Seite 3 von 4

Re: Grün-Weißes Problem

Verfasst: Mi 27. Feb 2008, 03:46
von corsa666
misterjack hat geschrieben: @corsa666, deine dumme Beleidigung kannste stecken lassen.
Und wenn man seine Aussage vereidigen lässt, kann nicht ein anderer Eid mehr zählen. Es kommt natürlich auch auf eigene Glaubwürdigkeit an etc. Jedoch ist die pauschale Aussage, dass ein Beamter durch seinen Eid automatisch mehr Gewicht hat, Quatsch.
Ich würds einfach nicht als "Quatsch" abtun:

Dem Polizeibeamten werden vor JEDEM Gericht geschultes Auge, Professionalität, Objektivität und Unvoreigenommenheit "angedichtet".
Woher dieser Trugschluß kommt, ist mir zwar nicht ganz klar, denn auch bei der Polizei gibts - wie in jedem Job - auch Fallobst ohne Ahnung - aber egal, Fakt ist:

Deine Aussage gegen die eines Polizisten -> du verlierst - egal was war. Is doch logisch: Der Polizist steht als unvoreingenommener Profi und per Amtseid Verpflichteter da - und deine Aussage wird vom Gericht immer als "Schutzbehauptung" angesehen.
Teilweise jahrelange Erfahrung und spezielle Schulungen/Anweisungen für das Auftreten im Zeugenstand verschaffen einem Pol.-Beamten zusätzlich noch entscheidende Vorteile gegenüber dir bzw. Ottokraftstoffnormalverbraucher in puncto Glaubwürdigkeit, da muß man's auch mit der Wahrheit dann nicht immer soooo 100% genau nehmen.
Wer als Angeklagter die Glaubwürdigkeit eines Polizisten vor Gericht ins Wanken bringt, hat entweder verdammt gute Karten und/oder glücklicherweise einen ziemlich dummen Pol.-Beamten erwischt.

Alles andere ist Traumtänzerei - mehr wollte ich nicht sagen.

Re: Grün-Weißes Problem

Verfasst: Mi 27. Feb 2008, 08:53
von FireFly24
Tipp: Die 40€ + den einen Punkt in Kauf nehmen und akzeptieren! Du hast irgendwo einen "Verstoss" begangen, akzeptiere das und lerne daraus. Das der Polizist auch noch so "nicht entgegenkommend" war, ist halt Pech. Solche gibts immer wieder. Solange keine Nachschulung, etc. anfällt würde ich es darauf beruhen lassen. Und gerichtliche Schritte lwürden hier nicht in Frage kommen wie schon erwähnt. Vor allem, da du jA auch im Unrecht bist und dann kann es mal ganz schnell ins Vielfache steigen ( Verlierer trägt Gerichtskosten, etc. ). Dann wirst du dein Leben nicht mehr froh.

@fall3n

So ein Blödsinn! Ein wirklich guter Anwalt hört sich erst mal den "Fall" so an, bevor er da irgendwas für verlangt. Wenn dein Anwalt so sein sollte, dass er nur für das Anhören gleich mal 100-200€ verlangt, würde ich mir mal schnell einen Neuen bzw. Anderen suchen!

Re: Grün-Weißes Problem

Verfasst: Mi 27. Feb 2008, 09:44
von Bergilein
Wie gesagt, die 40€ und der Punkt sind mir eigentlich ziemlich Wurscht, mir geht es nur um die Nachschulung.

Stimmt das mit dem B-Verstoß? Das wäre ja klasse. Es würde ja entgegen aller Logik sprechen wegen so etwas die komplette stvo noch mal lernen, und vor allem einen Haufen Geld dafür berappen zu dürfen. Nun gut, in Deutschland ist ja sowieso nicht immer alles logisch. Im Prinzip hab ich ja niemand gefährdet oder sonst was (jaja ich weiß, ist trotzdem stvo). Unabhängig davon regt mich so was trotzdem auf. Mit den 40€ + Punkt find ich mich ab, aber Nachschulung würde ich auf jeden Fall nicht so auf mir sitzen lassen. Zumal man sich ja auch bis 20 kmh schneller blitzen lassen kann, ohne das etwas großartiges passiert. Mal Freitag abwarten.

Re: Grün-Weißes Problem

Verfasst: Mi 27. Feb 2008, 10:25
von -fall3n-
FireFly24 hat geschrieben:Tipp: Die 40€ + den einen Punkt in Kauf nehmen und akzeptieren! Du hast irgendwo einen "Verstoss" begangen, akzeptiere das und lerne daraus. Das der Polizist auch noch so "nicht entgegenkommend" war, ist halt Pech. Solche gibts immer wieder. Solange keine Nachschulung, etc. anfällt würde ich es darauf beruhen lassen. Und gerichtliche Schritte lwürden hier nicht in Frage kommen wie schon erwähnt. Vor allem, da du jA auch im Unrecht bist und dann kann es mal ganz schnell ins Vielfache steigen ( Verlierer trägt Gerichtskosten, etc. ). Dann wirst du dein Leben nicht mehr froh.

