Ja, sicher hab ich bei RH gefragt. Für 7x15 gibt es ja ein Festigkeitsgutachten (für den TIGRA), aber keins für 8x15. Ich soll das mit dem TÜV abklären...was dabei rauskommt, sieht man ja...
Du verwechselst da m.E. was...
Es gibt Teilegutachten für Felgen, diese sind fahrzeugspezifisch und führen auf, auf welchen Fahrzeugen z.B. die Felge "RH-Cup" in welchen Dimensionen und mit welchen Reifengößen gefahren werden darf.
Und es gibt Festigkeitsgutachten, welche felgenspezifisch sind...also zum Bsp. ein Festigkeitsgutachten für die Felge "RH-Cup in der Dimension 8x15 et xyz", wo Tragfähigkeitsindex, Radlasten usw. drinne stehen...
Du bräuchtest also für die RH-Cup-Felge in 8x15 ein Festigkeitsgutachten von RH UND ein Teilegutachten, wo zum Bsp. ein vergleichbares Fahrzeug aufgeführt ist, auf das die RH-Cup-Felge in 8x15" montiert werden darf (Calibra, Vectra, etc).
--> Weil es ja kein Teilegutachten gibt, wo der Tigra mit drinne steht
Und für die 7x15 RH-Cup Felge reicht dann nur das Teilegutachten.
-->Weil der Tigra da ja mit drinne steht...
Diese 3 Sachen müssten dem Tüv-Prüfer ausreichen, um eine Einzelabnahme nach §21 STVZO durchzuführen...
So hab ich meine 9x16 und 8x16-Felgen bei der Dekra eingetragen bekommen!
Vorraussetzung dafür ist natürlich, dass es bei RH ein solches Festigkeitsgutachten für deine 8x15-Felge gibt...
Daher meine Frage, nach dem Festigkeitsgutachten!;-)
Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken.
mfg