Wer hat das Lenkgetriebe auf Kulanz ersetzt bekommen?

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elprof3103

Re: Wer hat das Lenkgetriebe auf Kulanz ersetzt bekommen?

Beitrag von elprof3103 »

So, habe gerade einen Anruf von Willner gehabt. 100% Übernahme inkl Arbeitskosten :mrgreen:.
Montag ist Termin, ich hoffe das klappt alles :D
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Ralf

Re: Wer hat das Lenkgetriebe auf Kulanz ersetzt bekommen?

Beitrag von Ralf »

Schön fur Dich :D und happy end :D
Aber angesichts deiner "Vorgeschichte" wäre jede andere Lösung inakzeptabel gewesen :!:
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elprof3103

Re: Wer hat das Lenkgetriebe auf Kulanz ersetzt bekommen?

Beitrag von elprof3103 »

So, Auto ist wieder da. Lenkung geht wieder normal. Ich hab den Servicemenschen noch mal explizit angesprochen wg. Gewährleistung. Er sagte dass mir auf die Reparatur keine Gewährleistung zusteht, ebensowenig wie auf das letzte Lenkgetriebe, dass auf Garantie getauscht wurde. Deshalb habe ich auch keinerlei Papierkram in die Hand bekommen.
Schade, aber was soll man machen :?.
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Corsa-Heizer

Re: Wer hat das Lenkgetriebe auf Kulanz ersetzt bekommen?

Beitrag von Corsa-Heizer »

Wie? Erst sagt man du bekommst Kulanz und jetzt doch nicht? Oder wie?
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elprof3103

Re: Wer hat das Lenkgetriebe auf Kulanz ersetzt bekommen?

Beitrag von elprof3103 »

Corsa-Heizer hat geschrieben:Wie? Erst sagt man du bekommst Kulanz und jetzt doch nicht? Oder wie?
Doch die Reparatur wurde voll übernommen. Ich habe nur hinterher noch mal nachgefragt was wäre, wenn das Problem in 1-2 Jahren wieder auftritt. Ob es auf die heutige Arbeit eine 2jährige Gewährleistung gäbe. Und die gibts eben leider nicht.
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Ralf

Re: Wer hat das Lenkgetriebe auf Kulanz ersetzt bekommen?

Beitrag von Ralf »

Nochmals, Du hast ja auch keine GEWÄHRLEISTUNG für die jetzt bzw während der Garantiezeit verbauten Neuteile. Bei Dir greift das folgende Opel-Versprechen:

2 Jahre SACHMÄNGELHAFTUNG für Original Opel Teile und Zubehör³
Die Opel Vertragspartner geben Ihnen für Original Opel Teile und Zubehör 2 Jahre Sachmängelhaftung. Natürlich ohne Kilometerbegrenzung.

Diese sogenannte "Sachmängelhaftung" ist im übrigen keine wohlmeinende (und besonders kondenfreundliche) Opelleistung, sondern schlicht und ergreifend die Widergabe von normiertem Gesetzestext!
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elprof3103

Re: Wer hat das Lenkgetriebe auf Kulanz ersetzt bekommen?

Beitrag von elprof3103 »

Ralf hat geschrieben:Nochmals, Du hast ja auch keine GEWÄHRLEISTUNG für die jetzt bzw während der Garantiezeit verbauten Neuteile. Bei Dir greift das folgende Opel-Versprechen:

2 Jahre SACHMÄNGELHAFTUNG für Original Opel Teile und Zubehör³
Die Opel Vertragspartner geben Ihnen für Original Opel Teile und Zubehör 2 Jahre Sachmängelhaftung. Natürlich ohne Kilometerbegrenzung.

Diese sogenannte "Sachmängelhaftung" ist im übrigen keine wohlmeinende (und besonders kondenfreundliche) Opelleistung, sondern schlicht und ergreifend die Widergabe von normiertem Gesetzestext!
@ Ralf
Ich glaub du musst mal vorbei kommen und mir das genau erklären, was der Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Gewährleistung ist. Am besten du bringst nen großen Holzhammer mit, vielleicht krieg ichs dann in meine Birne :lol:.

Auf jeden Fall hab ich auch auf Verlangen keine Unterlagen bekommen. Und ich glaube dass es da bei jeglicher Haftung schwierigkeiten geben sollte. Ich werde mal zu Opel schreiben und dort mal nachfragen.

Schönen Gruß, Joh.
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CorsaC-Freak.0815
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Re: Wer hat das Lenkgetriebe auf Kulanz ersetzt bekommen?

