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Re: 3 D Lexus Rückleuchten
Verfasst: So 24. Okt 2004, 22:35
von VeNoM
geben nicht alle dazu !
und wenn die gefälscht sind sehe ich keinen grund warum ICH mich bemühen muss das nachzuforschen weil ich ja schliesslich das zeug im fachhandel kaufe wenn dann jemand darüber motzt er will wissen ob die wirklich geprüft wurden dann muss er sich nunmal selbst darum kümmern oder habe ich als privatmann die Möglichkeiten wie sie die Polizei etc. hat das alles zu durchstöbern ? nein habe ich leider nicht ! also wie soll ich das dann Nachweisen können ? ich habe bis jetzt noch nicht gesehen das jemand für seinen schwarzen Klarglasscheinwerfer nen wisch hatte es hies hier bis jetzt immer die, die diese Kappen vor den lampen haben sind zugelassen und die das Prüfzeichen auf dem Glas haben, beides trifft bei mir zu und trotzdem habe ich keinen Wisch :\ ich meine mir geht das eigenltich mittlerweilen echt am A vorbei weil der eine so sagt und der andere wenn dann der Hersteller sagt die muss man nicht eintragen und ich baue die an und werde angehalten oder der Tüv motzt dann werde ich halt auch dafür sorgen das der Hersteller mit dran ist, vorallem wenn es in genügend Katalogen steht das diese zugelassen sind !
Re: 3 D Lexus Rückleuchten
Verfasst: So 24. Okt 2004, 23:23
von Mono
Da liegst du 100%ig falsch VeNoM
Du hast dafür zu sorgen das dein Fahrzeug TÜV gerecht ist, und jede Veränderung an deinem Fahrzeug mußt du mit einer Eintragung oder einer ABE widerlegen können

Kannst du das nicht, bist du derjenige der dafür haftet :shock: Es gilt "Dummheit schützt vor Strafe nicht".
Ich habe für meine Frontscheinwerfer einen Wisch dabei :P Und bei allen Tuning-Teilen die von Namenhaften Herstellern sind, hast du Papiere. Ich habe nicht ein Teil am Fahrzeug wo ich keinen Wisch für hatte oder was nicht eingetragen ist
EDIT:
Meine Frontscheinwerfer sind KEINE Klarglas ...
Re: 3 D Lexus Rückleuchten
Verfasst: Mo 25. Okt 2004, 07:26
von VeNoM
fk isdt wohl nicht ein namenhafter hersteller ist genauso ein grosser hersteller und da es schon immer hies das man bei E-geprüften sachen keinen Zettel oder ABE benötigt werde ich mir auch keinen zulegen bzw. mir die mühe machen 150.000 Telefonate zu führen bis da was kommt und wie gesagt wenn du mal in der Suche blätterst müsstet du noch einen Thread finden wo Frank ausdrückliche Texte reinkopiert hat wo man deutlich rauslesen konnte das man keine braucht ! das selbe sagen viele tuner genauso wie mit den Orginalen da gibt es auch nachbauten mit E-nummer dafür brauchste auch keinen wisch dafür
nichts desto trotz aber bis jetzt hat das bei mir eh noch keinen Tüver interessiert !

ich sehe auch viele hier im Forum rumfahren die diese LExusrückleuchten dran haben oder Frontscheinwerfer die aufn glas ne E-nummer mit zig anderen nummer draufhaben und auch keinen wisch dafür genauso wie in vielen anderen Foren und würde mal hier jemand nicht reingepostet haben das sie mal nen Cali angehalten haben deswegen würde es bis jetzt immernoch nicht diese diskusion aufgetreten sein nehme ich an

Re: 3 D Lexus Rückleuchten
Verfasst: Mo 25. Okt 2004, 10:12
von Mono
@ VeNoM
Ich habe mal ein bischen gestöbert und tada :P Aber wat solls, man redet hier gegen Wände und Leute die nicht belehrbar sind

