Seite 3 von 4

Re: K&N Luftfilter + Sebring ESD

Verfasst: Mo 10. Apr 2006, 12:51
von VeNoM
Also ich hab bis jetzt noch keine Eintragung von nem Reifen gesehen wo da steht in verbindungs mit irgendeinem Fahrwerk und das von mindestens 35 KFZ- Schienen wo ich von verschiedenen leuten gesehen hab :( deswegen macht mich die Sache auch abissl Stutzig. Ich hatte anfangs mein KW FW verbaut und nen Jahr Später die Reifen eintragen lassen, wurde alles ordnungsgemäß geprüft nur steht trotzdem beides einzeln drin !

Aber wegen dem filter wie gesagt geht mir dann wahrscheinlich eh am Popo vorbei weil der dieses Jahr höchstwahrscheinlich eh rausfliegt :)

Re: K&N Luftfilter + Sebring ESD

Verfasst: Mo 10. Apr 2006, 19:52
von PeterF
Es scheint ja wirklich ein ziemliches problematisches Thema zu sein...
Vielleicht fahr ich mal bei nem nahegelegenen Tüv vorbei und frag mal, was die zu dem Thema sagen... oder ich lass einfach mal ne Geräuschpegelmessung durchführen - weiß jemand, wo man das am besten machen lassen kann und was der Spaß kostet?

Re: K&N Luftfilter + Sebring ESD

Verfasst: Di 11. Apr 2006, 12:23
von ice tiger
Ich hatte anfangs mein KW FW verbaut und nen Jahr Später die Reifen eintragen lassen, wurde alles ordnungsgemäß geprüft nur steht trotzdem beides einzeln drin
Also eigentlich sind ja alle Fahrwerke nur in Bezug auf die Serien Bereifung geprüft...oder?
Bei mir im Gutachten meines K.A.W.-Gewindes stand eindeutig drin "von der Serienbereifung abweichende Radreifenkombinationen sind gesondert zu betrachten"...D.h. im Klartext, dass ein Fahrwerk eigentlich immer zusammen mit den Felgen betrachtet werden muss...Sind ja auch beides Teile, deren Auflagen sich ggf. ausschließen könnten, sodass etwa Änderungen, wie z.B. Radläufe verbreitern o.ä. erforderlich werden könnte...
Daher kann ich die beiden Sachen eigentlich nicht einzeln betrachten...
Wie das dann aber im Schein stehen...hmmm....das ist sicherlich von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich...
Ich hab 2 verscheidene Fahrwerke und Radreifenkombis eingetragen...

Einmal:

Weitec Ultra GT 40/40 und RH Cup-Felgen in 7,5 x 16 mit 215/40 Reifen

--> da steht nix von "in Verbindung mit"....sondern nur ungefähr "Fahrwerksfedern xy VA/HA " und dahinter "a. genehmigt" (also "auch genehmigt" ) "7,5 x16 RH AD-Cup Felgen mit 215/40 Reifen"...
Dann:

Bei meinem Gewindefahrwerk steht allerdings "i.V. mit Felge usw..."

Also 2 unterschiedlich Handhabungen...


Ich denke mir bloß, dass man mit den Worten "i.V. mit" einen Vorteil hat, weil man bei einer Kontrolle sofort nachweisen kann, dass beide Teile in Abhängigkeit voneinander geprüft wurden...
Wenn das nur einzeln dasteht, dann kann man zwar eigentlich auch davon ausgehen, dass es der Tüv ja zusammen am Auto verbaut gesehen und auch abhängig voneinander betrachtet haben muss, da es ja eben beides im Schein steht, aber ob einem das die Polizei dann abkauft, ist fraglich...

mfg

Re: K&N Luftfilter + Sebring ESD

Verfasst: Di 11. Apr 2006, 22:09
von VeNoM
@Ice TIge:

da geb ich dir absolut recht, klar hat man da vorteile nur finde ich es dann doof wenn das jeder Prüfer anders Handhabt und man bei ner Kontrolle eventuell probs bekommt, obwohl beides zusammen geprüft wurde und als ok empfunden wurde. Das ist dann irgendwo ne kleine Sache die irgendwo abissl schlampig erledigt wurde finde ich. Als ich mitm FW beim Eintragen war, habe ich das Forum erst entdeckt. Nen Jahr später kamen die Felgen dran. Ich lese hier in meinen Schein aber gerade nach dem Fahrwerk A. Gen. vielleicht bedeutet das ja auch soviel wie i.V. ?! dann sollte das ja sogar passen so ?! da blickt bald echt kein schwein mehr durch :D

Re: K&N Luftfilter + Sebring ESD

Verfasst: Mi 12. Apr 2006, 09:13
von FTBerlin
das hat beides die gleiche bedeutung, wichtig ist in der kontrolle nur, dass die sachen erst mal drinne stehen..... und ob dann " auch genehmigt " oder "i.v." is dann eigentlich egal.

Re: K&N Luftfilter + Sebring ESD

Verfasst: Mi 12. Apr 2006, 09:47
von VeNoM
dann bin ich beim FW schonmal beruhigt :)

Re: K&N Luftfilter + Sebring ESD

Verfasst: Mi 12. Apr 2006, 12:22
von ice tiger
Na das ist doch Klasse!:-)

Also wissen wir, dass es bei nem Sport-Lufi und ESD auchso dastehen sollte!;-)

mfg

Re: K&N Luftfilter + Sebring ESD

Verfasst: Do 13. Apr 2006, 14:00
von PeterF
Hi,

ich hab mir jetzt nochma das Gutachten von meinem offenen Luftfilter durchgelesen.

Das ist ein Gutachten für das K&N 57i Kit vom TÜV Österreich:

"III. Hinweis zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen:

Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen Umrüstmaßnahmen gibt es keine Einschränkungen"

Das bedeutet doch eigentlich, dass ich meinen ESD mit EG-Genehmigung einfach so verbauen kann, oder nicht???

Gruss Felix

Re: K&N Luftfilter + Sebring ESD

Verfasst: Do 13. Apr 2006, 16:58
von VeNoM
steht bei mir auch im gutachten stimmt, aber ob es das wiederlegt ist die zweite frage

Re: K&N Luftfilter + Sebring ESD

Verfasst: Do 13. Apr 2006, 17:21
von PeterF
Ja, aber wie ist der Satz denn sonst zu verstehen?

Ein Sport-ESD müsste doch zu "andere Umrüstmaßnahmen" zählen oder was ist sonst damit gemeint?
Was sagt ihr zu dem Ausschnitt aus dem Teile-Gutachten?