FK Sportsitze eingetragen?

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an-tigra-vity
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Re: FK Sportsitze eingetragen?

Beitrag von an-tigra-vity »

warum warste net mal beim tüv und zeigst denen ein bild ?
was bringt es dir, wenn ich dir jetzt sage: " ja ich hatte mal FK Basic drin und hab jetzt DTS Poser drin und sie waren eingetragen" ??

ich war auch beim tüv und hab mich erkundigt. die haben gemeint:
Bestell dir 1 Sitz. Wir geben dir ne adresse, wo die dann getestet werden. wenn alles klappt bestell dir noch 2 stück ( weil der erste danach kaputt sein wird) und komm wieder hier her und ich trag dir die sitze ein.

allerdings hab ich jetzt eine günstigere aber nicht "ganz legale" möglichkeit gefunden, wie ich die beiden sitze eingetragen hatte.
wenn du mehr drüber wissen willst, kannst mir ja ne pm schreiben.
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Neumiii

Re: FK Sportsitze eingetragen?

Beitrag von Neumiii »

Hier das schreiben was mir der DEKRA Herr geschrieben hat. steige da noch nicht gantz durch aber vllt wird es ja noch oder einer von ecuh erklärt es schneller.
Sehr geehrter Herr ....,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Maßgebend für die Begutachtung von Sitzen ist u.a. die Richtlinie für die
Gestaltung und Ausrüstung der Führerhäuser von Kraftwagen.
In dieser Richtlinie ist vorgegeben, dass u.a. die Lehne des Führersitzes
und der Sitz selbst verstellbar sein müssen.

In der Rili heißt es zu diesem Punkt:
"Die Rückenlehne muss im unteren Bereich in der waagerechten Schnittebene
nach innen gewölbt sein. Sie muss ausreichend gepolstert sein. Die Neigung
der Rückenlehne gegenüber der Sitzfläche muss, ausgehend von der vom
FzHersteller angegebenen Grundeinstellung, in einem Bereich von
mindestens ± 5° stufenlos oder in Stufen von höchstens 2,5° ohne
Zuhilfenahme von Werkzeugen verstellbar sein. Die Drehachse der Rückenlehne
muss horizontal u senkrecht zur Sitzlängsachse liegen."

Dies ist bei Vollschalensitzen nicht möglich, somit ist eine positive
Begutachtung bzw. Eintragung eines Vollschalensitzes leider unzulässig.

Bei Halbschalensitzen gilt zu unterscheiden, ob das Fahrzeug eine
nationale Betriebserlaubnis oder eine EG-Typgenehmigung besitzt.

Bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung sind die Sitze u.U. ebenfalls für die
Erfüllung der Wirkvorschriften für das Verhalten bei Unfallstoß notwendig.
Sie sind Bestandteil des Sicherheitskonzeptes und der Typgenehmigung und
daher nicht ohne weiteres änderbar.




Es gibt einen Beispielkatalog, nach welchem Umbauten und Veränderungen an
Kraftfahrzeugen zu beurteilen sind.

Weiterhin wird noch folgender Beschluss für die Beurteilung herangezogen:
"Nachträglicher Einbau eines Schalensitzes. OLG Hamm, Beschluss
vom 23. 12. 1976, 3 Ss OWi 1696/76, DAR vom 15. 7. 1977: Der nachträgliche
Einbau eines Schalensitzes an Stelle des serienmäßigen Fahrersitzes in
einen Pkw bringt die BE nicht ohne weiteres zum Erlöschen, sofern sich
nicht aus dem Umstand oder der Beschaffenheit des eingebauten Sitzes eine
Gefährdungsmöglichkeit für andere Verkehrsteilnehmer ergibt; letzteres
muss durch weiter getroffene Feststellungen belegt sein."

Die Quintessenz aus beiden Quellen ist:
Wenn Sitzschienen und/oder Sitzkonsolen geändert werden muss in der Regel
eine Anbauabnahme erfolgen.

Falls für die Sitze ein Prüfzeugnis gem. §19(3) StVZO vorliegt und der dort
aufgeführte Verwendungsbereich und ggf. vorhandene Auflagen eingehalten
werden, ist eine Änderungsabnahme in jeder DEKRA Prüfstelle möglich.


Eine vorhandene ABE oder ein anderes o.g. Prüfzeugnis kann von einer
Abnahme freistellen, wenn Ihr Fahrzeug in deren Verwendungsbereich
aufgeführt ist und die Auflagen eingehalten werden. Im Dokument ist dann
explizit vermerkt, dass eine Abnahme für nicht erforderlich gehalten wird.
Es gilt dann die Mitführpflicht.

Sind keine Prüfzeugnisse vorhanden bzw. sind diese Bauteile nicht nach
EG/ECE geprüft und mit der entsprechenden Nummer gekennzeichnet, ist eine
gesonderte Abnahme erforderlich. Ein amtlich anerkannten Sachverständigen
einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) muss
dieses als "Technische Änderung" nach § 21 StVZO begutachten.

Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten Bundes-
ländern der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA
beauftragt.


Wir empfehlen, vor der Änderung Rücksprache mit dem amtlich anerkannten
Sachverständigen zu halten, der letztendlich die Abnahme durchführen wird
und mit diesem auch die Kostenfrage zu erörtern, da diese Prüfungen
aufwandsabhängig abgerechnet werden.

