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Re: Probezeit...
Verfasst: Mi 21. Mär 2007, 16:27
von dilla
Freaker hat geschrieben:
Komische sache, aber bei mir im Link steht das "abgefahrene Reifen" ein A Verstoß ist.
Hatte auch erst gedacht, dass es ein A Verstoß ist, aber wenn die Bullen ihm nur einen Punkt aufdrücken wollen, statt 3, macht das auch Sinn mit dem B Verstoß.
Re: Probezeit...
Verfasst: Mi 21. Mär 2007, 16:29
von autobau
Freund von mir is mit ner Auspuffanlage und nem Fahrwerk das noch nich eingetragen war ((nur teilegutachten dabei, wollte ne woche später eintragen)selber schuld:no

zur Nachschulung kosten knapp 400 euro ,drei Punkten verdonnert worden und natürlich verlängerrung der Probezeit aber das war ja ein Grober Verstoß wegen erlöschen der Betriebserlaubnis
Re: Probezeit...
Verfasst: Mi 21. Mär 2007, 16:30
von cato
Ja die Seite ist sehr verwirrend... Son scheiß. Wo kann man sich denn jetzt mal genau erkundigen?
Re: Probezeit...
Verfasst: Mi 21. Mär 2007, 16:32
von blobberio
Achtung: Das Fahren mit einem Fahrzeug, das offensichtlich keine Betriebserlaubnis besitzt (z.B. wegen abgefahrener Reifen oder unzulässiger Bastelarbeiten am Fahrwerk), führt im Regelfall auch zur Anordnung eines Aufbauseminars - man ist ja verpflichtet, sich vor jeder Fahrt vom verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen. Das gilt auch, wenn einem den Wagen gar nicht selbst gehört.
Da stehts genau anders...
Re: Probezeit...
Verfasst: Mi 21. Mär 2007, 16:32
von dilla
cato hat geschrieben:Ja die Seite ist sehr verwirrend... Son scheiß. Wo kann man sich denn jetzt mal genau erkundigen?
Wenn dus mit Brief und Siegel wissen willst:
BMVBS: Kontakt
Bist dir sicher, dass sie dir nur 1 Punkt angekündigt haben? Weil auf der Seite vom bmvbs stehen 3 Punkte aus, hab ich grad gesehen. Und wenn DAS stimmt, gibts tatsächlich ne Nachschulung mit Probezeitverlängerung.

Re: Probezeit...
Verfasst: Mi 21. Mär 2007, 16:34
von Freaker
Ich mein 1 Punkt reicht aber für die Probezeitverlängerung, aber ich schau nochmal.
Edit: Hab grad nochmal nachgeschaut und an den Punkten liegt es nicht. Wichtig ist ob A oder B und es scheint wirklich ein B Verstoß zu sein. Glück gehabt. und jetzt vorsichtig fahren :-))
Re: Probezeit...
Verfasst: Mi 21. Mär 2007, 16:39
von cato
Bereifung und Laufflächen
**) FaP = "Fahrerlaubnis auf Probe".
A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).
Und das vergehen ist:
Nr.: 212 Kraftfahrzeug (außer Mofa) oder Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß) FaP-Kategorie**) B Also sollte es echt ein "B-Verstoß" sein und ich komme nochmal, mit einem blauen Auge davon!
Re: Probezeit...
Verfasst: Mi 21. Mär 2007, 16:46
von cato
dilla hat geschrieben:Bist dir sicher, dass sie dir nur 1 Punkt angekündigt haben? Weil auf der Seite vom bmvbs stehen 3 Punkte aus, hab ich grad gesehen. Und wenn DAS stimmt, gibts tatsächlich ne Nachschulung mit Probezeitverlängerung.
Also der Polizist hat zu mir gesagt, ich würde den Punkt bekommen, wegen der Höhe des Bußgeldes...
Re: Probezeit...
Verfasst: Mi 21. Mär 2007, 16:58
von dilla
cato hat geschrieben:Also der Polizist hat zu mir gesagt, ich würde den Punkt bekommen, wegen der Höhe des Bußgeldes...
Dann haste Glück gehabt.

Gab anscheinend ne Verschärfung der Richtlinien vor kurzer Zeit, sollte eigentlich 3 Punkte geben.
Re: Probezeit...
Verfasst: Mi 21. Mär 2007, 17:18
von Amok
cato hat geschrieben:dass Auto läuft auf meine Stiefmutter, kann man das evtl. auf die Abwälzen
ich würd das nicht versuchen, laut Gesetz ist der Halter UND der Fahrer für den Zustand des Fahrzeugs verantwortlich, wenns blöd läuft, kriegt ihr dann beide Ärger.
Nebenbei ... ich bin in meiner probezeit (1995) mal mit 2 komplett abgefahrenen Reifen erwischt worden. Das ganze gab 3 Punkte und ne Nachschulung.
Probezeit wurde allerdings nicht verlängert, ich weiß allerdings nicht, ob sich die Regeln diesbezüglich in der Zwischenzeit geändert hat.