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Re: Welche Strafe bei Xenon Nachrüstung ?
Verfasst: Do 10. Apr 2008, 10:01
von Bluecujo666
carava hat geschrieben:Wenn sie dich erwischen: 3 Punkte , Zwangsstillung, Geldstrafe und Richtigen streß bzw. noch Fahrverbot. Und es ist ein Erheblich Mängel bei Tüv Untersuchung. Ist auch nich Legal Eintragbar da die scheinwerfer keine Zulassung für Xenon haben. Da die Scheinwerfer immer das " HS " Symbol eingeprägt haben.
Les dir das mal durch...
CopZone - Die private Polizeiseite Forums-viewtopic-gefährliche Xenonnachrüstung
nix mit 3 punkten...
Re: Welche Strafe bei Xenon Nachrüstung ?
Verfasst: Do 10. Apr 2008, 11:16
von yakoli
jo und auch nix mit Sicherheit bei solchen Selbstbauanlagen...
Mal einmal um die Ecke weiterdenken. Gehts hier darum mit möglichst wenig Geld was an Karren zu schustern, damit man cool ist?!
Oder gehts tatsächlich darum, dass man mit Xenon eine bessere Ausleuchtung hat, weil man die UNBEDINGT braucht?!
Wer Wert darauf legt, der muss halt tiefer in die Tasche greifen. Aber solange "Geiz ist Geil" und solche "Anleitungen zum Ausnutzen der Gesetzesvorschriften" wie in dem genannten Forum vorherrschen, bleibt den anderen Verkehrsteilnehmern auch nichts übrig als "Augen zu und durch", wenn denen so eine Xenon-Bastelbude entgegenkommt.
Re: Welche Strafe bei Xenon Nachrüstung ?
Verfasst: Do 10. Apr 2008, 11:35
von carava
Das hat mir so der TüV mann als auch der Dekra mann mir erzählt.
Hab nach der 1.Seite aufgehört zulesen, da kommen nach nur noch christbäume und Neonröhren drinn vorbzw. Mopeds mit lauten Auspuffanlagen.

Re: Welche Strafe bei Xenon Nachrüstung ?
Verfasst: Do 10. Apr 2008, 13:50
von little-blue
Es ging hier um die Frage der Strafe -> 25,00 Euro.
Um das zu vermeiden gibt es auch legale Methoden, auf Xenon umzurüsten, dass die teurer sind, als die 120 EUR-KITs von egay ist doch wohl verständlich.
Legal ist es, wenn neben der Bleuchtung noch eine Scheinwerferreinigungsanlage, eine automatische Leuchtweitenregulierung verbaut wird, passende Xenonbrenner mit dem Brennpunkt vom Ursprungsleuchtmittel verwendet werden und eine passende Abnahme und eine Eintragung in den Fahrzeugpapieren stattfindet. Das ist legal möglich! Jedoch nicht mit dem Billigscheiß!
little-blue
Re: Welche Strafe bei Xenon Nachrüstung ?
Verfasst: Do 10. Apr 2008, 14:30
von carava
little-blue hat geschrieben:Es ging hier um die Frage der Strafe -> 25,00 Euro.
Um das zu vermeiden gibt es auch legale Methoden, auf Xenon umzurüsten, dass die teurer sind, als die 120 EUR-KITs von egay ist doch wohl verständlich.
Legal ist es, wenn neben der Bleuchtung noch eine Scheinwerferreinigungsanlage, eine automatische Leuchtweitenregulierung verbaut wird, passende Xenonbrenner mit dem Brennpunkt vom Ursprungsleuchtmittel verwendet werden und eine passende Abnahme und eine Eintragung in den Fahrzeugpapieren stattfindet. Das ist legal möglich! Jedoch nicht mit dem Billigscheiß!
little-blue
Und der Scheinwerfer " Muß " für Xenon zugelassen sein. Sonst bringt dir der Rest auch nichts .
Re: Welche Strafe bei Xenon Nachrüstung ?
Verfasst: Do 10. Apr 2008, 21:39
von FTBerlin
ob der scheinwerfer zulässig ist bzw fähig ist das xenon "auszuhalten" entscheidet ja auch der tüver bei der einzelabnahme...... und der unterschreibt auch dafür.
