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Re: Fahrwerk eintragen

Verfasst: Fr 12. Jan 2007, 01:15
von TBX
mach zum tüv die breiten schlappen drauf. wennste pech hast trägt er dir s fahrwerk sonst "in verbindung mit serienbereifung" ein. spur und sturz is fürn tüv egal, lasses aber trotzdem machen.

un nochmal zu thema eintragung allgemein:
ein fiktives beispiel.
ich kaufe mir ein sportfahrwerk, lasse dieses einbauen, weil ich davon 0 ahnung hab. :whistling: dann fahr ich zum tüv und lass es eintragen. nachdem es eingetragen is hab ich meine schuld gegenüber dem gesetzgeber getan, den dieser verlangt die eintragung ja.
irgendwann später werd ich angehalten, und der beamte zweifelt die eintragung an. jetz gerate ich natürlich an den von icetiger beschriebenen "richtigen", der mir 3 punkte, n bußgeld und ne 4-jährige probezeit verpasst. :o
ich steh dann da wie ochs am berg, da ich ja nix falsch gemacht habe. :unsure:
so, auf welcher rechtlichen grundlage steh ich nun, wenn ich wie verlangt eine tüv-seitige überprüfung hab durchführen lassen und TROTZDEM eine aufs dach krieg.
und warum soll sich der tüv´ler rauswinden dürfen? kann ich als noob da was dazu, dass der was einträgt, das er nich darf?

dann könnte ja jeder seine eintragungen in den papieren durchstreichen, sind ja schließlich wertlos. :thumbdown:

Re: Fahrwerk eintragen

Verfasst: Fr 12. Jan 2007, 09:48
von FTBerlin
wenn eine eintagung angezweifelt wird bekommst du im normalfall keine bußgeldanzeige sondern eher eine mängelkarte mit der du zum tüv musst und die bemängelte sache in diesem fall dass das fahrwerk überprüfen lassen musst......( da geht man natürlich zum tüver wo man es hat eintragen lassen ) wenn dann der tüver feststellt dass evtl was nachträglich verändert wurde kann es zu der anziege kommen mit punkten und co....... das ist zumindest der normale ablauf....

zudem ist es nicht so leicht mal eben eine eintragung anzweifeln zu können.....

Re: Fahrwerk eintragen

Verfasst: Do 18. Jan 2007, 13:59
von Christian19
Hallo

Will nun auch kein neues Thema aufmachen.

Ich will morgen mein Billstein Kompletfahrwerk
(laut Gutachen ca.40mm) einbauen und es Samstag eintragen lassen.

In dem Gutachten steht nur,dass ich die Spur und die Scheinwerfer einstellen lassen muss.

1) Brauche ich dann von der Werkstatt ein schreiben oder der gleichen für die Spur und Lichteinstellung?

2) Muss ich den Bremskraftregler auch einstellen lassen?
Es steht nicht im Gutachten.Nur ich hab das öfters mal gelesen.
Mein Tigra = 20 Dezember 1996

Hab noch nie ein Auto Tiefergelgt daher habe ich auch 0 Plan wie das mit dem Tüv oder der Dekra aussieht.

Und noch eine Frage.
Kann man die Original Domlager+Teller nehmen?
Besten dank schonmal.

MfG
Christian

Re: Fahrwerk eintragen

Verfasst: Do 18. Jan 2007, 14:54
von Iceman
Christian19 hat geschrieben:
1) Brauche ich dann von der Werkstatt ein schreiben oder der gleichen für die Spur und Lichteinstellung?

2) Muss ich den Bremskraftregler auch einstellen lassen?
Es steht nicht im Gutachten.Nur ich hab das öfters mal gelesen.
Mein Tigra = 20 Dezember 1996
Ja, das Vermessungsprotokoll solltest du dir geben lassen, zur Kontrolle für dich und auch so mancher Prüfer will es sehen.

Bremskraftregler auf jeden Fall nachstellen lassen, wenn du nicht mit dem Heck beim Bremsen ausbrechen willst !! Da können Leben dranhängen.. (Der Tüv prüft das normalerweise aber bei der Eintragung nicht)

Re: Fahrwerk eintragen

Verfasst: Do 18. Jan 2007, 14:56
von Christian19
Iceman hat geschrieben:Ja, das Vermessungsprotokoll solltest du dir geben lassen, zur Kontrolle für dich und auch so mancher Prüfer will es sehen.

