STILLGELEGT... Wer kennt die Vorschrift?

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T-Mow-Beil

Re: STILLGELEGT... Wer kennt die Vorschrift?

Beitrag von T-Mow-Beil »

Tja, hab gestern mal ein wenig durch die Vorschriften gewälzt..wieder mal.

Naja also mit den 11 cm mind. Bodenfreiheit stimmt nicht. Zwar gibt es diese Regelung, aber die lässt sich durch nachträglich angebrachte Bleche unter der Ölwanne etc. aufheben.

Die 50 cm an dem Scheinwerfer, gelten nicht für die Unterkante!!! Der LICHTKEGEL für das Auto muss 50 cm über dem Boden sein! Laut dem VdTÜV Merkblatt 751.


So steht´s geschrieben: Die leuchtende Fläche des Frontscheinerfers muss sich mindestens 50 cm über der Fahrbahn befinden (§ 53 Absatz 1 StVZO)

Also, ich mittlerweile denke ich sollte es kein Prob. mehr werden morgen TÜV zu bekommen ;)
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Coco614

Re: STILLGELEGT... Wer kennt die Vorschrift?

Beitrag von Coco614 »

Hi! man jetzt hab ich gesucht und gesucht und endlich hab ich was gefunden! Hier schau http://home.worldonline.de/home/opel-de ... e_tief.htm
Mfg Coco
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