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Re: fahrwerk eintragen trotz winterreifen?!

Verfasst: Mi 19. Nov 2003, 12:18
von Anonymous
so ists brav :mrgreen: *flücht*

Grüßle Nadine

Re: fahrwerk eintragen trotz winterreifen?!

Verfasst: Mi 19. Nov 2003, 15:51
von sleeper_1
so ne scheisse, ich war vorhin beim tüv. wegen fahrwerk und reifen is alles ok, aber für meinen scheiss k&n luftfilter brauch ich ein neues gutachten. habe derzeit nur einen prüfbericht und die sind nicht mehr gültig! :evil:

naja hab bei racimex angerufen. muss jetzt das alte gutachten hinschicken plus 5 € und dann bekomme ich ein neues.

ja und dann hab ich noch probleme gehabt wegen der motorhaubenverlängerung von mattig. selbes problem hab nur nen prüfbericht. aber von mattig gibts kein gutachten :evil:
so eine scheisse!! muss jetzt mal nen kumpel fragen, der kenn einen beim tüv der ihm wohl alles einträgt. mal sehen obs klappt?! :roll:

Mmmhhh....mal ne Fraaache:

Verfasst: Mi 19. Nov 2003, 18:27
von laubfrosch
Moin,

@sleeper: Toi toi toi. Klingt aber nach Einzelabnahme das Ganze :(


mir is da beim Lesen was eingefallen:

wie isses, wenn man die Sommer-185er korrekt eingetragen hat (die und die Felgenmaße blah blah auf Alu blah keine Schneeketten blah), und dann von den Abmessungen identische Stahlfelgen mit Winter-185ern (selbe Größe, ET etc.) montiert, wegen Streusalzflecken *piiiinz, will mir doch nett meine Alus versauen* oder wasweissich, erlischt die ABE ? Kriescht man Ärger? Muss man nochma zum TÜV Geld loswerden oder is eingetragene Reifenmaße gleichbedeutend mit "Felge egal, Hauptsache Maße und ET stimmen ?

Re: fahrwerk eintragen trotz winterreifen?!

Verfasst: Mi 19. Nov 2003, 19:42
von corsaheizer
hrm?

versteh ich das richtig, dass die eintragung vom FW null und nichtig ist, sobald man anders dimensionierte räder aufzieht und auch einträgt???

soll ich das FW dann nochmal abnehmen lassen oder was???

klingt für mihc ziemlich irrsinnig..........

Re: fahrwerk eintragen trotz winterreifen?!

Verfasst: Mi 19. Nov 2003, 19:58
von ET
Das FW wird nur IN VERBINDUNG MIT der zu dem Zeitpunkt aufgezogenen Rad-Reifen-Kombi eingetragen. Alle anderen Räder müssen extra abgenommen werden. Das ist halt der deutsche TüV, wer frägt denn da noch nach dem Sinn?

Mfg tobi

Re: fahrwerk eintragen trotz winterreifen?!

Verfasst: Mi 19. Nov 2003, 22:24
von corsaheizer
isn scherz oder??
werd morgen mal in den wisch reingucken und schauen ob da die rad- reifenkombi drinsteht.. habs übrigens inner tuningbude einbauen lassen und auch eintragen.

der wisch war komischerweise schon fertig als ich das auto nach ner knappen std einbauzeit abgeholt habe. (hatte am tag vorher mein kommen angemeldet). is übrigens n dekra wisch

Re: fahrwerk eintragen trotz winterreifen?!

Verfasst: Mi 19. Nov 2003, 23:27
von sleeper_1
naja is doch wohl logisch, dass wenn ich z.b. mein fahrwerk mit 165/65r14 eintragen lasse und mir dann 195/50 r15 draufziehe, dass ich das nochmal abnehmen lassen muss, weil das ja dann vielleicht nich mehr passt!

also von daher machts schon sinn! :)

Re: fahrwerk eintragen trotz winterreifen?!

Verfasst: Do 20. Nov 2003, 08:13
von Ralf
Wenn ich die letzten Postings lese, habe ich den Eindruck, dass hier erfolgreich aneinander vorbei geschrieben wird. Um die Thematik mal aufzugreifen und vielleicht klarzustellen: der Eintrag des Fahrwerks (wenn er denn mal geschehen ist) GILT NATÜRLICH UNVERÄNDERT WEITER!!!!
Einzutragen gilt es "lediglich" die NEUE Rad-/Reifenkombination, denn das ist ja auch der neue und eintragungspflichtige Tatbestand! Und im dazugehörenden Gutachten der Felgen steht GARANTIERT drin, dass für ausreichende Freigängigkeit in den Radhäusern gesorgt werden muss!! Und dieser Forderung (entsprechend dem GUTACHTEN DER NEUEN FELGEN) ist natürlich nachzukommen. Dass dies aufgrund des bereits verbauten Fahrwerks schwieriger sein kann mag wohl sein, aber solange das Ergebnis stimmt, steht einer Eintragung der NEUEN RAD-/REIFENKOMBINATION nichts mehr im Wege! Also nochmals gaaaanz kurz zusammengefasst: einzutragen gilt es die neuen Räder und sonst NIX!!!!

Und wenn ich ehrlich bin, erkenne ich an dieser Vorgehensweise nichts ungewöhnliches, unsinniges etc ...

Könnte mir lediglich vorstellen, dass das Ganze sich nur dann anders darstellt, sofern das Fahrwerk gleich in Verbindung mit breiteren Felgen und Reifen eingetragen wurde und später wieder auf das Serienformat bzgl. Rad/Reifen gewechselt wird. In dieser nun neuen Verbindung müsste das Fahrwerk neu eingetragen werden bzw. die Eintragung des Fahrwerks auch auf das Serienformat erweitert werden.

Re: fahrwerk eintragen trotz winterreifen?!

Verfasst: Do 20. Nov 2003, 09:50
von corsaheizer
danke ralf, mehr wollte ich nicht wissen.

und es wurde aneinander vorbei geschrieben.. hab mir die letzten postings jetz nochmal zu gemüte geführt.

Re: fahrwerk eintragen trotz winterreifen?!

Verfasst: Fr 21. Nov 2003, 14:01
von laubfrosch
Ralf hat geschrieben:Könnte mir lediglich vorstellen, dass das Ganze sich nur dann anders darstellt, sofern das Fahrwerk gleich in Verbindung mit breiteren Felgen und Reifen eingetragen wurde und später wieder auf das Serienformat bzgl. Rad/Reifen gewechselt wird. In dieser nun neuen Verbindung müsste das Fahrwerk neu eingetragen werden bzw. die Eintragung des Fahrwerks auch auf das Serienformat erweitert werden.
:?: :?:
Eh hier eine Welle der Entrüstung losbricht....
Das stellt sich genau so dar :wink:

Das Fahrwerk wird nach Ziffer 13H (Fzg.-Höhe) berücksichtigt, das ist dann ein allg. Wert für alle Rad- Reifenkombinationen die im Schein freigegeben sind. Andere Felgen/Reifen werden nach Ziff. 20-23 eingetragen. Die Freigängigkeit muss in Verbindung mit der Breitesten Rad/Reifenkombi geprüft werden, alle anderen Größen im Schein sind ohne weitere Prüfung lt. ABE fahrbar. Wird also nach der Abnahme wieder in orig. Zustand der Räder/Reifen umgerüstet, stehen die ja schon im Schein und sind fahrbar. Ihr könnt im Winter also alle ruhig schlafen.

Würde das von dir gepostete stimmen, müssten die anderen Größen aus dem Schein bzw. Brief entfernt werden. :wink:

Gruß, Frosch