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Re: fahrgestellnummer tausch!!! hilfe!!!!!
Verfasst: Mo 20. Feb 2012, 15:03
von ice tiger
Der TE hatte laut Threadanfang ne D4-Norm...(Welches Bj.?)
Ein Rückstufung geht in dem Sinne offiziell nicht mehr.
1.Der C20XE packt ab Werk maximal ne Euro 2 Norm (mit entsprechendem KAT)! Höher geht nicht!
2.DIESE NORM ODER NIEDRIGER MUSS DAS UMBAUFAHRZEUG AB WERK GEHABT HABEN!! ANSONSTEN GEHT EINE EINTRAGUNG DES C20XE NICHT LEGAL!
Was ist denn daran nur so schwer?
Das sind 2 Fakten, die simpel zu verstehen sein sollten!
Dieser Fusel mit "Es zählt nur die Abgasnorm, die zum Tag der Erstzulassung Pflicht war", GEHT NICHT MEHR! (Stichwort: bis Stichttag X.Y.1995-->Euro 1 Pflicht, bis X.Y.1998-->Euro 2 Pflicht)
Daher werden diese Eintragungen nur halb legal.
Viele Prüfer WISSEN DAS SCHLICHT NICHT! Oder sie wollen es nicht wissen.
Früher wurde das so eingetragen!
Heute ist man da schärfer unterwegs!
Grüße
Re: fahrgestellnummer tausch!!! hilfe!!!!!
Verfasst: Mo 20. Feb 2012, 15:08
von Ronson001
wenn du das schon so erzählst, dann bitte mit quelle oder besser gesetzestext. oder woher nimmst du die weisheit?
Re: fahrgestellnummer tausch!!! hilfe!!!!!
Verfasst: Mo 20. Feb 2012, 15:12
von ice tiger
Ronson,
Ich werde für Kokolores der schon 800 mal hier im Forum steht ganz sicher KEINE Quellen oder sonstiges mehr reinschreiben!
Sorry für die direkte Wortwahl, aber dieses Thema war hier schon soooo oft vertreten, dass ich es nicht mehr zählen kann.
Das sich die Abgasnorm von Fahrzeugen nicht verschlechtern darf, steht garantiert in der STVZO gleich irgendwo auf Seite 5 oder so...
Und die Stichtage (die heute in dem Sinne keinerlei Bedeutung mehr haben) kann sich auch jeder raussuchen.
Der Rest ist pure Logik.
Keine Weisheit.
Gruß
Re: fahrgestellnummer tausch!!! hilfe!!!!!
Verfasst: Mo 20. Feb 2012, 15:18
von Ronson001
ich habe bis heute keine quelle für deine behauptung gelesen. immer nur hören-sagen, weil evtl(!) manche prüfer keine lust drauf haben sich der sache anzunehmen.
Re: fahrgestellnummer tausch!!! hilfe!!!!!
Verfasst: Mo 20. Feb 2012, 15:33
von ice tiger
Paragraph 19, Absatz 2 STVZO.
Re: fahrgestellnummer tausch!!! hilfe!!!!!
Verfasst: Mo 20. Feb 2012, 15:40
von Ronson001
verstehe ich nicht. was soll der paragraph nun über das thema aussagen?
Re: fahrgestellnummer tausch!!! hilfe!!!!!
Verfasst: Mo 20. Feb 2012, 15:46
von ice tiger
dass sich die Abgasnorm nicht verschlechtern darf.
Steht groß da...
Re: fahrgestellnummer tausch!!! hilfe!!!!!
Verfasst: Mo 20. Feb 2012, 17:01
von Ronson001
und was regelt absatz 3 weiter? dafür gibt es doch eben den eintrag nach paragraph 21 (einzelabnahme). und die stellt ein nicht serien-motor sowieso immer dar. die frage ist, ob der paragraph so wie du ihn verstehst nicht schon länger so stand, oder was genau im april 2009 hinzugefügt bzw. neugeregelt wurde.
Re: fahrgestellnummer tausch!!! hilfe!!!!!
Verfasst: Mi 22. Feb 2012, 20:20
von SU2L16V
Vielleicht hab ich auch einfach nur Glück gehabt!

Re: fahrgestellnummer tausch!!! hilfe!!!!!
Verfasst: Do 23. Feb 2012, 08:08
von Marsi
Hiho,
da ich mich mit Gedanken beschäftigt hatte, nen C20NE in Tigra zu bauen, hier mal die Infos, die ich von
meinem TÜV-Prüfer bekommen habe. Die Daten dazu hat er mir in einem internen TÜV-Buch gezeigt,
also nix mit ich glaube oder es müsste...
Thema Abgasnorm:
Ausschlaggebend bei der Umtragung des Motors ist (wie schon erwähnt), der Tag der ersten Zulassung
des Fahrzeugs. Stichtag für die Euro3-Norm ist der 01.10.1998.
Generell gilt: ein Fahrzeug darf nicht schlechter sein, als die Abgasnorm, die am Tag der ersten Zulassung
vom Gesetzgeber verbindlich für Neuwagen vorgeschrieben war.
Daher könnte ich in meinen Tigra (D3-Norm) auch einen C20NE mit Minikat (dann Euro2) einbauen, denn vor
dem 01.10.1998 war die Euro2 verbindlich vorgeschrieben.
Wer noch seinen alten Fahrzeugbrief hat, wird feststellen, dass bei den meisten Tigras die D3-Norm erst nachträglich
umgeschlüsselt wurde. Zumindest war es bei meinen beiden Tigras bisher so.
Andere Sache die Fahrgestellnummer:
Fahrgestellnummern an einer Karosse tauschen ist verboten, sowas zählt als Urkundenfälschung. Das Strafmass dafür
kann sich jeder selber nachgucken.
Sehr wohl kann man eine Karosse tauschen, wenn diese wegen Unfall oder technischer Mängel unbrauchbar ist.
Dann muss man aber hinterher zum TÜV fahren und bekommt dann eine neue Fahrgestellnummer zugeteilt.
Dies ist aber auch definitiv nicht die alte, die man vorher hatte. Die wird quasi mit der toten Karosse "beerdigt", das
es vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist, dass 2 Karossen die selbe Fahrgestellnummer haben. Dabei ist es egal,
ob diese nun noch fahrbereit sind oder eben nicht.
Mann könnte aber folgendes machen, das nötige Kleingeld natürlich vorausgesetzt:
Nach einem extremen Umbau, bei dem sich der Ist-Zustand eines Autos extrem vom Serienzustand entfernt, könnte
man eine neue Fahrgestellnummer beantragen in Verbindung mit Streichung bzw. Ersetzung des Herstellers.
Das Fahrzeug bekommt dann die Schlüsselnummern ausgenullt und eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE).
Irgendwo unter den A-Corsa-Fahrern fuhr mal einer rum, der hatte das durch. Der hatte hinterher seinen eigenen Namen bei
Fahrzeughersteller drin stehen.
So far,
MfG Marsi