So um Eure Leuchtweiten E oder Manuell Sache mal ins klare Licht zu bringen :
Ab BJ 91 ist es
Pflicht (TÜV) eine Elektrische Leuchtweitenregulierung zu haben .
Außer man hat eine Spezielle Sondereintragung Eintragung im Brief das dort dren steht das du Manuell benutzen darfst.
Dies ist aber nur bei einigen Reimport Wagen der fall. Weiß dies selber da ich so einen Reimport fahre und schon öfters dicke Kulleraugen beim Tüv damit gemacht habe :!:
Und was soll bitte an den normalen Schwarzen scheinwerfern Verboten sein :?: :!:
Fahre die mit nem Eingetragen BB .Fahre zum Normalem Tüv damit und hat noch nie gemerkert oder was daran beanstandet.
Oder habe ich das was Falsch verstanden?
Sind mit ABE und wurden von INPRO und MHW mal hergestellt