@fall3n

So ein Blödsinn! Ein wirklich guter Anwalt hört sich erst mal den "Fall" so an, bevor er da irgendwas für verlangt. Wenn dein Anwalt so sein sollte, dass er nur für das Anhören gleich mal 100-200€ verlangt, würde ich mir mal schnell einen Neuen bzw. Anderen suchen!

ich muss mich beruflich oft genug mit denen rumschlagen und weiß, wieviel die in der regel verlangen, außerdem schlagen viele anwälte noch mal 50% oder mehr drauf, wenn sie wissen, dass die erstberatung von der rechtsschutzvers. übernommen wird

Re: Grün-Weißes Problem

Verfasst: Mi 27. Feb 2008, 13:02
von midue
auch wenn es leicht OT ist frage ich mich seit ich in diesem Thread mitlese:

Was passiert mit bei den neuen Hybridautos die in der Stadt nur mit E-Motor anfahren und den Benziner irgendwann zuschalten ODER wenn man eine Start-Stop-Automatik an der Ampel hat? Woran will der Polizist erkennen das der Motor noch lief?

Re: Grün-Weißes Problem

Verfasst: Mi 27. Feb 2008, 13:32
von Bergilein
Bestimmt wieder irgendein dummer Streitfall worüber Vater Staat noch nicht nachgedacht hat. Vermute ich jetzt mal ... Was ist eigentlich wenn man ein Elektroauto hat und der Motor einfach läuft? :p

Re: Grün-Weißes Problem

Verfasst: Mi 27. Feb 2008, 13:54
von FTBerlin
bitte bleibt doch mal beim topic...... die frage ging nur ums telefonieren in seiner speziellen situation......
ich denke nich dass sich irgendeiner hier anmaßen kann zu sagen was wäre beim elektromotor...... was zudem hinfällig wäre, da in der definition der ordnungswidrigkeit MOTOR und nicht verbrennungsmotor genannt ist....
daher ist eine diskussion diesbezüglich hinfällig....... wenn also weiter hier abgewichen wird wird hier dicht gemacht.....
also vorm posten bitte nachdenken ob es zum thema gehört und gut ist.

Re: Grün-Weißes Problem

Verfasst: Mi 27. Feb 2008, 14:19
von Paddy 16V Sport
Ehm HATTEST du den jetzt schonmal einen B-Verstoß? Weil wieso und warum du dann was bekommst steht in dem Link der hier auf Seite 1 gepostet wurde-eigentlich erklärt der alles.

Also wenn du noch wirklich GAR NICHTS vorher hattest: 40€ 1Punkt. Ende!

Wenn schon ein B-Verstoß da ist: Nachschulung, 4 Jahre Probezeit.

Achso ja: Es zählt natürlich das Datum des Vorfalles. Wäre ja sonst blöd: Stell dir vor du hast mal Fahrverbot und bekommst in dem Zeitraum einen Brief weil du geblitzt wurdest-Und dann hängen sie dir fahren ohne Fleppe an? :vogel: Nene es Zählt schon das Datum des Geschehens.

Edit: Wegen Elektro/Hybrid: Es Zählt die Stellung des Zündschlüssels! Das Nachweisen ist dann Sache der Polizei. Also hat man hier mit E-Motor bessere Karten.

Re: Grün-Weißes Problem

Verfasst: Mi 27. Feb 2008, 14:42
von Bergilein
Ich hab einmal ein Knöllchen (vor der Berufsschule kassieren sie bei uns gerne ab) bekommen wegen Parken in entgegengesetzter Fahrtrichtung. Zählt das als B-Verstoß? Oder als was nun? :confused:

Re: Grün-Weißes Problem

Verfasst: Mi 27. Feb 2008, 15:12
von an-tigra-vity
ich wusste das irgendwie war net, dass der motor aus sein muss, wenn man telefoniert. :kinn:

aber wenn dein vater ne rechtschutz hat, dann geh vor Gericht und so oft in Berufung, bis du irgendwann Recht bekommst.

ich würde auch sagen, dass der Motor aus war.
normal stehts da wirklich aussage gegen aussage.
schließlich wirst du ja auch vereidigt, genau wie der polizist.

schließlich musst du nicht deine unschuld beweisen, sondern der Staat muss deine Schuld beweisen.
Sag doch einfach den Motor sprang nicht mehr an und du hast deinen Vater angerufen, damit er dich holt...und dabei wurdest du vom Polizisten überrascht.

mfg tobi