Unabhängig davon empfehlen wir Ihnen geprüften Fahrzeugteile mit einem
Teilegutachten oder einem anderem Prüfzeugnis zu verwenden, in dessen
Verwendungsbereich Ihr Fahrzeug eingeschlossen ist. Eine positive Abnahme
ist damit weitaus wahrscheinlicher und die Gesamtkosten für Abnahme,
Teil(e) und Prüfzeugnis liegen dabei i.d.R. deutlich unter denen einer
Einzelabnahme.



Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH


Hoffe ihr könnt damit was anfangen
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Neumiii

Re: FK Sportsitze eingetragen?

Beitrag von Neumiii »

so habe jetzt nen anderes schreiben bekommen und da steht folgendes drin:
zunächst sollte die Frage geklärt werden, ob das Fahrzeug eine
EG-Typgenehmigung besitzt oder nach den nationalen Vorschriften zugelassen
worden ist.

In der Zulassungsbescheinigung Teil I (neuer Fahrzeugschein seit Okt. 2005)
ist die Typgenehmigungsnummer unter Feld "K" eingetragen. Beginnt diese mit
einem kleinen "e" gefolgt von einer 1- oder 2-stelligen Ziffer und dann mit
einem "*" vom Rest der Nummer getrennt, so handelt es sich um eine solche.

In den alten Fahrzeugpapieren ist die Nummer nur im Fahrzeugbrief auf
Seite 4 (schmale Innenseite) in der Mitte vermerkt.

Bei nationaler ABE ist die Nummer i.d.R. 4-stellig mit einem
vorangestellten großem Buchstaben.

Besitzt Ihr Fahrzeug eine solche, kann, vorausgesetzt die originalen
Sitzschienen und Verankerungen werden benutzt, der Sitz unter Beachtung der
genannten Bedingungen ohne Abnahme und Eintragung verwendet werden.
Beim 2-Türer ist ggf. der Einstieg auf die hinteren Sitzplätze zu beachten.


So wie ich es verstanden habe muss man die sitze nicht eintragen solang man die originalen sitzschienen und verankerung benutzt also alles auf die originale sitzkonsole bauen und dann darf man es ohne eintragung fahren.

Er hat mir auch gesagt wenn man was schriftlich brauch,also das man sie nicht eintragen muss soll man zur prüfstelle in seinem ort und sich das bescheinigen lassen da er es nicht machen kann weil diese bescheinigung geld kostet...wie ja auch alle anderen dinge gibt ja nichts mehr umsonst heutzutage
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Gladbacher
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Re: FK Sportsitze eingetragen?

Beitrag von Gladbacher »

wird ja immer besser^^

woher kommt das zitat?
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Neumiii

Re: FK Sportsitze eingetragen?

Beitrag von Neumiii »

Hab ne email an dekra gesendet und hab dann eine e-mail back bekommen und da stand das drin.
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Gladbacher
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Re: FK Sportsitze eingetragen?

Beitrag von Gladbacher »

und mich hat die dekra zum tüv geschickt^^
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an-tigra-vity
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Re: FK Sportsitze eingetragen?

Beitrag von an-tigra-vity »

Gladbacher hat geschrieben:und mich hat die dekra zum tüv geschickt^^
kommt ja auch aufs bundesland an. in hessen z.b. darf es nur die tüv machen. in (ich glaube) den alten bundesländern darf es nur die dekra.
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Neumiii

Re: FK Sportsitze eingetragen?

Beitrag von Neumiii »

ja mit dem bundesland hat es schon was zu tun aber die regeln in komplett deutschland sind ja soweit eigentlich gleich also ist es überall erlaubt soweit es dann so ist wie beschrieben.
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Ghost

Re: FK Sportsitze eingetragen?

Beitrag von Ghost »

Es steht doch alles da wie der Hase läuft..... Also hatt der Sitz eine ABE (ABE von Sitzen immer nur mit eigenen Sitzkonsolen gültig) dann brauch man die Sitze nicht eintragen lassen. It ein 19.3 Prüfbericht dabei oder E-nummern drauf kann man das eintragen lassen ohne größere Hürden (was aber selten der fall ist das ein Prüfbericht vorliegt)
so und jetzt zum rest der ganzen anderen sitze ala FK und CO...
Hier kommt die Einzelabnahme 21 ins spiel so wie es oben steht...
Am betsen ihr sucht wie ich eine Tunungwerkstatt raus (die haben meistens eigene gute Tüver) und lasst sie da einbauen, wie in meinem fall von fK. der prüfer sieht das alles fachmännisch verbaut ist, weis von seiner erfahrung von anderen autos vorher und gibt sein ok.... gut in meinem fall war das ganze ein bisschen teurer da ich seitenairbags hatte und diese gleich mit stillgelegt wurden, aber alles kein thema...
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Neumiii

Re: FK Sportsitze eingetragen?

Beitrag von Neumiii »

@ ghost les dir das nochmal durch da steht nirgends was von einer abe für den sitz oder sonst was da steht nur was wegen dem fahrzeug und was das fahrzeug haben muss und wie es verbaut werden muss
Besitzt Ihr Fahrzeug eine solche, kann, vorausgesetzt die originalen
Sitzschienen und Verankerungen werden benutzt, der Sitz unter Beachtung der
genannten Bedingungen ohne Abnahme und Eintragung verwendet werden

sonst würde da oben ja net fahrzeug stehen sondern sitz und so lange man das an den originalen schiene und verankerungen verbaut brauch man es nicht eintragen
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