Sprite hat geschrieben:Laut STVZO muß der Hersteller Deines Fahrzeugs erkennbar sein, das heißt mit dem Vauxhallzeichen und dem gecleanten Heck ist das nicht mehr möglich, das gibt glaub keinen Punkt, kann aber bestraft werden, ich hab es genauso, und ich kenn auch keinen Polizisten, der das bemängeln würde, aber es ist so.
Naja das ist ja nicht so tragisch und auch nicht relevant bei einem Unfall
Sprite hat geschrieben:Weiter würde mich interessieren ob auf dem TüV Eintragungsgutachten von Deinem Lenkrad steht, das es in verbindung mit dem Fahrwerk und der geänderten Bereifung abgenommen wurde! Falls nicht ist die Eintragung fürn A*****..
Nein steht es nicht, aber es wurde alles auf einmal eingetragen und steht alles hintereinander im Fahrzeugschein bzw Brief. Warum der TÜVer das so gemacht hat frag mich nicht.
Sprite hat geschrieben:Ach ja, nochwas, eine Eintragung heißt nur, dass das Eingetragene Teil zum Zeitpunkt der abnahme ok war, danach liegt es wieder an den grünen, die können Dich trotzdem durchnehmen, auch wenn alles eingetragen ist.
Klar können die alles anzweifeln, das hab ich ja auch nie gesagt. Ich spreche ja auch davon das es bei einem Unfall mit Personenschaden ziemlich übel für einen ausgehen kann wenn er seinen BB oder seinen Motor nicht eingetragen hat.
Sprite hat geschrieben:Ach ja, vergessen, Dein Bass in der Heckablage: Mangelnde Transportsicherung kosten 35 €]
Naja dann können die selbst eine Kiste bier oder einen Stein im Kofferraum bemängeln ... das halte ich jetzt für sehr kleinlich ... sorry