Re: Welche Strafe bei Xenon Nachrüstung ?
Verfasst: So 13. Apr 2008, 10:59
von little-blue
carava hat geschrieben:Und der Scheinwerfer " Muß " für Xenon zugelassen sein. Sonst bringt dir der Rest auch nichts .
Warum?
Wenn ich einen für Xenon zugelassenen Scheinwerfer habe, dann ist der für den Brennpunkt des Xenonsbrenners von der Stange gebaut worden. So einen Scheinwerfer wirst Du aber bei einem Corsa B nicht finden!
Deshalb wird bei einem ordentlichen Umbau ein Brenner auf den Brennpunkt des Ursprungsleuchtmittels, im Fall Corsa B - H4 (also muss Bi-Xenon verwendet werden), angepasst und der Sockel entsprechend umgebaut. Somit sind es Xenonbrenner mit H4 Fassung und H4-Brennpunkt. Wenn Du diese in einem für Original Xenon zugelassenen Scheinwerfer verwendest, haut das mit dem Brennpunkt wieder nicht hin und Du blendest den Gegenverkehr echt übelst.
Bedeutet in Kurz:
Xenonzugelassener Scheinwerfer -> Serienxenon mit Normalbrennpunkt
Normaler Scheinwerfer -> auf Brennpunkt des Scheinwerfers umgebautes Xenon
little-blue
Re: Welche Strafe bei Xenon Nachrüstung ?
Verfasst: So 13. Apr 2008, 11:37
von VeNoM
Denk dran das ne Scheinwerfer Spritzanlage noch dazu gehören muss das es "legal" eingetragen ist, zusetzlich zu dem anderen geprüften häckmäck zeugs
Re: Welche Strafe bei Xenon Nachrüstung ?
Verfasst: So 13. Apr 2008, 16:02
von carava
little-blue hat geschrieben:Warum?
Wenn ich einen für Xenon zugelassenen Scheinwerfer habe, dann ist der für den Brennpunkt des Xenonsbrenners von der Stange gebaut worden. So einen Scheinwerfer wirst Du aber bei einem Corsa B nicht finden!
Deshalb wird bei einem ordentlichen Umbau ein Brenner auf den Brennpunkt des Ursprungsleuchtmittels, im Fall Corsa B - H4 (also muss Bi-Xenon verwendet werden), angepasst und der Sockel entsprechend umgebaut. Somit sind es Xenonbrenner mit H4 Fassung und H4-Brennpunkt. Wenn Du diese in einem für Original Xenon zugelassenen Scheinwerfer verwendest, haut das mit dem Brennpunkt wieder nicht hin und Du blendest den Gegenverkehr echt übelst.
Bedeutet in Kurz:
Xenonzugelassener Scheinwerfer -> Serienxenon mit Normalbrennpunkt
Normaler Scheinwerfer -> auf Brennpunkt des Scheinwerfers umgebautes Xenon
little-blue
Das war auf den B Corsa bezogen. Kann auch nur das sagen was TÜv und Dekra mir erzählt haben. Sagt sowieso jeder was anderes bzw. wissen einige es besser.

Re: Welche Strafe bei Xenon Nachrüstung ?
Verfasst: Sa 17. Mai 2008, 08:59
von Waldbrand
Ja, so kenne ich das auch. Mein TÜV Prüfer meinte die Entscheidung in einer Einzelabnahme ist nicht rechtskräftig, das ist wie mit den Lasierten Rückleuchten, er kanns zwar eintragen, aber Legal ist es deswegen noch lange nicht. Stichwort: Lichttechnisches Gutachten.
Legal wäre es nur, wenn bei deinem Xenon-Kit ein Gutachten beiliegt, welches exiplit die Corsa B Serienscheinwerfer einbezieht, (und dann nur die Serienscheinwerfer...).
Übrigens, bei so einer Eintragung haftet übrigens ebenfalls der Fahrzeughalter. Ist zwar total sinnfrei (wozu fährt man zum TÜV?`), aber naja...