Schwarze Klarglasrückleuchten bei eBay
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Re: Schwarze Klarglasrückleuchten bei eBay
wird dann halt bei der nächsten kontrolle kacke aussehen ohne Wisch !
Re: Schwarze Klarglasrückleuchten bei eBay
Ich weiß die Diskussion hatten wir schon mal, dennoch:
Ich hab die Rückleuchten zu Weihanchten bekommen, auch von Ebay.
Ist E-Zeichen druff, Wisch war keiner bei.
Wenn bei ner Kontrolle ein Polizist einen Wisch haben will,
zeig ich ihm das hier, hab ich mir ausgedruckt:
§ 21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften.
(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgerührt worden ist. § 22 a bleibt unberührt.
(1 a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.
(2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1 a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe "e" und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1".
Ich werde dann besonders auf (2) hinweisen, da dort steht, dass das Prüfzeichen aus nem E auf der Lampe besteht, und nicht von nem Blatt Papier abhäbngig ist.
Ich kann da nämlich nicht lesen, dass beim Fahren irgendwas mitgeführt werden muss, wie es zB bei ner ABE der Fall ist.
Ich hab die Rückleuchten zu Weihanchten bekommen, auch von Ebay.
Ist E-Zeichen druff, Wisch war keiner bei.
Wenn bei ner Kontrolle ein Polizist einen Wisch haben will,
zeig ich ihm das hier, hab ich mir ausgedruckt:
§ 21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften.
(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgerührt worden ist. § 22 a bleibt unberührt.
(1 a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.
(2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1 a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe "e" und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1".
Ich werde dann besonders auf (2) hinweisen, da dort steht, dass das Prüfzeichen aus nem E auf der Lampe besteht, und nicht von nem Blatt Papier abhäbngig ist.
Ich kann da nämlich nicht lesen, dass beim Fahren irgendwas mitgeführt werden muss, wie es zB bei ner ABE der Fall ist.
Re: Schwarze Klarglasrückleuchten bei eBay
jub aber irgendjemand stellt doch hier mal nen auszug rein wo drinstand das für E-geprüfte Abauteile am fahrzeug was das licht betrifft eine bestätigung mitgeführt werden muss !
- tobis_corsa
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Re: Schwarze Klarglasrückleuchten bei eBay
ich hab die rückleuchten die piro nicht findet. aber ich geb sie nicht her
spass beiseite. also die haben auch n e prüfzeichen aber n wisch gabs nicht dazu.
aber als ich die damals bestellt hatte hab ich das nachgefragt wegen dem e-zeichen und da meinte der typ: "ne wenn das zeichen drauf ist reicht das".
ok ok die sabbeln meist viel wenn der tag lang ist aber was soll denn einer der die § nicht alle kennt machen? wenn die mir sagen ok dann ist in meinen augen auch ok!
also das würde ich den Zauberlehrlingen dann auch so sagen
8ich weiss: unwissenheit schützt vor strafe nicht. aber was willst machen?
also? brauch man n wisch oder wie?hatte vorher die mhw`s und da war auch nix bei.
spass beiseite. also die haben auch n e prüfzeichen aber n wisch gabs nicht dazu.
aber als ich die damals bestellt hatte hab ich das nachgefragt wegen dem e-zeichen und da meinte der typ: "ne wenn das zeichen drauf ist reicht das".
ok ok die sabbeln meist viel wenn der tag lang ist aber was soll denn einer der die § nicht alle kennt machen? wenn die mir sagen ok dann ist in meinen augen auch ok!
also das würde ich den Zauberlehrlingen dann auch so sagen

8ich weiss: unwissenheit schützt vor strafe nicht. aber was willst machen?

also? brauch man n wisch oder wie?hatte vorher die mhw`s und da war auch nix bei.
Re: Schwarze Klarglasrückleuchten bei eBay
Ich hab auch MHWs! Über n Opelhändler bestellt, waren in nem originalen Karton von MHW inklusive Rückstrahler und nem Wisch! Und in eben diesem Wisch steht auch drin, daß er mitzuführen ist! Das Gleiche bei meinem schwarzen Scheinwerfern von in.pro!tobis_corsa hat geschrieben:brauch man n wisch oder wie?hatte vorher die mhw`s und da war auch nix bei.
*EDIT*
Moment, ich korrigiere meine Aussage: in beiden Fällen war ein Wisch dabei! Es steht jedoch nicht drin, daß er mitzuführen ist! Es steht oben drauf "Bestätigung" und bei den MHWs steht dann "...kann bestätigt werden, daß die [...] Beleuchtungseinrichtung gültige [...] EG-Genehmigungszeichen besitzt...", bei den in.pros steht "...es entsteht keine Gefährdung im Sinne §19(2) StVZO, eine Anbauprüfung ist nicht notwendig..."! Also im Grunde eine Bestätigung, die man der Polizei im Falle einer Kontrolle aushändigen kann, da es sich ja nicht um ein Originalteil handelt und man somit in der Nachweispflicht ist! ;-)
Re: Schwarze Klarglasrückleuchten bei eBay
da ich morgen eh mal zum Tüver fahr wegen ein paar fragen werde ich das gleich mal mit fragen und wenn er sagt man braucht nichts will ichs Schriftlich mit nem Stempel und Unterschrift 

