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Re: Seitenblinker entfernen

Verfasst: Mi 31. Aug 2005, 11:47
von ice tiger
@tiggigirl

nein...bin auch der Meinung, dass man das nicht muss...bei mir ist auch nicht irgendwie eingetragen, dass die entfernt wurden...wie soll das denn auch aussehen?
"ZIF.: xyz keine Signalgeberanlage an den Seiten mehr vorhanden" ?? :lol:

Nein also ich glaub net...
Mal an alle Skeptiker: Nach was soll sowas denn dann bitte abgenommen werden?? EInzelabnahme? Und dann ohne irgendein Gutachten oder eine sonstige Grundlage für eine Eintragung? Wie teuer soll das denn dann werden?

Also ich hab noch nie gehört, dass man sowas eintragen muss...
Und meine Karre war letztens erst in BAYERN beim Assi-Tüv...Und bekanntlich weiß man ja das man in westlichen Gefilden gerade beim TÜv (was bei mir hier im Osten ja die "Dekra" ist;-)) alles 10mal genauer nimmt und die haben sich über alles, aber nicht das aufgeregt...;-)

mfg

Re: Seitenblinker entfernen

Verfasst: Mi 31. Aug 2005, 12:45
von Tigrabub
hallo,

kurze zusammenfassung und damit endgültiges diskussionsende.

Blinker dürfen entfernt werden da die blinker in den scheinwerfern weit genaug zu seite abstrahlen und müssen auch definitiv nicht ein oder ausgetragen werden.
(aussage und schriftliche stellungnahme des tüv´s süddeutschlands)

Punkt ende schluss.


Grüße andy

Re: Seitenblinker entfernen

Verfasst: Mi 31. Aug 2005, 13:02
von Corsaconni
ich will ja nicht wieder benzin ins feuer kippen aber laut aussage des tüv-bayern*hab mal eben nachgefragt* der sieht das anders!

"es ist völlig unerheblich, ab wann derartige Leuchten (Seitenblinker, Nebelschlußleuchte, dritte Bremsleuchte, ...) gesetzlich Plicht geworden sind und wann das Fahrzeug zugelassen wurde: Wenn ein Fahrzeug serienmäßig mit einer bauartgeprüften lichttechnischen Einrichtung ausgestattet war, ist diese Leuchte zwingender Bestandteil der Betriebszulassung des Fahrzeugs und darf nicht so ohne weiteres entfernt werden:

Hatte der Wagen bei Erstzulassung keine serienmäßigen Seitenblinker, kann er damit ausgestattet werden, diese müssen aber E-Zulassung als Seitenblinker haben und sich innerhalb der vorgeschriebenen Positionen befinden, bei derartigen Fahrzeugen kann der Seitenblinker auch wieder ohne Austragung entfernt werden, entsprich dann ja wieder dem Serienstand.

Bei Fahrzeugen, die in beiden "Ausführungen" hergestellt worden sind, also bis xx.xx.xxxx ohne Seitenblinker und dann ab xx.xx.xxxx + einen Tag (zB. wegen Facelift) mit einem Seitenblinker, kann dieser Seitenblinker entfernt werden, muss aber ausgetragen werden.

Ist der Wagen serienmäßig schon immer mit einer derartigen Leuchte ausgestattet gewesen, dies aber schon vor der gesetzlichen Pflicht, also als "freiwillige" Zugabe des Herstellers ab Serienstart, ist eine ersatzloser Entfall (Austragung) dieses Seitenblinkers nur möglich, wenn durch ein Gutachten nachgewiesen wird, dass die verbleibenden Sichtwinkel der Hauptblinker entsprechend der Vorgaben ausreichend ist.

Ist die Erstzulassung des Wagen nach dem Einführungstermin der Seitenblinkerpflicht, ist eine Austragung der Seitenblinker ohne gleichwertigen Ersatz (zB. zugelassene Spiegelblinker) unzulässig und nicht möglich."

ich glaube da kommen wir auf keinen grünen zweig....

Re: Seitenblinker entfernen

Verfasst: Mi 31. Aug 2005, 13:14
von ice tiger
Das is mir neu...

Wo steht das denn genau? § ?
Also wie gesagt bei mir wurde nix gesagt...

mfg

Re: Seitenblinker entfernen

Verfasst: Mi 31. Aug 2005, 13:23
von Corsaconni
wir bräuchten halt was schriftliches,bei mir hat bisher auch keiner was gesagt!
allerding hatt auch jahrelang keiner was wegen der sw-uk gesagt...
ich weis auch nimmer weiter,hab nur ein komisches gefühl dabei das ich irgendwann meine seitenblinker wieder ranbauen muß und gleichzeitig punkte einkauf!

Re: Seitenblinker entfernen

Verfasst: Mi 31. Aug 2005, 13:35
von little-blue
Ich hab doch schon geschrieben, dass die aaS das nicht so eng sehen wie ihr hier darstellt.
1. Seitenblinker ist lt. Gesetz keine Forderung
2. Fällt das Auto durch das fehlen nicht auseinander
3. ist der Seitenblinker nicht Sicherheitsrelevant

Geregelt und auch schriftlich verankert ist das in der StVZO, also schaut einfach mal bei Google vorbei.

