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Re: kriege die haube nicht eingetragen???

Verfasst: Mi 30. Jun 2010, 21:11
von Jojo81
wenn du nen termin beim tüv hast, kannst du denene das erzählen, weil dann können sie anrufen und fragen, was sie u.U. auch machen werden, wenn du nicht glaubwürdig erscheinst.

Re: kriege die haube nicht eingetragen???

Verfasst: Sa 3. Jul 2010, 02:35
von Neumiii
Naja dann dürfte dein problem ja jetzt in luft aufgelöst sein.

Also hab ihn nen Gutachten gesendet also ein TÜV TEILEGUTACHTEN samt den aufkleber und damit hat er es jetzt eingetragen bekommen.
Hat er mir heute per ICQ geschrieben

Re: kriege die haube nicht eingetragen???

Verfasst: Mo 8. Nov 2010, 23:19
von JayJayS
Seit wann wird die Ausleuchtung des Fernlichts überprüft und vorallem wie ???
Ich kenne nur Lichteinstellgeräte die Markierungen für Ablendlicht haben...

Re: kriege die haube nicht eingetragen???

Verfasst: Mo 8. Nov 2010, 23:25
von Neusser-Tigra
Es ist (für mein Tüv Prüfer) klar ersichtlich das das Fernlicht gestört wird!

Und - naja - wenn man mal ehrlich ist.... natürlich ist das Fernlicht leicht abgedeckt.

Nun sollte ich ein Lichttechnisches Gutachten erstellen lassen das das Fernlicht noch ausreicht! Viel Spass beim bezahlen....

Re: kriege die haube nicht eingetragen???

Verfasst: Mo 31. Jan 2011, 23:50
von JayJayS
Es ist völlig unerhablich ob das Fernlicht beeinflußt wird. Wo steht denn geschrieben, daß ein Fahrzeug überhaupt Fernlicht haben muß ?
Ein Fahrzeug muß mit Abblendlicht ausgerüstet sein. Mehr aber auch nicht. Daher ist eine Beeinflussung des Fernlichts völlig unrelevant.
Das wird auch durch jede Scheinwerferblende beeinflußt. Im übrigen soll dir der Prüfer die Ist- und Sollwerte für Abstrahlwinkel und Lichtstärke für das Fernlicht nennen. Nur wird er dazu keine gesetzlichen Bestimmungen finden...

Mein Tip: geh zu einen kompetenten Prüfer bei einer Typprüfstelle (meist dort wo die größeren Prüfzentren sind) und nicht zu einen Werkstatt-TÜV. Die haben dort meist nicht die notwendige Prüfbefähigung um §21 Änderungen vorzunehmen.

MfG
JayJays

Re: kriege die haube nicht eingetragen???

Verfasst: Di 1. Feb 2011, 15:22
von Ronson001
das war quatsch.
StVZO §50 Abs. 5

Re: kriege die haube nicht eingetragen???

Verfasst: Di 1. Feb 2011, 20:47
von Jojo81
und zudem wird sich das problem wohl seit Juli gelöst haben ;)

Re: kriege die haube nicht eingetragen???

Verfasst: Mi 2. Feb 2011, 05:49
von JayJayS
@Ronson
Da habe ich wohl noch eine alte Version... In der aktuellen steht diesbezüglich tatsächlich was drin.
Danke...

Re: kriege die haube nicht eingetragen???

Verfasst: Mi 2. Feb 2011, 08:42
von Capu
Dann möchte ich nicht wissen wie alt deine vorliegende Version der StVZO ist... Das steht da nicht erst seit diesem Jahr drin...