Seite 3 von 4
Re: Offener Sportluffi
Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 16:20
von BeInspired
Oder einfach den Luffi mit der Serienanlage eintragen lassen und sich n Endtopf oder ne komplette Anlage mit ner ABE holen
Sobald die Grünen "A-B-E" hören gehen bei denen doch eh die Lichter aus und sie winken einen durch

Zumindest hier im Norden...
Re: Offener Sportluffi
Verfasst: Sa 12. Mai 2007, 13:39
von Der Pero
Auch wenn der ESD ne ABE hat,darf man die Kombination nicht fahren.
Re: Offener Sportluffi
Verfasst: So 13. Mai 2007, 20:09
von kolja
N.Corsa hat geschrieben:Genau das meinte ich ja mit meinem ersten Posting. Das ist es nämlich definitiv nicht, aber wenn du bis jetzt Glück hattest dann ist das ja schön für dich. Heißt aber nicht das es jedem so geht.
Ich muss mich da jetzt auch mal einklinken und erstmal Recht geben.
Fakt ist, das für die meisten offenen Luftfilter die Teilegutachten zurückgezogen wurden. Das heisst ganz klar, das egal ob eingetragen (egal ob regulär, Einzelabnahme oder Augenzudrücken), die ABNAHME NICHTIG ist und du in jedem Fall ohne Betriebserlaubnis rumfährst.
Ich habe das Thema schon in vielen Foren gelesen und bin die Diskussion eigentlich leid, aber ich habe selber den Fall gehabt. Corsa A mit C16NZ, offener KuN mit Einzelabnahme ohne weiteren Auflagen eingetragen. Die Abnahme ist nichtig. Ebenso wie eine eingetragenen Gruppe N unmöglich ist oder bei Tieferlegungen die magischen 500 mm unterschritten werden.
Wer damit rumfährt und nicht erwischt wird hat Glück, wer aber damit nen Unfall baut, darf sich freuen.
In diesem Sinne
Kai
Re: Offener Sportluffi
Verfasst: Mo 14. Mai 2007, 08:10
von Micha2
Stimme Ice-Tigra zu,
eingetragen bekommst in Deutschland alles wenn die Kohle stimmt. Nur wenn so ne Eintragung machst ist ja schon was Faul im Bezug auf die Legalität. Ich kann Euch mal ein Beispiel nennen im Bezug auf Tüv und DEKRA. Das ganze hat sich in Karlsruhe zugetragen. DEKRA und Tüv haben sich gegenseitig beschuldigt Sachen eingetragen zu haben die nicht in Ordnung sind. Das ging sogar soweit das in Karlsruhe kontrolliert wurde was das Zeug hält und was irgendwie nur annähernd nicht in ordnung aussah oder sich die Polizei nicht sicher war, wurde das Fahrzeug sofort mitgenommen und neu vorgeführt. Wenn die Eintragungen vom Tüv waren bei der DEKRA und die dann gleich "des geht nicht so" und andersrum genauso. Riesenzirkus. Das heisst jetzt nicht das es überall so ist aber jedes Jahr werden neue strengere Vorschriften dazugenommen die manchen Eintragungen nicht mehr möglich machen. Keine Eintragung ist sicher, bzw. es kann alles angezweifelt werden von der Polizei und wenn es dann eben so wäre wie oben beschrieben, der Tüv hat deine Eintragung gemacht schleppen se Dich zur DEKRA und die tragens evtl. wieder aus. Alles schon gehabt.
Wenns schon so ist das nur eins von beiden eingetragen werden kann sollte man sich entscheiden. Was will ich:
Sportauspuff mit gutem Klang
oder
Luftfilter der nur Krach macht und Warmluft zieht
Ich würd mich für die Auspuff anlage entscheiden.
Gruß
Micha2
Re: Offener Sportluffi
Verfasst: Mo 14. Mai 2007, 08:30
von B4D_Dr1ft
BeInspired hat geschrieben:Oder einfach den Luffi mit der Serienanlage eintragen lassen und sich n Endtopf oder ne komplette Anlage mit ner ABE holen
Sobald die Grünen "A-B-E" hören gehen bei denen doch eh die Lichter aus und sie winken einen durch

Zumindest hier im Norden...
