Kratzer in Frontscheibe
Moderatoren: Der Pero, TheCorsaDoc, HoLLe
Re: Kratzer in Frontscheibe
Moin,
wieso sollte das nach deinem Anruf nicht gehen? Dir kann ja ein Stein auf die Scheibe geflogen sein, nachdem dir der Kratzer passiert ist... Wer will dir das nachweisen. Warte einfach nen Monat und dann gehste zum FOH oder Carglas(die übernehemen sogar deine SB).
Mal so als kleine Frage nebenbei: Bringt die Solar-Reflect-Scheibe was(habe nämlich auch Kratzer in meiner Windschutzscheibe --> Neue Scheibe von der Versicherung) ?
Weiß zufällig noch jemand, was ich alles neues brauche, wenn ich den Regensesnor aufrüsten will? Der ist ja in der Scheibe integriert. Frage geht jetzt um Kabel und ist das beim vor FL überhaupt möglich(BCM und so)?
Gruß Tobi
wieso sollte das nach deinem Anruf nicht gehen? Dir kann ja ein Stein auf die Scheibe geflogen sein, nachdem dir der Kratzer passiert ist... Wer will dir das nachweisen. Warte einfach nen Monat und dann gehste zum FOH oder Carglas(die übernehemen sogar deine SB).
Mal so als kleine Frage nebenbei: Bringt die Solar-Reflect-Scheibe was(habe nämlich auch Kratzer in meiner Windschutzscheibe --> Neue Scheibe von der Versicherung) ?
Weiß zufällig noch jemand, was ich alles neues brauche, wenn ich den Regensesnor aufrüsten will? Der ist ja in der Scheibe integriert. Frage geht jetzt um Kabel und ist das beim vor FL überhaupt möglich(BCM und so)?
Gruß Tobi
Re: Kratzer in Frontscheibe
Nun ja wenn Du jetzt ne Woche später ankommst und sagst hier ich habe nen Steinschlaf in der Scheibe ist natürlich etwas merkwürdig.
Wenn de nen Monat oder zwei wartest - dann kannste es ja so verpacken, dass Dir auf der morgendlichen Fahrt zur Arbeit oder eben von der Arbeit nach Hause Dir von einem vor Dir fahrenden Fahrzeug nen Stein auf die Scheibe geschleudert wurde.
Und fertig ist die Sache.
Und wenn Du das gleich über Carglass etc. machen lässt musst auch nicht zum Versicherungsfuzzi
Wenn de nen Monat oder zwei wartest - dann kannste es ja so verpacken, dass Dir auf der morgendlichen Fahrt zur Arbeit oder eben von der Arbeit nach Hause Dir von einem vor Dir fahrenden Fahrzeug nen Stein auf die Scheibe geschleudert wurde.
Und fertig ist die Sache.
Und wenn Du das gleich über Carglass etc. machen lässt musst auch nicht zum Versicherungsfuzzi
Re: Kratzer in Frontscheibe
Also ich würde schon sagen, daß die Solar Reflect-Scheibe was bringt. Schon alleine durch den Frünkeil, den man dann wieder hat, gibt es bei der Standard-Scheibe ja nicht. Und der Regensensor ist auch klasse. Nachrüsten ist drin, mußte mal die Suche benutzen, hatten wir glaube ich schon mal. Ach ja, die Solar Reflect-Scheibe mit Regensensorvorbereitung kostet inklusive Montagekosten ca. 500 Euro.
Re: Kratzer in Frontscheibe
@Skiller: Da du dich auskennst frag ich dich mal direkt. Habe Vollkasko mit 300 Euro Selbstbeteiligung. In der Vollkasko ist ja automatisch die Teilkasko enthalten, bei mir ist die Teilkasko ohne Selbstbeteiligung.
Was würde nun passieren wenn mir die Scheibe bricht? Müsste doch eigentlich ein Teilkasko Schaden sein und da ich keine Selbstbeteiligung habe zahlt die Versicherung die komplette Scheibe?
