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Re: UBB genaue Vorgaben?
Verfasst: So 4. Nov 2007, 08:43
von Fummy
Fakt ist das auch an nem LKW die ganze Krimes-Kindergartenbeleuchtung absolut nicht erlaubt ist
Re: UBB genaue Vorgaben?
Verfasst: Fr 9. Nov 2007, 14:42
von ice tiger
Meine wird blau,leuchtet auf die straße wenn die tür offen ist und kein schwein kann was dagegen sagen
Und Fakt ist auch, dass die Farbe einer Ausstiegsbeleuchtung in der STVZO geregelt ist... Darf nur rot oder gelb sein (bei weis, weiß ich's jetzt nicht)...Jedenfalls wird sich bei blau ganz sicher wer dran stören...
So und nu...sind schon wieder 2 Seiten zu einem viel zu oft diskutiertem Sachverhalt entstanden.:-)
mfg
Re: UBB genaue Vorgaben?
Verfasst: Mo 12. Nov 2007, 05:27
von VeNoM
Weiss geht, rot ist mir eher schleicherhaft, lauf der Foliatec Seite ist auch rot nicht erlaubt, bei deren Ausstiegsbeleuchtung die aufn Bodenstrahl und das Gutachten mitsichbringt, nur weiss oder Gelb. Was allerdings in rot geht, das sind diese Leuchten innen an der Tür die rot leuchten wenn man die Tür öffnet. Wobei das eher so lala aussieht
Re: UBB genaue Vorgaben?
Verfasst: Mo 12. Nov 2007, 13:34
von ice tiger
Was allerdings in rot geht, das sind diese Leuchten innen an der Tür die rot leuchten wenn man die Tür öffnet. Wobei das eher so lala aussieht
Genau DAS ist ja eine Ausstiegsbeleuchtung wie sie ab Werk verbaut wird...Also gehen rot, gelb und weiß...
mfg
Re: UBB genaue Vorgaben?
Verfasst: Di 20. Nov 2007, 17:34
von Micha2
och neee,
bitte keine UBB. Achso ich vergaß bei Premiere kam ja grad wieder "The fast and the Furzbirn" klar das das schon wieder hochgespult wird. Sorry aber ich verstehs nicht. Warum macht Ihr nicht einfach das ans Auto was man darf? Ansonsten ab ins Amiland dann könnt Ihr rummachen ohne Tüv.
Micha2
PS: Sorry Ihr müsst Euch dran gewöhnen das ich jetzt wieder mehr poste. Micha ist watching !!!
Re: UBB genaue Vorgaben?
Verfasst: Mi 28. Nov 2007, 10:24
von VeNoM
ice tiger hat geschrieben:Genau DAS ist ja eine Ausstiegsbeleuchtung wie sie ab Werk verbaut wird...Also gehen rot, gelb und weiß...
mfg
Die sind aber innen an der Tür und nicht unterm Auto

mehr oder weniger auch dafür gedacht, das jemand sieht davorne öffnet man die Tür (verhindert so tolle Unfälle das du mehr frische Luft beim fahren bekommst weil die tür weg is

)
Die von foliatec sind scheinen direkt auf den Boden und im Gutachten selbst ist angegeben das nur Gelb und Weiss zugelassen ist , alle andere farben sind illegal
Re: UBB genaue Vorgaben?
Verfasst: Fr 7. Dez 2007, 12:34
von Rico2751988
Der_Bachelor hat geschrieben:Gemäss §49a ( Absatz 1 ) der StVZO dürfen an Kraftfahrzeugen und ihren
Anhängern nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten
lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich bereits Fachgremien
beschäftigt und diese haben sich u.a. wie folgt geäußert:
- die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
- die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann
andere Verkehrsteilnehmer irritieren.
- bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes
kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere
Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt
werden können.
- das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte
und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend.
Begutachtungen im Rahmen von §19(2) bzw. Änderungsabnahmen nach §19(3)
StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage
trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung und/oder ähnlichen
Maßnahmen zu.
Ach bei den scheiß neuen Audis mit der Kirmesbeleuchtung inne scheinwerfer nicht? Das sieht aus nachts als wenn dir ne Wurfbude entgegenkommt

Re: UBB genaue Vorgaben?
Verfasst: Fr 7. Dez 2007, 12:36
von Rico2751988
Und Leute ich finds geil dass Unterbodenbeleuchtungen aufs übelste verboten sind denn sonst hätte die fast JEDER!!!
Re: UBB genaue Vorgaben?
Verfasst: Fr 7. Dez 2007, 13:14
von FTBerlin
ich denke es macht keine sinn eine grundastz disskussion zu starten..... es wird immer für und gegensprecher geben.... ich von meinem standtpunkt aus finde ne verbotene ubb lächserlich ... vorallem wenn mit dem argument der ablenkung gekommen wird..... solange eine ubb nicht direkt blendet lenkt sie nicht mehr ab als nen lkw mit seitenbegrenzungsleuchten, nem neuen lambo der neben einem fährt oder die neue palmers damenunterwäsche werbung an der straßenecke.....
solange es verboten ist muss man es halt hinnehmen oder man macht es nicht und muss dann eben auch mit den konsequenzen leben.....
Re: UBB genaue Vorgaben?
Verfasst: Sa 8. Dez 2007, 19:46
von VeNoM
FTBerlin hat geschrieben: oder die neue palmer damenunterwäsche werbung an der straßenecke.....
So nun is mien Tag doch noch gerettet danke FTBerlin