Bremskraftregler auf jeden Fall nachstellen lassen, wenn du nicht mit dem Heck beim Bremsen ausbrechen willst !! Da können Leben dranhängen.. (Der Tüv prüft das normalerweise aber bei der Eintragung nicht)

Hi

Öhm..kann ich das selber machen oder muss ich das machen lassen?Was würde das Einstellen den kosten?

MfG
Christian

Re: Fahrwerk eintragen

Verfasst: Fr 19. Jan 2007, 04:14
von TwoBeers
Musst du machen lassen, kostet ab 30 - ca 120€. Durchschnitt sollte so 45€ sein bei Reifen Händlern und solchen Läden^^

Re: Fahrwerk eintragen

Verfasst: Mo 22. Jan 2007, 12:58
von ice tiger
@tbx
kann ich als noob da was dazu, dass der was einträgt, das er nich darf?
So blöd und ungerecht sich das anhört, aber die Antwort lautet aus juristischer Sicht leider ja....da du als Fahrzeugführer stets für den verkehrssicheren Zustand deines KFZ verantwortlich bist...

Das ist genauso, wie bei der Steuererklärung...Da unterscherschriebt man auch alle Angaben wahrheitsgemäß und richtig gemacht zu haben, obwohl man das als Laie gar nicht wissen kann...;-)

@christian19

Wenn man ein neues Fahrwerk in ein Auto baut, wechselt man die Domlager immer gleich mit...
Kannst bei einem 40/40-Fahrwerk ruhig noch originale, neue Lager nehmen...

Nur bei tieferen Fahrwerken oder gar nem Gewinde, sollte man spezielle Lager verwenden...

Durch ein tieferes Fahrwerk schlagen die Dome schneller aus, was zu erheblich schlechterem Fahrverhalten und Reifenverschleiß führt...und da du die Spur ja bei jedem Wechsel nochmal neu einstellen lassen musst, kannst die Lager auch gleich mit machen.;-)

mfg

Re: Fahrwerk eintragen

Verfasst: Mo 29. Jan 2007, 10:13
von Bullster
Tigradriver82 hat geschrieben:will kein neues Thema erstellen, deshlab häng ichs hierdran, haben bei nem kumpel en gewindefahrwerk eingebaut, von Hiltrac oder so (spart euch eure kommentare wie EBAYschrott oder sonstwas, jedem seine sache was er einbaut), zum tüv gefahren eintragen lassen wollen, der fährt auf die bühne hebt das auto am rahmen hoch so das die hinterachse frei hängt, und man die feder mit der hand rausbekommt, und meint das sei zu wenig vorspannung, will der uns ver*****en? normal fährt man vorne links und hionten rechts auf en klotz und guggt obt was schleift, ich glaube der hatte keine ahnung, hats jedenfalls nicht eingetragen, bei der dekra auch nicht eingetragen bekommen, weil der mit dem gutachten nicht klargekommen ist hat er gemeint, ist nach §19.3 ganz normales teilegutachetn, der hatte nichtmal verstanden wie das mit dem abstand messen gemeint war, jedenfalls hat ders auch nicht eingetragen, naja mal sehn wies weitergeht, schewiß TÜV und DEKRA, sorry aber die hatten echt keine Ahnung von der Materie


hi,

sorry aber dein prüfer hat vollkommen richtig gehandelt!

ein teil der prüfung eines eingebauten fahrwerks ist der überkreuzungstest!! damit wird eine extreme last simuliert und die freigängigkeit der räder kontrolliert!

der 2te haupttest ist der entlastungstest um zu überprüfen ob dei Federn genug sorspannung haben!!
Seit froh das die das testen!!

wenn du nämlich über eine starke bodenwelle fährst kann die Feder aus den Sitz springen und zb in deinen reifen gelangen!

für solche fälle gilt ja bei normalen fahrwerken die Faustregel:
über 40mm Tieferlegung kurze dämpfer!!!

Gruß Bullster