golf 2 radlauf am corsa b geschweist was kostet die eintragung ??

Alles über den Corsa B

Moderatoren: TBX, Capu, Zero, blackdevil2k1

Benutzeravatar
kleine020485

Radläufe

Beitrag von kleine020485 »

Hallo bin neu hier und wollte gleich direkt mal nachfragen muss mann denn sowas eintragen? habe ich noch nie etwas von gehört!!
tina
Benutzeravatar
N.Corsa
Senior
Beiträge: 1609
Registriert: Sa 31. Dez 2005, 17:07
Kontaktdaten:

Re: golf 2 radlauf am corsa b geschweist was kostet die eintragung ??

Beitrag von N.Corsa »

Steht doch alles im Thread drin ;)
Benutzeravatar
Pöni
Senior
Beiträge: 2342
Registriert: Sa 11. Jun 2005, 17:46

Re: golf 2 radlauf am corsa b geschweist was kostet die eintragung ??

Beitrag von Pöni »

Ronson001 hat geschrieben:zu deinen ersten beiden sätzen:
sry wenn ich schmunzeln muss, aber warum dürfen rad-/reifenkombinationen wohl nicht überstehen? liegt ja anscheinend nicht im aufprallbereich.
Falsch.

Rad-Reifen-Kombination darf sehr wohl überstehen. Es muss lediglich die Lauffläche des Reifens überdeckt sein. Und das hat nix mit Aufprallschutz zu tun, sondern mit dem Wasser, welches der Reifen aufwirbeln würde.
Benutzeravatar
ladde

Re: golf 2 radlauf am corsa b geschweist was kostet die eintragung ??

Beitrag von ladde »

Pöni hat geschrieben:Falsch.

Rad-Reifen-Kombination darf sehr wohl überstehen. Es muss lediglich die Lauffläche des Reifens überdeckt sein. Und das hat nix mit Aufprallschutz zu tun, sondern mit dem Wasser, welches der Reifen aufwirbeln würde.

laut tüv prüfer wo ich war is es so falsch,

angeblich muss seit neuersten alles verdeck sein, also nicht nur die lauffläche sondern auch der rest wie reifen und felge...
Benutzeravatar
Ronson001
Senior
Beiträge: 2005
Registriert: Di 31. Jul 2007, 16:04

Re: golf 2 radlauf am corsa b geschweist was kostet die eintragung ??

Beitrag von Ronson001 »

Pöni hat geschrieben:Falsch.

Rad-Reifen-Kombination darf sehr wohl überstehen. Es muss lediglich die Lauffläche des Reifens überdeckt sein. Und das hat nix mit Aufprallschutz zu tun, sondern mit dem Wasser, welches der Reifen aufwirbeln würde.
nicht ganz richtig.

das was du beschreibst ist das deutsche recht. dahinter gibt es das eu-recht (welches sich der tüver aussucht wonach er prüft) das besagt, das alles abgedeckt sein muss und nicht nur die reine lauffläche.
Benutzeravatar
mibo
Senior
Beiträge: 5676
Registriert: Mo 11. Jul 2005, 13:17
Kontaktdaten:

Re: golf 2 radlauf am corsa b geschweist was kostet die eintragung ??

Beitrag von mibo »

und es liegt immer noch im ermessen des prüfers wie er es haben möchte damit er es abnimmt

:p :p :p
Benutzeravatar
Pöni
Senior
Beiträge: 2342
Registriert: Sa 11. Jun 2005, 17:46

Re: golf 2 radlauf am corsa b geschweist was kostet die eintragung ??

Beitrag von Pöni »

Dann schieß den Prüfer zum Mond. Der wird Dir dann auch die Golf Radläufe nicht einfach so eintragen.

Es muss nur die Lauffläche auf nem gewissen Teil bedevckt sein. Es gibrt auch kein neues Gesetz dazu. Das einzigste was beim Tüv geändert wurde sind die Gebühren. Sonst nix.
Benutzeravatar
Capu
Beiträge: 4793
Registriert: Fr 9. Mai 2003, 18:48
Kontaktdaten:

Re: golf 2 radlauf am corsa b geschweist was kostet die eintragung ??

Beitrag von Capu »

Pöni hat geschrieben:Es muss nur die Lauffläche auf nem gewissen Teil bedevckt sein. Es gibrt auch kein neues Gesetz dazu. Das einzigste was beim Tüv geändert wurde sind die Gebühren. Sonst nix.
Negativ... Laut EU-TÜV Richtlinie muss das komplette Rad (also Felge inkl. Reifen IM Radkasten stehen, maximal also Aussenkante Rad = Aussenkante Kotflügel... Der Prüfer in Deutschland hat jetzt noch komfortabel die Wahl ob er nach deutschem Recht oder EU prüft.
Steht in der 78/549/EWG bzw. bei uns StVZO §36a...
Bei der EG 30° nach vorne und 50° nach hinten vom Mittenlot das komplette Rad, StVZO gleiche Werte jedoch nur Lauffläche des Reifens...

Bestehende Eintragungen (wo "nur" die Lauffläche abgedeckt ist) bleiben bestehen.
Benutzeravatar
Pöni
Senior
Beiträge: 2342
Registriert: Sa 11. Jun 2005, 17:46

Re: golf 2 radlauf am corsa b geschweist was kostet die eintragung ??

Beitrag von Pöni »

Das Gesetz ist nicht neu. Es liegt schon immer im Ermessen des Prüfers, ob er Dir extra Schmutzfänger verordnet oder nicht. Außerdem steht in Deinenm Text auch drin, dass nach StVzO nur Lauffläche gemeint ist. Fertig.
Antworten