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Re: Fußraumbeleuchtung

Verfasst: So 25. Jan 2004, 19:03
von noam
ganz einfach

solange ihr in der probezeit seit

lasst es bleiben, wird nur unnötig teuer

alle anderen könn mit der geldbuße und den punkten leben

Re: Fußraumbeleuchtung

Verfasst: Mo 26. Jan 2004, 09:27
von AscoMania
Es ist nunmal ne Grauzone und deshallb sollte jeder selbst entscheiden ob´s ihm ev. Geld und Punkte Wert ist!

Ich kann nur meine Erfahrung mit der Polizei schildern: Wurde kontrolliert und hab die Polizisten einfach mal gefragt, wie´s damit aussieht und die sagte mir das sie sowas nicht stört und ich die Beleuchtung ruhig anlassen kann!

Und bei mir scheinen die definitiv nicht nach außen, also lass ich sie an und wenn ich damit auf die Schnauze fall, ist´s mein Problem!

Re: Fußraumbeleuchtung

Verfasst: Mo 26. Jan 2004, 10:08
von noam
gut gebrüllt löwe!

eben

nur nachher nicht rumheulen wenn die probezeitleute in die anchschulung müssen wegen son paar lächrelichen lampen und dann auf die böse polizei schimpfen!

Re: Fußraumbeleuchtung

Verfasst: Mo 26. Jan 2004, 13:47
von corsaxxx
@schranzvestit:

Bevor du dich hier so aufplusterst, solltest du vielleicht mal aufmerksam lesen, ich hab net geschrieben, dass es deswegen erlaubt ist, dass sollte jedem klar sein und wer das aus meinem Beitrag net erkennt, ist anscheinend zu dumm!!! Oben steht: wir befinden uns da in einer GRAUZONE, und wie schon gesagt wurde, wenn einer deswegen Ärger kriegt, dann ist es sein Bier....dann gibts auch kein Mitleid, eigenes Risiko.
Nur: Grauzone heißt halt auch net illegal, aber legal deswegen schon lange nicht...

Also, erstmal gescheit lesen und ganz cool bleiben.....

Dennis

Re: Fußraumbeleuchtung

Verfasst: Mo 26. Jan 2004, 14:25
von Anonymous
Oh mein Gott, was ist denn hier los? Könnt ihr euch ned normal verständigen? Müssen so Sachen wie LMAA oder Klappe halten sein? Sich hier anscheißen nur wegen so einer bekackten Beleuchtung? Da sag ich nur: ARMES FORUM!!!

Es wird wohl jeder TÜV/DEKRA-Prüfer und jeder Polizist anders in Sachen blauer Neonröhren im Innenraum entscheiden. Ich denke mal, das es da keine genaue Regelung gibt, was erlaubt ist und was nicht.
Ich wurde auch von der Polizei angehalten und meine Neonröhren im Innenraum wurden bemängelt, aber nur weil die Röhren im sichtbaren Bereich der hinteren Scheiben angebracht waren. Ich habe mich lange mit dem Polizisten unterhalten und der meinte, Neonröhren im Innenraum seien generell erlaubt, allerdings dürfen sie sich nicht im sichtbaren Bereich einer Scheibe befinden und dürften während der Fahrt nicht eingeschaltet werden, weil man sonst andere Verkehrsteilnehmer iritieren könnte. Ich habe ihn dann gefragt, ob das für die Fussraumbeleuchtung genauso gilt. Er meinte ja. Was definitiv nicht erlaubt wäre, wären die Neonröhren im Aussenbereich. Er zeigte mir noch, wo ich die Röhren im Innenraum befestigen sollte und gab mir ne Mängelkarte mit. Daraufhin hab ich die Röhren einfach um die Ecke versetzt, so das sie nicht mehr an der Scheibe sind, bin zur nächsten Polizeidienststelle und hab es ohne Probleme so abgenommen bekommen.
Das soll jetzt nicht heißen, das jeder Polizist oder Gutachter/Prüfer gleich reagieren würde/sollte/muß. Ich denke einfach Fakt ist, das es keine 100%ig klare Aussage/Regelung darüber gibt und somit bleibt es im Ermessen des Polizisten/Prüfers ob ers durchgehen läßt oder nicht.

So und jetzt habt euch wieder lieb

Nadine

Re: Fußraumbeleuchtung

Verfasst: Mo 26. Jan 2004, 14:28
von Capuchino
wer nicht höre will muß fernsehn... das artet hier schon wieder aus... und brauchbares kam auch nimmer rüber... deshalb

*closed*