Hmm... anscheinden ist das immer noch nicht so ganz durch gesickert mit dem ABE geltungs bereich
Eine ABE ist NUR gültig wenn das fahrzeug im serien zutand ist! Das steht auch in jeder ABE so drin.
Sobald etwas verändert wurde Verliert diese ABE seine gültigkeit!
also zB hast du nen ESD eingetragen oder drunter handelt es sich nicht mehr um den Serien zu stand... und somit ist die ABE vom Luftfilter nichtig...
wird meistens nur nicht so durchgesetzt von den gesetzes hütern!
Re: Offener Sportluffi
Verfasst: Mo 14. Mai 2007, 11:03
von MissTigra
kolja hat geschrieben:
Fakt ist, das für die meisten offenen Luftfilter die Teilegutachten zurückgezogen wurden. Das heisst ganz klar, das egal ob eingetragen (egal ob regulär, Einzelabnahme oder Augenzudrücken), die ABNAHME NICHTIG ist und du in jedem Fall ohne Betriebserlaubnis rumfährst.
mein Gutachten war zurückgezogen. Der Tüv Prüfer meinte daraufhin, dass es neue gäbe und er hat mir dann das neue Gutachten besorgt.
Ich werd mal meinen Polizei Freund fragen was der dazu meint, ich hab davon nämlich noch nirgends was schwarz auf weiß gelesen. Dann sollten die sowas auch in ihren Gutachten vermerken. Weiß ja nich ob das bei den Auspuffanlagen drin steht.
Ich hatte auch nen Unfall, zwar war ich nicht schuld aber der Luffi war damals noch net mal eingetragen und die hats überhaupt nicht gejuckt.
Re: Offener Sportluffi
Verfasst: Mo 14. Mai 2007, 11:48
von wuchst
[quote="B4D_Dr1ft"]
Eine ABE ist NUR gültig wenn das fahrzeug im serien zutand ist! Das steht auch in jeder ABE so drin.
Sobald etwas verändert wurde Verliert diese ABE seine gültigkeit!
also zB hast du nen ESD eingetragen oder drunter handelt es sich nicht mehr um den Serien zu stand... und somit ist die ABE vom Luftfilter nichtig...
quote]
Das gilt aber doch nur für Sachen, die miteinander irgendwie in Verbindung stehen oder? Also in dem Fall Lautstärketechnisch. Denn sonst wären ABE´s z. B. eine für Heckleuchten und eine für Seitenblinker oder ähnliches ja auch ungültig, also ABE´s eigentlich am Ende sinnlos.
Re: Offener Sportluffi
Verfasst: Mo 14. Mai 2007, 13:29
von B4D_Dr1ft
soweit ich weiß sobald der Serien zustand verändert wird...
Re: Offener Sportluffi
Verfasst: Mo 14. Mai 2007, 23:21
von Greyhound
ja so ein schmarn....
wie schon jemand gesagt hat... es wird nur ungültig wenn teile die in der ABE so vermerkt sind, das sie der serie entsprechen müssen, verändert werden, oder in DIREKTEM zusammenhang stehen wie Z.B. LuFi und ESD im punkto Lautstärke...
sonst wär ja meine ABE für die Heckstoßstange ungültig, weil ich M3 Spiegel verbaut hab... das ist doch totaler schwachsinn...
Re: Offener Sportluffi
Verfasst: Di 15. Mai 2007, 14:18
von X-AnGeL
Wie sieht es eigentlich aus mit folgendem Fall:
Habe einen Tigra Sports..und somit einen Irmscher ESD standardmäßig...habe deswegen meinen K&N Sportluftftilter nicht eingetragen bekommen.
Morgen werd ich wieder zum TÜV fahren, aber diesmal wg Fahrwerk Eintragung..soll ich den vorher rausnahmen oder so tun als wenn ich den mit eintragen lassen möchte, vllt klappt es ja diesmal? ^^
LG