Was würde nun passieren wenn mir die Scheibe bricht? Müsste doch eigentlich ein Teilkasko Schaden sein und da ich keine Selbstbeteiligung habe zahlt die Versicherung die komplette Scheibe?
Re: Kratzer in Frontscheibe
@kai9r
Also hast das schon richtig erkannt.
Wer ne Vollkasko hat, hat auch automatisch ne Teilkasko dabei.
Da Du wie Du schon sagtest in der Teilkasko keinen Selbstbehalt hast müsstest Du auch bei einem Teilkasko-Schaden keine Kosten tragen.
Der Glasbruch ist eben ein klassicher Teilkasko-Schaden.
Ein weiterer Vorteil hierbei ist, dass man auch den gleichen Schadensfreiheitsrabatt behält weil die Teilkasko ohne diesen arbeitet.
Aber wie gesagt nur bei Schäden die eben durch die Teilkasko gedeckt sind.
Bei einem Vollkasko-Schaden - nehmen wir z.B. Vandalismus - es macht Dir um das ganze Auto einer Kratzer rein.
Dann müsstest Du sofern Du das Auto neu lackieren lassen willst nur die 300 € Selbsbehalt bezahlen und letztendlich wirst Du dann auch in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse eingestuft.
Somit wird die Vollkasko dann ab nächstem Jahr wieder teurer.
Also hast das schon richtig erkannt.
Wer ne Vollkasko hat, hat auch automatisch ne Teilkasko dabei.
Da Du wie Du schon sagtest in der Teilkasko keinen Selbstbehalt hast müsstest Du auch bei einem Teilkasko-Schaden keine Kosten tragen.
Der Glasbruch ist eben ein klassicher Teilkasko-Schaden.
Ein weiterer Vorteil hierbei ist, dass man auch den gleichen Schadensfreiheitsrabatt behält weil die Teilkasko ohne diesen arbeitet.
Aber wie gesagt nur bei Schäden die eben durch die Teilkasko gedeckt sind.
Bei einem Vollkasko-Schaden - nehmen wir z.B. Vandalismus - es macht Dir um das ganze Auto einer Kratzer rein.
Dann müsstest Du sofern Du das Auto neu lackieren lassen willst nur die 300 € Selbsbehalt bezahlen und letztendlich wirst Du dann auch in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse eingestuft.
Somit wird die Vollkasko dann ab nächstem Jahr wieder teurer.
Re: Kratzer in Frontscheibe
Moin,
@Skiller: War Vandalismus nicht Teilkasko?
ops:
Gruß Tobi
@Skiller: War Vandalismus nicht Teilkasko?

Gruß Tobi
Re: Kratzer in Frontscheibe
Nein leider nicht wäre sicher toll aber stell Dir ma vor Vandalismus wäre nur Teilkasko.
Jedes Auto welches demoliert wird und verkratzt etc.
Da sind hohe Reparaturkosten die anfallen.
Da würden die Versicherungen nur drauflegen.
Hab hier mal eine kurze Übersicht was die Teilkasko in unserem Haus deckt.
Deckungsumfang – Teilkaskoversicherung
Die Fahrzeugteilversicherung erstreckt sich auf Schäden infolge
· Brand oder Explosion
· Entwendung (Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub,
Unterschlagung (Einschränkungen siehe § 12 (1) I. b) AKB)
· Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung (Einschränkungen siehe § 12 (1) I. c) AKB)
· Kollision mit Haarwild
· Bruchschäden an der Verglasung
· Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss oder Marderbiss
· Reifenschäden, nur sofern gleichzeitig weitere versicherungsschutzpflichtige Schäden am Fahrzeug eingetreten sind
Und weiterhin einmal die Schäden die in der Vollkasko versichert sind.
Deckungsumfang - Vollkaskoversicherung
Die Fahrzeugvollversicherung erstreckt sich darüber hinaus auf Schäden infolge
· Unfall
· mut- und böswillige Handlungen Dritter
Klarstellung:
auch hier Reifenschäden, nur sofern gleichzeitig weitere versicherungsschutzpflichtige Schäden am Fahrzeug eingetreten sind
Ausgeschlossen bleiben Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden. Kommt es z.B. beim Betrieb eines Kippladers zu einem Verwindungsschaden, der wiederum zum Umstürzen des Fahrzeuges führt, dann ist der Unfallschaden durch Aufprall auf dem Boden zu erstatten, der vorangegangene Verwindungs- oder Betriebsschaden jedoch abzuziehen.