Ich finde es nur immer wieder lustig, wenn Leute schreiben das man keinen Wisch dazu bekommt. Ich habe einen Wisch dazu bekommen, mein Cousin fährt so Klarglasrückleuchten und hat auch einen Wisch ... komisch komisch komisch ... naja mir egal jetzt ... muß jeder selbst entscheiden ... ich halt mich nun raus aus der Diskussion hier ... den jeder ist für sich selber verantwortlich auch wenn er es nicht wahr haben will ... naja und zum Thema FK und Rückleuchten etc fang ich erstmal garnet an :lol: :lol:
-Frank- hat geschrieben:P.S.: Du irrst übrigens, wenn du denkst das kein Hersteller bzw. Händler für vom Serienzustand abweichende Beleuchtungseinrichtungen entsprechende Nachweise mitliefert. Das ist im Sinne der Produkthaftung und Gewährleistungsregelungen sogar ratsam. Die Nachweispflicht liegt auch nicht bei der Polizei oder dem TÜV, sondern einzig und allein bei dem Halter des Fahrzeuges. Wär da sehr vorsichtig, was ich verkaufe.... und etwas skeptischer gegenüber den Großhändler und den "fernöstlichen" Herstellern! Im Schadensfall würd ich zumindest zuerst dich als Händler regresspflichtig machen wollen.
Und hier hab ich nochwas gefunden
§ 22 Abs. 1 Satz 2 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.
Blah Blah Blah....
E -Prüfzeichen usw.
Blah Blah Blah....
Absatz 2
Werden solche Einrichtungen im Verkehr verwendet, so ist die Urkunde über die Genehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen]
Re: 3 D Lexus Rückleuchten
Verfasst: Mo 25. Okt 2004, 10:54
von VeNoM
hmm habe gerade einen Händler angeschrieben
die Scheinwerfer haben ein E Prüfzeichen, dieses steht dafür das die bereits geprüft wurden.
Dieses Zeichen finden sie z.b. auch auf Ihrer Frontscheibe
klasse aussage was ?
mir geht das langsam am arsch vorbei weil wie gesagt hier heisst es so da heisst es so der eine sucht was raus wo drinsteht man braucht nen wisch der nächste wo drin steht man braucht keinen etc. etc. etc.
beim nächsten mal beim Tüv werde ich einfach fragen ob es notwendig ist wenn ja soll er mir halt die dinger nahand des Prüfzeichens und der nummer die draufsteht eintragen und dann kann mich eh jeder mal

Re: 3 D Lexus Rückleuchten
Verfasst: Mo 25. Okt 2004, 12:15
von Jan294
Ey sach ma, irgendwie isses bei Dir immer das Gleiche! Das Einzige, was DICH ankotzt, ist doch, wenn jemand was anderes schreibt als Deine Meinung ist! Und wenn hier n Auszug ausm Gesetz gepostet wird, wo das Gegenteil von dem behauptet wird, was Du sagst, dann glaubst Du trotzdem der Aussage von nem Händler?! Im Zweifelsfalle gehen solche Sachen vor Gericht und jetzt überleg mal bitte, wonach der RICHTER geht!!! Nach dem was im Gesetz steht oder nach dem was irgendein Händler mit Halbwissen von sich gegeben hat???
Re: 3 D Lexus Rückleuchten
Verfasst: Mo 25. Okt 2004, 22:04
von Sebbi1985
Muss mich jetzt aber auch mal einmischen! Will mir auch schwarze klare scheinwerfer holen und auch die Lexus Leuchten! Will das mit den Papieren nicht unbedingt riskieren,...und deshalb fände ich es super wenn mir irgendwer mal eines von diesen Dokumenten rüberschicken oder für alle zugänglich posten könnte!!! Wäre euch auf jeden Fall echt dankbar dafür!!!!
Und wenn das nicht klappt,..dann hätte ich doch wenigstens gerne den Leuchten bzw. Scheinwerfertyp samt name des Händlers damit ich bisschen rumtelefonieren kann! Ich danke euch schonmal im Voraus!
Sebastian 8)
Re: 3 D Lexus Rückleuchten
Verfasst: Mo 25. Okt 2004, 22:30
von VeNoM
Jan294 hat geschrieben:Ey sach ma, irgendwie isses bei Dir immer das Gleiche! Das Einzige, was DICH ankotzt, ist doch, wenn jemand was anderes schreibt als Deine Meinung ist! Und wenn hier n Auszug ausm Gesetz gepostet wird, wo das Gegenteil von dem behauptet wird, was Du sagst, dann glaubst Du trotzdem der Aussage von nem Händler?! Im Zweifelsfalle gehen solche Sachen vor Gericht und jetzt überleg mal bitte, wonach der RICHTER geht!!! Nach dem was im Gesetz steht oder nach dem was irgendein Händler mit Halbwissen von sich gegeben hat???
das einzigste was mich ankotzt ist das sich ständig jemand irgenwie angesprochen fühlt und seinen dämlichen Senf dazugeben muss obwohl man mit ihm überhaupt net redet, bis jetzt hatte sich hier keiner gegenseitig angemacht und du platzt rein und es geht los, das nervt mir hier schon ziemlich lange !!!!!!!!!
ich habe nur gesagt das Frank der ja auch SEHR VIEL ahnung hat hier ebenfalls nen auszug ausn Gesetzt reingepostet hat ja sogar mehr als nur einen war ne ganze seite wo genau´das gegenteil von dem letzen geschrieben drin stand, da frage ich mich dann schon abissl !!!
Ausn internet mal gesetzt rauskopieren halte ich eh für absoluten dummfug weil da mal "schnell" was dran ändern kann jeder der sich abissl mit der internetmaterie auskennt ! deshalb frage ich doch lieber gleich direkt nach und ein Tüver wirds wohl genau wissen müssen !
Re: 3 D Lexus Rückleuchten
Verfasst: Di 26. Okt 2004, 07:29
von VeNoM
Ausserdem wer lesen kann ist klar im Vorteil !
VeNoM hat geschrieben:
beim nächsten mal beim Tüv werde ich einfach fragen ob es notwendig ist wenn ja soll er mir halt die dinger nahand des Prüfzeichens und der nummer die draufsteht eintragen und dann kann mich eh jeder mal