Macht euch bloss nicht wegen einem fehlenden Seiten-Blinker ins Hemd, sonst dürfte ich die Seitenschweller auch nicht abreißen und ohne rumfahren, dann dürfte ich die Nebels nicht wegrüsten, dann dürfte ich noch nicht einmal die Dachantenne wegmachen, dann müsste ich sogar Opel-Scheibenwischblätter nehmen, dann dürfte ich am Fahrzeug einfach mal garnichts ohne Gutachten, ABE oder Vollabnahme mache.

Der Seitenblinker stellt ein serienmäßig verbautes Zusatzteil dar, dass eine ABE hat. Ihr könnt euch aber gerne auch noch die Fahrzeug-ABE vom KVA anfordern.

little-blue

P.S. Wer in den Seitenspiegeln Blinker hat, der darf lt. o.g. Gesetz keine seitlichen Richtungsanzeiger im oder am Kotflügel haben!

Re: Seitenblinker entfernen

Verfasst: Mi 31. Aug 2005, 13:51
von ice tiger
Muss da dem little-blue Recht geben...

Wenn ich danach gehe, dürfte ich ich echt gaaaar nichts am Fahrzeug verändern...
Spätestens jetzt sind wir wieder bei der allseits beliebten "Kompetenzfrage"...

Wer weiß denn nun was ich darf und was nicht...

Antwort: Keiner!

Der eine sagt so...der andere so....und jeder legt sich die STVZO dann so aus, wie er sie braucht...

Also um mal zum Thema zurück zu kommen...

@tiggigirl...

Hatte ja mal in irgendnem Thread mitbekommen, dass de die deine Kotflügel verbreitern willst vorne!? Und dabei willste deine Seitenblinker gleich mit wegmachen! Stimmt's?

Mach's! Hab ich auch so gemacht! Wird keinen Laien interessieren, da es nicht mal so auffällt (außer bei Leuten wie uns...)...Daher wird Dich glaub ich auch nie jm. fragen, ob da welche hingehören oder nicht...weil

a) steht nirgendwo in den Papieren, dass das da ist
b) würde mich bei der Disskusion mit der Polizei bei ner Kontrolle mal interessieren, wie er mir dann beweisen will, dass da mal welche waren...
c) sollte es aus irgendeinem Grund jemals notwendig werden, wieder Seitenblinker dranzu haben, gibt es 10Mio. verschiedene Hersteller, die dir Spiegel mit integrierten Blinkern verkaufen!

So und nu denk ich, ist die Frage beantwortet...;-)

Re: Seitenblinker entfernen

Verfasst: Mi 31. Aug 2005, 14:38
von Tiggigirl
@ ice tiger

Ja, das habe ich so vor. Verbreitert ist soweit alles an meinem Tiggi was nur geht. Bin jetzt kurz vor dem Lacken, wollte das nur halt noch vorab geklärt haben...

@ all

Ich habe mal beim TÜVER angerufen und es ist natürlich NICHT erlaubt, aus folgenden Gründen:

1. der Tigra hat wohl nur ne E-Zulassung und keine Nationale Zulassung, deswegen müssen die dran und

2. im Fahrzeugschein ist unter der E-Prüfnummer festgehalten, dass welche dran sein müssen.

Ich danke trotzdem für die zahlreichen Antworten und ich denke, dass das Thema jetzt wirklich durch ist.
Ich denke jedoch ähnlich wie alle anderen, dass es niemanden großartig interessieren wird, ob da nun vorher welche waren oder nicht...
Bei nem Unfall könnte es vielleicht irgendwann mal ein Thema sein, aber wir hoffen einfach mal, dass so Etwas nicht passieren wird.

Gruß Tiggigirl

Re: Seitenblinker entfernen

Verfasst: Mi 31. Aug 2005, 16:40
von ice tiger
nur ne E-Zulassung und keine Nationale Zulassung, deswegen müssen die dran und
Häh??
Ist "E" nicht Europaweit und "national" nicht nur deutschlandweit gemeint?

Klingt für mich nicht logisch...Heißt das, dass wenn er ne "nationale" Zulassung hätte, ich die Blinker abmontieren dürfte? Was hat das damit zu tun, was für eine Zulassung er hat?? (@all)

Woher kann dir der Tüvver denn am Telefon sagen, dass da bei dir ne Enummer im FZg.Schein drinne ist, wo festgehalten ist, dass Seitenblinker da sind? Oder ist das bei jedem Fahrzeug allgemein so??(@all)

Wie gesagt...sollte sich bei mir jemals wer aufregen, mach ich Spiegel mit integrierten Blinkern dran... und fertig...

mfg

Re: Seitenblinker entfernen

Verfasst: Mi 31. Aug 2005, 17:20
von Iceman
Um´s mal auf die Spitze zu treiben..Stichwort LSD..wenn die Türen verbaut werden muss laut Anleitung der Seitenblinker raus, die legen extra einen schönen Aufkleber als Abdeckung für das Loch bei..und ein Tüv Gutachten nach 19.3..wenn das mit dem Blinker entfernen nicht rechtens wäre, hätte es überhaupt kein Gutachten für LSD geben dürfen..