Letztendlich bleibt zu sagen, dass man Vollkasko meistens bei Neuwagen und richtig wertvollen Autos abschließt.
Sinn der ganzen Sache bei einem selbstverschuldeten Unfall müsste man ja den Schaden am eigenen Wagen selbst tragen doch dafür ist ja die Vollkasko da - jedoch bleibt zu bedenken, dass sich dann auch hier wieder der Schadenfreiheitsrabatt verschlechtert.
Sofern man gut bei Kasse ist und solch einen Schaden selbst tragen kann braucht man auch keine Vollkasko. Aber wer hat schon ma so 5.000 - 10.000 € und mehr locker sitzen.
Jedes Auto welches demoliert wird und verkratzt etc.
Da sind hohe Reparaturkosten die anfallen.
Da würden die Versicherungen nur drauflegen.
Hab hier mal eine kurze Übersicht was die Teilkasko in unserem Haus deckt.
Deckungsumfang – Teilkaskoversicherung
Die Fahrzeugteilversicherung erstreckt sich auf Schäden infolge
· Brand oder Explosion
· Entwendung (Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub,
Unterschlagung (Einschränkungen siehe § 12 (1) I. b) AKB)
· Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung (Einschränkungen siehe § 12 (1) I. c) AKB)
· Kollision mit Haarwild
· Bruchschäden an der Verglasung
· Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss oder Marderbiss
· Reifenschäden, nur sofern gleichzeitig weitere versicherungsschutzpflichtige Schäden am Fahrzeug eingetreten sind
Und weiterhin einmal die Schäden die in der Vollkasko versichert sind.
Deckungsumfang - Vollkaskoversicherung
Die Fahrzeugvollversicherung erstreckt sich darüber hinaus auf Schäden infolge
· Unfall
· mut- und böswillige Handlungen Dritter
Klarstellung:
auch hier Reifenschäden, nur sofern gleichzeitig weitere versicherungsschutzpflichtige Schäden am Fahrzeug eingetreten sind
Ausgeschlossen bleiben Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden. Kommt es z.B. beim Betrieb eines Kippladers zu einem Verwindungsschaden, der wiederum zum Umstürzen des Fahrzeuges führt, dann ist der Unfallschaden durch Aufprall auf dem Boden zu erstatten, der vorangegangene Verwindungs- oder Betriebsschaden jedoch abzuziehen.
Letztendlich bleibt zu sagen, dass man Vollkasko meistens bei Neuwagen und richtig wertvollen Autos abschließt.
Sinn der ganzen Sache bei einem selbstverschuldeten Unfall müsste man ja den Schaden am eigenen Wagen selbst tragen doch dafür ist ja die Vollkasko da - jedoch bleibt zu bedenken, dass sich dann auch hier wieder der Schadenfreiheitsrabatt verschlechtert.
Sofern man gut bei Kasse ist und solch einen Schaden selbst tragen kann braucht man auch keine Vollkasko. Aber wer hat schon ma so 5.000 - 10.000 € und mehr locker sitzen.
Re: Kratzer in Frontscheibe
Also heißt das auf gut Deutsch:
Wenn meine Scheibe nun Kratzer, Steinschläge etc. hat kann ich zu Carglass oder ähnlichen gehen und ohne Kosten und vorallem Auswirkungen ( zB. Hochstufung ) da ich ja Teilkasko ohne Selbstbeteiligung hab.
Aber zum Vandalismus. Wieso wird man dann hochgestuft ??
Wenn meine Scheibe nun Kratzer, Steinschläge etc. hat kann ich zu Carglass oder ähnlichen gehen und ohne Kosten und vorallem Auswirkungen ( zB. Hochstufung ) da ich ja Teilkasko ohne Selbstbeteiligung hab.
