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Re: Heckwischer entfernen

Verfasst: Mo 28. Jul 2003, 21:45
von kalliber44
40mm

Re: Heckwischer entfernen

Verfasst: Mo 28. Jul 2003, 21:50
von Roman483
@kalliber44 DANKE!

Re: Heckwischer entfernen

Verfasst: Mo 28. Jul 2003, 21:52
von kalliber44
und morgen glei zum baumarkt und dad teil suchen. ich hoffe ich finde was

Re: Heckwischer entfernen

Verfasst: Do 31. Jul 2003, 00:06
von kalliber44
so, hab mir in der arbeit was gedreht. ist aus rotem kunnststoff, hab es aber natürlich in meiner autofarbe lackiert. von unten mit silikon abgedichtet und gut ist. für die erste zeit reicht mir das. wenn ich mal bissle mehr geld habe werde ich mein heck cleanen und dann gleich das loch zu machen lassen. ich mach mal paar bilder online wenn ich ne digicam bekomme.

Re: Heckwischer entfernen

Verfasst: Do 31. Jul 2003, 12:35
von -Frank-
Zur rechtlichen Seite:

Unter Berücksichtigung und Beachtung aller sonstigen Vorschriften der STVZO bleibt die (allg.) Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, wenn sie nicht drücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Eine Entfernung des Heckwischers würde wenn überhaupt nur den Punkt 2 tangieren. Hier sind aber vornehmlich sicherheitsrelevante Bauteile (Airbag) und lichttechnische Einrichtungen angesprochen - ob ein fehlender Heckwischer eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer darstellt, wage ich zu bezweifeln und wäre im Zweifelsfall von seiten des TÜV-Sachverständigen oder der Polizei nur sehr schwer zu begründen undgerichtlich jederzeit beklagbar.

Fazit: Heckwischer kann gemäß der STVZO getrost entfernt werden!