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Re: Verschränkunstest -freigängigkeit der Räder-

Verfasst: Fr 28. Nov 2008, 09:25
von an-tigra-vity
Andy Deluxe hat geschrieben:aber wer weiß ob bei voller zuladung der reifen schleifen würde...
das sagt der verschränkungstest ja auch nicht aus.
und genau um das herauszufinden, hat mein prüfer mein auto bis zur maximalen zuladung belastet ( mit sandbehältern) und wir sind dann 50 km rumgefahren.

Re: Verschränkunstest -freigängigkeit der Räder-

Verfasst: Fr 28. Nov 2008, 10:01
von ice tiger
Was 50km? Wie lange wollte der denn probieren, bis was schleift?^^
Naja...besser so genau, als das man dann den Ärger hat...:-(

mfg

Re: Verschränkunstest -freigängigkeit der Räder-

Verfasst: Fr 28. Nov 2008, 11:45
von Andy Deluxe
ihr könnt ja ein spendenkonto für mich eröffnen damit ich stellvertretend für alle tiefergelegten fahrzeuge und deren besitzer bis zum letztens cent kämpfe :)
aber als student lässt sich sowas recht schwer finanzieren...denn die kosten bleiben ja glaub am ende an mir hängen oder nicht?

wenn ich das auto bis zum max belade und dann den verschränkungstest mache, dann kann ich doch die dämpfer in schrott werfen oder nicht?
400kg zuladung + ca 500kg fahrzeugeigengewicht auf einem rad hinten....weiß ja nicht...das möchte ich meinem auto ersparen...
an den rahmen möcht ich da jetzt mal gar nicht denken...

Re: Verschränkunstest -freigängigkeit der Räder-

Verfasst: Fr 28. Nov 2008, 12:40
von Pega
falls du vor gericht gewinnen solltest mußt du gar nix bezahlen ;)

Re: Verschränkunstest -freigängigkeit der Räder-

Verfasst: Fr 28. Nov 2008, 12:42
von Andy Deluxe
ja wenn ich gewinn, ansonsten kann ichs auto verkaufen...
:(

Re: Verschränkunstest -freigängigkeit der Räder-

Verfasst: Sa 29. Nov 2008, 22:24
von NDG
Boah Andy das kotzt mich an wenn ich das so les.
Haben die irgendwie einen Knall ?
Ich mein ich selber würd mich streiten bis ich recht hab und die auf Knien vor mir liegen.

Den grünen in deinem Falle würd ich auch gern was an den Rädern schleifen.... mit ner Motorflex !

Ich drück Dir die Daumen.

Aber an deinem Lader haben die nix gesagt ?
Ich mein wie dumm, ziehen sich an so nem Pipifax hoch,
wenn die wüssten mit was für jemandem sie es zu tun hätten,
dann würden die vielleicht merken dass irgendwas nicht stimmt.

Solche schwachmaten... die Tausender unter der Haube sehen se nicht, und am Fahrwerk meinen se irgendwas zu finden was irgendwie nich okay sein soll

Re: Verschränkunstest -freigängigkeit der Räder-

Verfasst: So 30. Nov 2008, 12:08
von Blitzableiter
Hallo

Unabhängig vom vorliegenden Fall ist eine Eintragung kein Freibrief für die Ewigkeit.

Der nächste Prüfer wie auch die Polizei darf im Fall des verdachtes das dieser Umbau nicht die Verkehrssicherheit erfüllt das Fahrzeug still legen oder den Umbau in Frage stellen.

Und auch wenn mich jetzt einige bewerfen wollen. Das ist gut so!!

Es fahren zu viele Autos rum die mit Eintragung rum wo nur gefährlicher Murks zu finden ist. Stichwort: Gewindefahrwerk wird viel schmu betrieben.

Blöd ist wenn man sich an die Regeln hält wird man oft in die selbe Kiste mit den Fuschern gesteckt. Da hilft nur mit stichhaltigen Argumenten und nem sauberen Auto aber leider auch mit der Rechtsschutzversicherung dagegen zu wirken.

Gruß

Thomas

Re: Verschränkunstest -freigängigkeit der Räder-

Verfasst: So 30. Nov 2008, 13:37
von carava
Der nächste Prüfer wie auch die Polizei darf im Fall des verdachtes das dieser Umbau nicht die Verkehrssicherheit erfüllt das Fahrzeug still legen oder den Umbau in Frage stellen.
Die Polizei kann es nicht still legen. Sie kann es aber beim TÜV sofort zwangsvorführen lassen.

Der Prüfer kann dir die Plakete verweigern, aber nicht das Auto stilllegen.

Will einen Prüfer sehen der Dir das Auto still legt . :D

Re: Verschränkunstest -freigängigkeit der Räder-

Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 18:06
von Andy Deluxe
aber der sachverständige kann das leider :)


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Es fahren zu viele Autos rum die mit Eintragung rum wo nur gefährlicher Murks zu finden ist. Stichwort: Gewindefahrwerk wird viel schmu betrieben.

Blöd ist wenn man sich an die Regeln hält wird man oft in die selbe Kiste mit den Fuschern gesteckt.
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genau das ist ja das problem. die denken natürlich ich hätte nach dem tüv termin mein fahrwerk runtergeschraubt, und das nächste ist ja das bis zu diesem vorfall mir nicht aufgefallen ist dass die deppen bei der zulassung vergessen haben mein restgewinde usw... in den neuen schein zu übertragen...
dh es stand kein restgewinde und co im schein... da liegt es natürlich sehr nahe das da evtl was nicht passt...
aber das ist alles papierkram was mich pers und niemand andern einen cent kostet. ich hab kopien von meinem alten schein da und jedes blatt was ich je vom tüv bekommen habe.
und wie schon gesagt das eben der eine sagt "fahrzeug i.o." und der andere "fhz nicht i.o." die können sich halt nicht einigen....leidtragende bin nur ich. sonst niemand

Re: Verschränkunstest -freigängigkeit der Räder-

Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 18:14
von carava
aber der sachverständige kann das leider
http://de.wikipedia.org/wiki/Sachverst%C3%A4ndiger

Will ich sehn :D .