Aber zum Vandalismus. Wieso wird man dann hochgestuft ??
Re: Kratzer in Frontscheibe
Also nur wenn Du einen Steinschlag hast oder eben der sogenannte Glasbruch vorliegt - gesplittert etc.
Man nennt das auch wenn der Versicherungsfall vorliegt dann kannste das so machen und hast keine Kosten.
Wobei zu sagen ist, dass die Versicherung nur dazu verpflichtet ist den Ursprungszustand herzustellen.
Also wenn Du ne billige Frontscheibe hast bekommste auch nur eine billige. Alles andere wäre Bereicherung.
Außer Carglass schreibt du hattest schon eine mit Regensensor dann bekommste eine.
Wenn die Versicherung dann die alte Scheibe sehen will könnte es Probleme geben sofern dann herausgefunden wird, dass es sich nicht um eine Scheibe mit Regensensor im Ursprungszustand handelt.
Nicht bei Kratzern weil hier das Glas keinen Bruch erlitten hat.
Danach unterscheidet man.
Zunächst ist es so.
In der Haftpflicht - und Vollkaskoversicherung wird nach den Schadenfreiheitsrabatten abgerechnet.
Beispiel wenn Du einem drauffährst bezahlt das die KFZ-Haftpflicht.
Klassicher Haftpflichtschaden.
Und weil das ein Schaden ist den die KFZ-Haftpflichtversicherung deckt wirst Du in den Schadenfreiheitsrabatten der KFZ-Haftpflicht hochgestuft.
Wenn Dir jemand das Auto verbeult etc. und das eben unter Vandalismus fällt, hast Du einen Vollkaskoschaden.
Und hier funktioniert das genauso wie in der Haftpflicht.
Dann wirst Du in der Vollkasko wieder hochgestuft.
Der Haftpflicht Schadenfreiheitsrabatt bleibt unberührt.
Man muss immer schauen durch welche Versicherung der eingetretene Schaden versichert ist.
Man nennt das auch wenn der Versicherungsfall vorliegt dann kannste das so machen und hast keine Kosten.
Wobei zu sagen ist, dass die Versicherung nur dazu verpflichtet ist den Ursprungszustand herzustellen.
Also wenn Du ne billige Frontscheibe hast bekommste auch nur eine billige. Alles andere wäre Bereicherung.
Außer Carglass schreibt du hattest schon eine mit Regensensor dann bekommste eine.
Wenn die Versicherung dann die alte Scheibe sehen will könnte es Probleme geben sofern dann herausgefunden wird, dass es sich nicht um eine Scheibe mit Regensensor im Ursprungszustand handelt.
Nicht bei Kratzern weil hier das Glas keinen Bruch erlitten hat.
Danach unterscheidet man.
Zunächst ist es so.
In der Haftpflicht - und Vollkaskoversicherung wird nach den Schadenfreiheitsrabatten abgerechnet.
Beispiel wenn Du einem drauffährst bezahlt das die KFZ-Haftpflicht.
Klassicher Haftpflichtschaden.
Und weil das ein Schaden ist den die KFZ-Haftpflichtversicherung deckt wirst Du in den Schadenfreiheitsrabatten der KFZ-Haftpflicht hochgestuft.
Wenn Dir jemand das Auto verbeult etc. und das eben unter Vandalismus fällt, hast Du einen Vollkaskoschaden.
Und hier funktioniert das genauso wie in der Haftpflicht.
Dann wirst Du in der Vollkasko wieder hochgestuft.
Der Haftpflicht Schadenfreiheitsrabatt bleibt unberührt.
Man muss immer schauen durch welche Versicherung der eingetretene Schaden versichert ist.
Re: Kratzer in Frontscheibe
Das heißt, wenn mich einer nicht mag, dann betreibt er immer schön Vandalismus an meinem Auto. Meine Versicherung zahlt und ich werde immer höher gestuft.
Irgendwie ist da doch eine Lücke im Gesetz
Irgendwie ist da doch eine Lücke im Gesetz
