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Re: tacho corsa b zählwerk

Verfasst: Di 22. Aug 2006, 18:01
von gewissen
Das gesetz gabs damals noch nicht, und da haben etliche leute ihren Tacho getauscht. Man sollte es nur beim verkauf nicht verschweigen, denn dann ist es Täuschung. sogar arglistig.
Aber wenn es für mich ist ist es doch sowas von egal.

Re: tacho corsa b zählwerk

Verfasst: Mi 23. Aug 2006, 01:43
von JPR
also wenn das wirklich die beiden Paragraphen sind, sie ich oben gepostet hab, weiß ich nicht wo das Problem liegt..

da steht lediglich "die Messung eines Wegstreckenzählers [..] dadurch verfälscht , dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,"
Also wer von euch macht irgendwas, um das Ergebnis oder die Messung zu verfälschen?? Da kann ich also auch genauso meinen Eigenbautacho machen, solange er die Messung korrekt vornimmt. Das muss dann evtl von jemanden Offiziellem beglaubigt werden, aber sonst..

Nach der unteren StVZO Fassung bräuchte man nichtmal einen Wegstreckenzähler, sondern nur eine Geschwindkeitsanzeige!

Wesentlich interessanter finde ich auch den Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetz, nachdem man keine Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben darf (auch ncht Software dazu schreiben). Also gut für den Corsa/Tigra an sich uninteressant, aber man fährt ja auch mal ehemals VMax-begrenzte Autos..

So oder hat noch jemand andere Paragraphen oder deren Auslegung vor Gericht??

Achso: Mir sind die Paragraphen auch pups. Würde den Tacho einfach umbauen. Wenn du echt noch Problemem mit dem Umstellen des Kilometerzählers hast (sobald der Tacho ffen vor dir liegt ist es eigentlich klar), kannst du mir auch eine PN schreiben ;)