Beitrag von CorsaC-Freak.0815 »

heißt im Klartext quasi, auf alles was innerhalb der ersten 2 Jahre kaputt geht und auf Garantie getauscht wird, gibt es nicht erneut 2 JAhre Garantie.
Wenn also was ca. 1 Jahr nach Autokauf getauscht wird und man hat das gleiche Problem ca. 2,5Jahre nach dem Autokauf erneut, ist es kein Garantiefall mehr, da ja die Neuwagengarantie abgelaufen ist und das Teil eigentlich rein Papiertechnisch nie getauscht wurde :wink: :shock:
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Ralf

Re: Wer hat das Lenkgetriebe auf Kulanz ersetzt bekommen?

Beitrag von Ralf »

In einem meiner vorherigen Postings habe ich einen Auszug aus der Opelhomepage eingefügt. Und eigentlich erklärt der doch, wann es "haftungsrechtlich" was von Opel gibt.
GARANTIE gibts bei NEUWAGENKAUF für 2 Jahre!
In anderen Fällen gibt`s die 2 Jahre SACHMÄNGELHAFTUNG für Original Opel Teile und Zubehör.
Das bedeutet im Klartext: ist ein Teil nach 1,5 Jahren (nach Neuwagenkauf !) erneuert worden, greifen die restlichen 6 Monate (bis Ablauf der Garantie nach 2 Jahren) die Garantiebestimmungen. Nach Ablauf dieser Frist gilt dann für dieses neu verbaute Teil die sog. Sachmängelhaftung für die Dauer von 1,5 Jahren.
Insofern ist es vermutlich nicht korrekt das der Händler bei elprof3103 keine schriftlichen Unterlagen über die kostenfreie Erneuerung des Lenkgetriebes gibt. Denn nur so lassen sich für den KUNDEN die genauen Daten hinsichtlich der Reparatur nachvollziehen.
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NetKiller

Re: Wer hat das Lenkgetriebe auf Kulanz ersetzt bekommen?

Beitrag von NetKiller »

Hmm also da ich mich mit Gewährleistung und Garantie berufsmässig rumschlage:

2 Jahre Gewährleistung ab kaufdatum:
- gesetzliche Regelung, hat mit Garantie nix zu tun, wird aber im Volksmund als Garantie bezeichnet, was im Rechtsdeutsch aber falsch ist

Garantie:
- freiwillige Leistung des Herstellers / Monteurs / Zuliefers über die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren hinaus (z.B.: 12 Jahre gegen Durchrostung; das ist eine Garantie)

Sachmängelhaftung:
Im Prinzip die umformulierung der 2 Jahre gesetzlichen Gewährleistung.
Wenn die dir -egal ob kostenlos wegen Kulanz, oder gesetzl. Gewährleistung- ein Neuteil einsetzen, dann stehen dir auf dieses Teil 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung zu. Auch das hat nix mit Garantie zu tun, sondern ist Gesetz.

Auf gut Deutsch an diesem Fall:
Kulanzantrag wäre nicht nötig gewesen, da dein erstes neues Lenkgetriebe 1,5 Jahre verbaut war. Es greift hier also noch die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Zuständig wäre allerdings zunächst der Monteur des ersten neuen Lenkgetriebes gewesen.
(Habe jetzt nicht nachgerechnet, aber nehme mal an, dass der Einbau des ersten neuen Lenkgetriebes nach der Neuregelung des Gewährleistungsgesetzes liegt.. ansonsten wäre 1 Jahr gesetzliche Gewährleistung gegeben).

In der Praxis hast du da allerdings das Problem, dass du beweisen müsstest, dass da ein neues Lenkgetriebe verbaut worden ist, da du wegen der kostenlosen Ausführung innerhalb der Gewährleistungsfrist vermutlich keine Unterlagen bekommen hast um das zu beweisen.
Hier zeigt sich mal wieder der typisch deutsche Unterschied zwischen Gesetz und Realität.

Für das aktuelle (zweite) neue Lenkgetrieb gelten ab Einbaudatum auch wieder 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung (die oben als Sachmängelhaftung bezeichnet wird). Die Beweislast, dass es sich erstens um ein neues Lenkgetriebe handelt (weil du keine Unterlagen bekommen hast) liegt bei dir. Treten innerhalb von etwa 6 Monaten Schäden auf, liegt die Beweislast, dass der Fehler an deiner Fahrweise liegt beim Händler / der Werkstatt. Nach diesen 6 Monaten (etwa, die Rechtsprechung hat da verschiedene Urteile drüber. gemeinhin sind es aber um und bei 6 Monate) liegt die Beweislast, dass der Fehler von Anfang an vorhanden war allerdings bei dir. Sprich du musst beweisen, dass es sich um Materialfehler handelt, die von Anfang an im Lenkgetriebe vorhanden waren. Und genau diese Beweislastumkehr bereitet halt Schwieirigkeiten, weil sowas kann Otto Normalbürger nunmal meist nicht beweisen.
Rein rechtlich gesehen stehen die aber auch hier die 24 Monate Gewährleistung (oben als Sachmängelhaftung bezeichnet) zu.

Hoffe das das jetzt ein klein bisserl klarer geworden ist ;)
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