Seite 3 von 11

Re: Illegales Tuning = immer Stilllegung?

Verfasst: Mi 31. Mär 2010, 15:17
von misterjack
daniel2fast4you hat geschrieben:Dann sollen die sich aber mal an der Kopf fühlen ob bei denen noch alles in Ordnung ist. Schliesslich hat Deutschland genug richtige Verbrecher wie Mörder, Drogendealer, Vergewaltiger etc.
Aber ist klar, bei nem Tuner haben die ja nicht so viel arbeit :roll:
Typisch Kleinkinder-Argumentation. "Der hat aber auch das und das gemacht" :wallbash: :wallbash: :wallbash: Ich bin dafür, dass sie dir deine Karre schnellstmöglich stilllegen.

Re: Illegales Tuning = immer Stilllegung?

Verfasst: Mi 31. Mär 2010, 15:29
von DeinLieblingsmatthes
misterjack hat geschrieben:Typisch Kleinkinder-Argumentation. "Der hat aber auch das und das gemacht" :wallbash: :wallbash: :wallbash: Ich bin dafür, dass sie dir deine Karre schnellstmöglich stilllegen.
:thumsup: da stimm ich sowas von zu :thumsup:

immer erstmal an die eigene nase packen und alles richtig machen, dann erst gegen andere austeilen!
du brauchst, besser gesagt, kannst deine vergehen nicht mit denen anderer rechtfertigen.

Re: Illegales Tuning = immer Stilllegung?

Verfasst: Mi 31. Mär 2010, 15:37
von connectab
Green-Tiger hat geschrieben:
Aber wie schon gesagt. Wenn sie dir den stilllegen ist er für immer weg von Deutschlands Straßen.
Was hast du denn genommen? Wenn ne Karre stillgelegt ist müssen eben die Mängel besitigt werden und die Karre wieder beim TÜV vorgeführt werden und dann kann das Ding wieder angemeldet werden.

Re: Illegales Tuning = immer Stilllegung?

Verfasst: Mi 31. Mär 2010, 15:44
von Acki
Einem Kumpel von uns haben sie das Auto zur Zwangsvorführung beim Gutachter konfisziert.
Verdacht: ungenügende Reifenfreigängigkeit (Schleifspuren).

Der Gutachter hat dann festgestellt, Freigängigkeit gegeben (Spuren waren alt) ABER mehrere andere z.T. erhebliche Mängel. Erst DANN wurde der Wagen Zwangsentstempelt und er mußte (nach Bezahlung der Stellplatzkosten für den gesamten, nicht kurzen Zeitraum bis der Gutachter Zeit hatte) ihn mit dem Trailer abholen, in Ordnung bringen und neu zulassen.
War ein teurer Spaß nur wegen ein paar alten Schleifspuren am Reifen.

gruß Acki

Re: Illegales Tuning = immer Stilllegung?

Verfasst: Mi 31. Mär 2010, 15:44
von boehse.onkelz.89
connectab hat geschrieben:Was hast du denn genommen? Wenn ne Karre stillgelegt ist müssen eben die Mängel besitigt werden und die Karre wieder beim TÜV vorgeführt werden und dann kann das Ding wieder angemeldet werden.
Polizei wird meistens das Fahrzeug sicherstellen oder auch beschlagnahmen zur Beweissicherung!


Gruß Markus

Re: Illegales Tuning = immer Stilllegung?

Verfasst: Mi 31. Mär 2010, 15:46
von connectab
Ja, trotzdem ist es dein Eigentum - nach der Prüfung bekommst du das auch wieder. Wir sind doch nicht in Simbabwe... :vogel:

Re: Illegales Tuning = immer Stilllegung?

Verfasst: Mi 31. Mär 2010, 16:14
von Acki
In der Roller-Tuning-Szene sind schon Roller nach Beschlagnahme verschrottet worden.

http://www.kostenlose-urteile.de/Frisie ... ws6180.htm

gruß Acki

Re: Illegales Tuning = immer Stilllegung?

Verfasst: Mi 31. Mär 2010, 16:45
von Green-Tiger
Acki hat geschrieben:In der Roller-Tuning-Szene sind schon Roller nach Beschlagnahme verschrottet worden.

http://www.kostenlose-urteile.de/Frisie ... ws6180.htm

gruß Acki
Richtig und der Golf 2 der hier mal rumgefahren ist ebenfalls. Ich weiß schon was ich genommen habe. Das sind Kaugummis Marke Wrigley's Geschmack Juicy Fruit. :thumsup: Möchteste einen? Da könnteste ja genausogut bei einer Hausdurchsuchung sagen "Halt meinen Laptop dürfen sie aber nicht mitnehmen das ist mein Eigentum."

Re: Illegales Tuning = immer Stilllegung?

Verfasst: Mi 31. Mär 2010, 16:51
von daniel2fast4you
connectab hat geschrieben:Ja, trotzdem ist es dein Eigentum - nach der Prüfung bekommst du das auch wieder. Wir sind doch nicht in Simbabwe... :vogel:
ganz genau. Es ist dein Eigentum und die können damit nicht machen was sie wollen.
Das wäre ja so als würde man jemanden zu Tote verurteilen, nur weil er nen Lutscher geklaut hat :beat:
Natürlich können die das solange einbehalten, bis der Wagen wieder in Ordnung ist.
Aber die sogenante Verkehrsicherheit ist dabei eher zweitranging. Denen gehts in erste linie darum abzukassieren.

Und wie gesagt, ich würde es verstehen wenn der Wagen mit Slick Reifen, kaputten Bremsen, gebrochene Trageteile etc. rumfährt, das so ein Wagen aus dem Verkehr gezogen wird.

Das mit dem Roller kann ich verstehen, bei ner 100%igen Leistungsteigerung

Re: Illegales Tuning = immer Stilllegung?

Verfasst: Mi 31. Mär 2010, 16:55
von Ronson001
jetzt fang nicht wieder mit der affen-argumentation an, dass andere viel schlimmer sind. das macht deine sache um keinen deut besser :thumbdown: