sobald du unter 50 cm kommst

Re: fahrwerks-rückgabe

Verfasst: Fr 3. Dez 2004, 14:39
von Anonymous
lassen wir das thema jetzt .. er ist ja felsenfest von überzeugt .. wenn was passiert dann kriegen wir's in nem "heul-thread" sowieso mit ..

Re: fahrwerks-rückgabe

Verfasst: Fr 3. Dez 2004, 14:41
von VeNoM
hehe recht haste :D

Re: fahrwerks-rückgabe

Verfasst: Fr 3. Dez 2004, 14:42
von cheeky_devil
wegn dem golf nochma... kumpl fährtn jetta mit genau 3 cm bodenfreiheit ..naja fahren würdichs nich nenn, sagen wer ma so, der macht de unebenheiten der strassen tag für tag nen bissl glatter...
des is ne sache des baujahrs!

edit..sooo nachgeschaut... also is so des gesetz is von 86... und da der jetta vor 86 rauskam darf man den tieferlegn wie man will..
wird beim golf wohl genauso sein...

ps: i glob i hol mir nen trabbi und dann tiefgang bis der funken schlägt :o ops:

Re: fahrwerks-rückgabe

Verfasst: Fr 3. Dez 2004, 14:45
von nfs2k
ich sag dazu nix mehr

einige lassen sich ja sowieso nur über andere meinungen aus !
jeder hat seine eigene , so auch ich ..... wenns mal soweit sein wird werd ich danach auch schlauer sein entweder im positien oder im negative sinne !

thx...

Re: fahrwerks-rückgabe

Verfasst: Fr 3. Dez 2004, 14:51
von joki
Hi,

wegen dem FK-Fahrwerk. Hab letztens im Auto-Bild Kummerkasten Teil gelesen das einer mit nem Z3 Coupe ein Gewinde Fahrwerk von Fk gekauft hatte und es von der Werkstatt einbauen lassen hat und danach auch kein Tüv bekommen hat. FK wollte ihm das Fahrwerk erst nicht zurücknehmen aber hat dann wohl doch mit Hilfe von Auto Bild geklappt weil der Wagen mit der Motorisierung keine Eintragungsmöglichkeit hatte. Das ist sowieso der letzte Laden auf der Welt.

Gruß Joki

Re: fahrwerks-rückgabe

Verfasst: Fr 3. Dez 2004, 14:56
von VeNoM
cheeky_devil hat geschrieben:wegn dem golf nochma... kumpl fährtn jetta mit genau 3 cm bodenfreiheit ..naja fahren würdichs nich nenn, sagen wer ma so, der macht de unebenheiten der strassen tag für tag nen bissl glatter...
des is ne sache des baujahrs!

edit..sooo nachgeschaut... also is so des gesetz is von 86... und da der jetta vor 86 rauskam darf man den tieferlegn wie man will..
wird beim golf wohl genauso sein...

ps: i glob i hol mir nen trabbi und dann tiefgang bis der funken schlägt :o ops:
schön und gut mitm baujahr aber es gibt auch 3er Golfs die nicht unter 86 fallen ;) (wurde der da eigentlich schon gebaut ?!?!?!?)

auch bei diesen AUtos gehört das dann mit den 50 cm finde ich.

aber die sSache mitm trabbi :D wie meinste das mit Funkenschlagen ? :D da ist doch gar kein Blech vorhanden bei den Pappeautos :D

Re: fahrwerks-rückgabe

Verfasst: Fr 3. Dez 2004, 14:59
von cheeky_devil
ich sag nur ironie und beim golf 3 wirds wohl denn och illegal sein :roll:
der fällt sicherlich nich vor 86