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Re: Wicherdüsen pflicht?

Verfasst: Fr 25. Mai 2007, 19:11
von Insomaniac
lol die sind echt pflicht??

Hab noch ne nen tüver gesehen der des kontr hat und ich seh jeden tag nen Tüver der HU macht!!

MFG

Re: Wicherdüsen pflicht?

Verfasst: Sa 26. Mai 2007, 13:16
von Amok
Insomaniac hat geschrieben:lol die sind echt pflicht??

Hab noch ne nen tüver gesehen der des kontr hat und ich seh jeden tag nen Tüver der HU macht!!

MFG
Ich hab diesen Monat an meinem E36 Tüv gemacht, und der Prüfer hat zwar nichts in den Bericht geschrieben, hat aber gesagt, dass ich nach der linken Wischerdüse schauen soll, da würde nichts rauskommen ...

Also ham die es wohl schon kontrolliert ... im Mängelbericht stand trotzdem nix

Re: Wicherdüsen pflicht?

Verfasst: Sa 26. Mai 2007, 13:51
von NetKiller
ich muss auch jedesmal nacher HU auto waschen weil der meine karre verdreckt hat :D

einfach schööön direkt an den wischarm bamseln. ist auch mein nächstes projekt ;) spritzt nich mehr daneben und die trockenwischphase fällt nahezu wech :)

Re: Wicherdüsen pflicht?

Verfasst: Sa 26. Mai 2007, 13:54
von The Freak
Mal nebenbei, kann mir einer en Bild von in die Wischerabdeckung versetzten Wischerdüse schicken und ungefähr schreiben wies realisiert wurde. Addy per PN
Danke

Re: Wicherdüsen pflicht?

Verfasst: Di 29. Mai 2007, 19:17
von Kitty153
Also ich bin vor paar Jahren mal zum TÜv und mein scheibenwasser war leer und hatte danach im prüfbericht stehen "scheibenwaschanlage ohne Funktio " obwohl man die pumpe kräftig schaffen gehört hat...... :vogel:


Zum thema Düsen wir haben auch gerade die haube von meinem Tigra komplett gecleant und hab mir so ein set für an die scheibenwischer bei ATU gekauft kostet noch keine zwanzig euro und weniger arbeit als wenn de dir es vom Sprinter oder so suchen gehst.

dann kann man sich so sachen wie Flasche wasser dabei sparen....... ;)

Liebe Grüsse Katrin

Re: Wicherdüsen pflicht?

Verfasst: Di 29. Mai 2007, 20:39
von FoXy
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Werbung:


B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§40 Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben

(1) Sämtliche Scheiben - ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten - müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.

(2) Windschutzscheiben müssen mit selbsttätig wirkenden Scheibenwischern versehen sein. Der Wirkungsbereich der Scheibenwischer ist so zu bemessen, daß ein ausreichendes Blickfeld für den Führer des Fahrzeugs geschaffen wird.

(3) Dreirädrige Kleinkrafträder und dreirädrige oder vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Führerhaus nach § 30a Abs. 3 müssen mit Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen ausgerüstet sein , die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Da steht absolut nichts von Düsen, oder ?

Re: Wicherdüsen pflicht?

Verfasst: Di 29. Mai 2007, 21:43
von NetKiller
FoXy hat geschrieben:Da steht absolut nichts von Düsen, oder ?
und wie willste den scheibenwascher ohne düse realisieren?

Re: Wicherdüsen pflicht?

Verfasst: Di 29. Mai 2007, 21:52
von Whecko
Also ich bezahle dafür jemanden. Den schnall ich mir morgens immer auf mein dach und wenn meine scheibe dreckig ist, dann nimmt er den lappen und den glasreiniger und macht sie wieder sauber :)


@ice-tiger: Ich hatte erst letztens wieder kein Wasser in der Anlage drin. Ist richtig beschissen, vor allem bei dem ganzen Pollenzeugs was da noch unterwegs war. Nach nen paar Tagen wo es trocken ist, hat man automatisch ne schmierschicht vorne drauf und ohne sprühanlage, wirds beim nächsten regen gefährlich.

Re: Wicherdüsen pflicht?

Verfasst: Mi 30. Mai 2007, 06:35
von coveragent0815
Moin moin

auch wenns nicht ganz hier rein passt,
aber dadurch erkennt man auch das
die Düsen bzw die Reinigungsanlage Pflicht
ist.

Zur Winterausrüstung zb Winterreifen gehört
auch,man höre und staune,ein Zusatz (Spiritus usw)
in den Waschbehälter :blink: ,mal abgesehen das man
da eigentlich selber drauf kommt (Wasser friert ein :kinn: ),
darf man,wenn es bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle
im Winter auffällt,20 Euronen hinblättern :vogel: wenns eingefroren ist.Diese Ehre hatte ein Arbeitskollege von mir letzten Winter
:roll: bei einer Kontrolle,die sich auf diese neuen Änderungen
bezog.Naja auf der Arbeit hatte er die Lacher auf seiner Seite

Gruß coveragent0815

Re: Wicherdüsen pflicht?

Verfasst: Mi 30. Mai 2007, 07:34
von B4D_Dr1ft
da könnte man jetzt einwerfen... wer im winter nicht fährt hat damit auch keine probleme ;)


naja wie gesagt bin dabei was zu basteln