Seite 3 von 6
Re: Gewindefahrwerk wie tief?????
Verfasst: Sa 10. Mai 2003, 09:53
von Philo
tüvi hat schief auf seinen messstab geschaut
Ist bei mir auch so, vonre passts und hinten hat er den gleichen Wert wie vorne genommen, der stimmte aber nciht. 285mm stehen in der Eintragung und 295mm sind es. Bin mal gespannt ob man auch eine Mängelkarte wegen zu hohem Fahrwerk bekommt *g*
Bye
philo
Re: Gewindefahrwerk wie tief?????
Verfasst: Sa 10. Mai 2003, 10:05
von Micha2
Hallo,
also ich würd mir jetzt keine Gedanken über die Höhe des Fahrwerks machen. 500mm Lichtaustrittskante !!!! da haste noch paar mm mehr wie Scheinwerferunterkante. "Tieferlegung des Fahrzeugaufbaus" das ist genau das ..............Die neue Fahrzeughöhe wird in der Mitte am Auto gemessen. Das hat mit Vorne und Hinten Tieferlegung nix zu tun. Es gibt auch Toleranzen also wenns jetzt 490mm sind ists auch noch ok. Der Tüv Rosenheim hat für einen Kadett E der 430mm hatte eine Sondergenehmigung ausgestellt. keine Ahnung wie das ging.
Micha2 8)
Re: Gewindefahrwerk wie tief?????
Verfasst: Sa 10. Mai 2003, 11:10
von madmax16v
ja einen ähnlichen thread hatten wir doch letztens erst! die sache mit der bördelkante ist sowieso müll! bei mir z.b. wurde das fahrwerk am tag des einbaus eingetragen! (früh eingebaut, nachmittag bin ich zum tüv)!
in den folgenden tagen und wochen hat sich das doch sowieso noch gesetzt - mind. 1- 1,5 cm! also demnach stimmt das maß sowieso nicht, und dafür kann ich doch nicht! also wenn mal die rennleitung was sagt dann ist mir das egal...! aber die scheinwerferunterkante muss eben passen..!
Re: Gewindefahrwerk wie tief?????
Verfasst: Sa 10. Mai 2003, 12:33
von chrisMOD
@mitch: welchen wert hast du denn bei scheinwerferunterkante - boden?
Re: Gewindefahrwerk wie tief?????
Verfasst: Sa 10. Mai 2003, 13:22
von Anonymous
Compact850V hat geschrieben:
das die federn zusätzlich noch mit eingetragen werden sollt ja wohl klar sein!
Das ist mir ja klar. Aber er hat mir ja NUR die Federn eingetragen.
In Papieren steht sonst nichts mehr. Er sagt, dass die Dämpfer allgemein nicht eintragungspflichtig sind. Ist aber auch ein SEHR toleranter TÜV.
Re: Gewindefahrwerk wie tief?????
Verfasst: Sa 10. Mai 2003, 13:24
von Anonymous
Sorry, vergessen einzuloggen
Re: Gewindefahrwerk wie tief?????
Verfasst: Sa 10. Mai 2003, 13:33
von Anonymous
hehe ... wo war nochmal der TÜV

Re: Gewindefahrwerk wie tief?????
Verfasst: Sa 10. Mai 2003, 13:43
von Comxl
Hi
ich hab auch das Gewinde von FK drin ... habs mir so eingestellt wie ich es wollte. Der Tüver hat mir dann eine neue Fahrzeughöhe eingetragen und hat das Resgewinde nachgemessen ... das wars
Greetz,
Comxl
Re: Gewindefahrwerk wie tief?????
Verfasst: Sa 10. Mai 2003, 13:48
von madmax16v
ja aber wenn du an einen genauen tüver triffst dann trägt der das nur so ein wie es sein darf! also das restgewinde was im gutachten steht, muss auch mind. noch da sein..! das muss dann auch wieder mit der scheinwerferkante passen und außerdem müssen dann auch wieder die 8cm o.ä. von lippe zu boden passen! das steht alles im gutachten (beim fk- gewinde zumindest)
ist alles etwas blöd.... aber so ist das hier bei uns im lande eben ;-)
Re: Gewindefahrwerk wie tief?????
Verfasst: Sa 10. Mai 2003, 14:03
von Philo
ist alles etwas blöd.... aber so ist das hier bei uns im lande eben
Stimmt. Bei Corsa C steht auch gas gleiche im FK Gewindegutachten, nur nix von der Scheinwerferhöhe, denn man kann ihn garnciht soweit rinterdrehen, dass die unter 50cm ist :lol:
BYe
philo