Re: Schwarze Klarglasrückleuchten bei eBay
Wolltest Du die nich sowieso eintragen lassen damit Dir keiner was kann? Wahrscheinlich nehmen die dafür das gleiche Geld wie für ne schriftliche Bestätigung...VeNoM hat geschrieben:da ich morgen eh mal zum Tüver fahr wegen ein paar fragen werde ich das gleich mal mit fragen und wenn er sagt man braucht nichts will ichs Schriftlich mit nem Stempel und Unterschrift![]()

Re: Schwarze Klarglasrückleuchten bei eBay
so auch hier bin frisch vom Tüv zurück und habe wegen den RL bzw. Frontscheinwerfer folgendes erfahren...
Rückleuchten die E-geprüft sind ebenso Frontscheinwerfer, müssen NICHT eingetragen werden da diese in Deutschland zugelassen sind darauf sollte man aber auch beachten das Rückleuchten dann auch die Rückstrahler mit dran haben wenn dies nicht der fall ist muss man sich zusätzlich welche anbringen am Fahrzeug und diese Eintragen lassen es sei denn es ist ein Wisch dabei wo dies bereits mit hinterlegt ist.
Der Prüfer sagte auch das es "NICHT notwendig ist das man eine Bestätigung oder einen Zettel mitführen muss wenn bei dem E-zeichen alles erfüllt ist eben wie oben schon mit den Rückstrahlern beschrieben kurz gesagt diese Rückleuchten haben ja Rückstrahler und dazu braucht man auch keinen Zettel oder ähnliches !!!
ABER:
Er meinte noch wenn man es aber ganz sicher haben will kann man sie eintragen lassen denn wenn man angehalten wird ist man Nachweispflichtig und wenn die Polizei dann trotzdem was sehen will haste halt pech und bekommst ne Mängelkarte und darft ab zum Tüv.
FAZIT:
Man muss sie weder eintragen lassen noch muss man nen Zettel mitführen man kann aber trotzdem ne Mängelkarte bekommen also sage ich "EINTRAGEN LASSEN" und dann kann dich keiner mehr anschwarzen !
leider wiederspricht sich da einiges das man nichts braucht aber trotzdem angehalten werden kann deswegen aber das liegt nunmal am Polizisten selbst das ist das Problem dem einen kümmert es nicht der andere ist wie ein Geier darauf !
Rückleuchten die E-geprüft sind ebenso Frontscheinwerfer, müssen NICHT eingetragen werden da diese in Deutschland zugelassen sind darauf sollte man aber auch beachten das Rückleuchten dann auch die Rückstrahler mit dran haben wenn dies nicht der fall ist muss man sich zusätzlich welche anbringen am Fahrzeug und diese Eintragen lassen es sei denn es ist ein Wisch dabei wo dies bereits mit hinterlegt ist.
Der Prüfer sagte auch das es "NICHT notwendig ist das man eine Bestätigung oder einen Zettel mitführen muss wenn bei dem E-zeichen alles erfüllt ist eben wie oben schon mit den Rückstrahlern beschrieben kurz gesagt diese Rückleuchten haben ja Rückstrahler und dazu braucht man auch keinen Zettel oder ähnliches !!!
ABER:
Er meinte noch wenn man es aber ganz sicher haben will kann man sie eintragen lassen denn wenn man angehalten wird ist man Nachweispflichtig und wenn die Polizei dann trotzdem was sehen will haste halt pech und bekommst ne Mängelkarte und darft ab zum Tüv.
FAZIT:
Man muss sie weder eintragen lassen noch muss man nen Zettel mitführen man kann aber trotzdem ne Mängelkarte bekommen also sage ich "EINTRAGEN LASSEN" und dann kann dich keiner mehr anschwarzen !
leider wiederspricht sich da einiges das man nichts braucht aber trotzdem angehalten werden kann deswegen aber das liegt nunmal am Polizisten selbst das ist das Problem dem einen kümmert es nicht der andere ist wie ein Geier darauf !
Re: Schwarze Klarglasrückleuchten bei eBay
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 80230&rd=1
das sind die schwarzen rückleuchten
das sind die schwarzen rückleuchten