Ja und? Wenn der Prüfer zu blöd ist zu raffen, was du machen mußt und was net, ist das sein Problem, aber er musste keine Einzelabnahme machen! Und das ist das, was Geld kostet.J.P.K. hat geschrieben:aber so wie es in der abe steht hätte er es eigentlich gar nicht abnehmen dürfen, denn da steht: "24D) an den hinteren radhäusern ist durch den anbau geeigneter teile oder durch andere geeignete maßnahmen eine aureichende radabdeckung herzustelln."
da steht nix von gegebenenfalls oder so, sondern das wird vorgeschrieben , hab ich aber net gemacht![]()
ach und nebenbei die abe is vom 1.12.1995^^
Und von wann das Gutachten interessiert, ist auch sowas von scheißegal...
Gruß Tobi