man glaubt nicht, was wir schon alles an emails lesen mussten...
es ist so, von den anlagen fahren jetzt mitlerweile so rund 80stk. einige deutsche tuner beziehen die anlagen für ihre umbauten bei uns.
79 dieser anlagen sind vollkommen problemlos abgenommen worden, bei locker 70 der fahrzeuge wurden geräuschüberprüfuingen durchgeführt. meist haben die so 86-89 in heiss ca. 85 in kalt. 97 hat noch kein auto geschaft.
woran liegt das jetzt??? 79 waren toll.... 1 nicht. liegt bestimmt daran, dass die auspuffanlagen zu laut sind
wenn das auto ordnungsgemäss ist, d.h. es hat nen serien xe, nen serienkrümmer, nen passenden kat ( cali turbo oder hjs euro2) , und nen luftfilterkasten, und wird ewg gerecht gemessen, hat das niemals 97 P !!
abgesehen davon gibt es in deutschland keine vorschrift für ein p geräusch! das auto kann im stand so laut sein wie es will!
es ist nur so, dass der einfachheit halber fast immer das p-gerüsch gemessen wird um abzuwegen, wie sich daraus wohl das fahrgeräusch verhällt. eine vorschrift gibt es nur fürs fahrgeräusch.
fahrzeuge die serienmässig mit c20xe ausgerüstet sind, haben serienmässig p-geräusch zwischen 88 und 92db a.
die messtolleranz für eine geräuschüberprüfung in frei gewählter umgebung (kein din umfeld) beträgt 5db a.
im gutachten vom auspuff steht klar und deutlich bei p-geräusch +5db oder messwert! d.h. wenn der 97 misst, kann / soll der 97 eintragen!
wenn jetzt aber 1 prüfer meint, dass seine persöhnliche meinung ist, dass ein auto nicht lauter wie 80 sein darf, dann nimmt der nichts über 80 ab. das ist aber sein persöhnliches ermessen, ohne rpckhalt auf irgentwelche vorschriften.
der mensch in diesem fall, wollte vermutlich weder ne fahrwerksfestigkeit nach vd tüv 751 /die er haben muss) , noch nen ewg bremstest, noch ne motorgeräuschmessung, noch nen abgasgutachten sehen?! aber sich am auspuff aufgeilen.
da wird das mikro ins endrohr gesteckt, 97 gemessen und gesagt zu laut! fertig. dann wird noch behauptet das gutachten sei ne fälschung!
nach unterlagen für den nicht geprüften kat hat er aber wohl nicht gefragt?!
zum gutachten:
in der aufführung der fahrzeugliste kann kein corsa c20xe stehen, weil dieses fahrzeug keine abe / ewg hat. wenn ein fzg aufgeführt wird, stehen immer nur die serienmässigen motoren und die abe nr. bei.
darum sind die anderen motoren zusätzlich aufgeführt, denen wiederum das "geberfahrzeug" zugeordnet ist. dieses gutachten ist nach 19.3 und ewg gwerecht geprüft und formuliert. die formulierung macht logischerweise der tüv, nicht wir
früher waren die gutachten so, dass kz fgst nr. usw des geprüften fahrzeuges augeführt war. das war früher, nach ewg richtlinie ist das nun anders. das ist wie bei den versicherungen, da gibts auch nur noch schlüsselnummern und typen, nen corsa 2l gibts da nicht!
weiterhin ist auch das angebot auf unsere hp keine irreführung, sondern korrekt. diese anlagen sind geprüft mit den fzg mit den grossen motoren.
weiterhin ist auch das gutachten keine fälschung sondern ein absolutes orginal, sonst würde ich es nicht unterschreiben. diese unterstellung der absolute gipfel der gefühle :!:
es gibt unter den tüv prüfern immer komische vögel, std problem zb. calibra turbo und d3 kat. im gutchten fürn kat steht fahrzeug: calibra a-x abe..... 1998cm, 150kw.
denn das ist das auto, wie es beim kba registriert ist. jetzt kommt einer zum tüv, der hat ne leistungssteigerung, (eine nachträgliche veränderung, die in der hersteller abe ja nicht registriert ist.) also zb180kw. da sagen sie ihm " das geht nicht, das gutachten ist für 150kw!"
tolle sache. ein kleiner prüfer darf das nicht, das ist richtig, weil sich formell die daten nicht decken. machen wirs mal anders herum, tragen wir doch erst den kat ein, und dann die leistungssteigerung. wetten der selbe prüfer macht es, weil er nicht nachm kat fragt! :shock:
da ist es so, ein aas hat die befugnis dies zu prüfen, da bei der leistungsteigerung ja steht, dass sich das abgasverhalten usw nicht verändert, ist es noch immer wie serie, und daher kann also der für serie " ausgeschriebene" kat auch hier verwendet werden.
es wurden ebenfalls unsere prüfmethoden angezweifeld, weil ich nach der art der messung gefragt hatte. ich habe gesagt im winkel von ca 45 grd zum fzg im abstand von gut 1m bei 2/3 nenndrehzahl. nenndrehzahl ist 6000, also bei 4000. hier besteht klärungsbedarf wurde mir geschrieben.
die aufgeführte messtechnik entspricht der hier im norden angewandten, entsprechen ewg / tüv prüfvorschriften.
wir machen ca 150 autos im jahr beim tüv, und informieren uns stetig über neuerungen in irgendwechen prüfrichtlinien, bekommen oft die rundschreiben selbst zu lesen. ich ziehe mir das nicht aus den haaren.
so nun zum punkt.
wenn 79 fahrzeuge mit 79 abgasanlagen keinerlei sorgen haben und keine einzige je zu laut war ( wenn der rest passend war), liegts dann am auspuff, oder am auto??? oder am prüfer??? wir haben ja sogar die zulassung für die schweiz bekommen! und dort macht man sich diesbezüglich ja bekanntermassen die hose mit der kneifzange zu. selbst die vom ohr als immer recht laut (ausserhalb des autos) bezeichnete 70mm caliturbo anlage war in gebrauchtem zustand 2db " zu leise" für schweizer vorschriften :shock:
wir haben die corsa anlagen auch §21 am let geprüft, mit fahrgeräuch messung usw. das lauteste auf der messtrecke waren die ca 10m vorm ziel durchdrehenden Räder :shock: die ne spitze von 79 fahrgeräusch reingepegelt haben, bis dahin warns nur 73!
ich bin der meinung, das fzg ordnunggemäss konstelieren , und nen geeigneten tüv aufsuchen.
habe ja angeboten einen im umkreis zu finden.
wir lassen uns jedenfalls nicht bedrohen und beschimpfen, nur weil bei euch was falsch läuft.
soviel von unserer seite zu dem thema.