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Re: Wagen stillgelegt

Verfasst: Di 3. Okt 2006, 18:48
von VeNoM
das Thema mit den E Nummer hat mittlerweile nen größeren Bart als sonstwas...

Es ist absolut NICHT notwendig zu ner E Nummer etwas mit zu führen, dazu kann sich JEDER bei den jeweiligen Tüvprüfern befragen, es wird euch jeder das selbe sagen... Bei der E-Nummer ist dazu zu sagen, das des E Zeichen allein nicht ausreicht, es hängen da noch einige mehrere Zahlen mit dran die ausschlaggebend sind...
Bei uns werden sachen wie SW, RL Auspüffe etc. die E gerpüft sind garnichtmehr vom Tüv eingetragen weil sie selbst alles sagen das es absolute Geldverschwendung ist, denn alles was E geprüft wurde ist somit zugelassen für die Straßen und bedarf weder einer Eintragung, noch einer ABE sonst hätte man dieses E Zeichen nicht eingefügt oder einfügen brauchen, ich selbst frag eigentlich immer jeden Prüfer denn ich noch nicht kenne und mal vorbei komme und jeder sagt einem das selbe. Die Polizei hatte meine Freundin auch angehalten und sagten genau das selbe, in diesem Fall hatte der Polizist bei dir absolut keine Ahnung und hat falsch gehandelt... das mit dem Fahrwerk allerdings ist korrekt gewesen und daran biste auch selbst schuld

Re: Wagen stillgelegt

Verfasst: Di 3. Okt 2006, 21:30
von Picmasta
Waldbrand hat geschrieben:Das ist das sogenannte Muschwitz-Gutachten :D
Garnicht wahr :p , das ist keine Bescheinigung über nachträglich gefärbte Rückleuchten, das ist die Bescheinigung der Tifft Rückleuchten für den Corsa B, die von Irmscher und in.pro verkauft werden. In der Bescheinigung stehen die Teilenummern der neuen Rückleuchten, die auch auf den Leuchten stehen, und nicht die corsa B seriennummern ;)

Gruß Pic

Re: Wagen stillgelegt

Verfasst: Mi 4. Okt 2006, 10:13
von snoopy1202
Kann ich bestätigen. Das Gutachten gibts nämlich auch zu den MHW-Rückleuchten.

Das Gutachten wurde nur leider dazu mißbraucht, eigens angekritzelte Rückleuchten zu legalisieren.

Re: Wagen stillgelegt

Verfasst: Mi 4. Okt 2006, 11:47
von frankausdd
VeNoM hat geschrieben:das Thema mit den E Nummer hat mittlerweile nen größeren Bart als sonstwas...

Es ist absolut NICHT notwendig zu ner E Nummer etwas mit zu führen, dazu kann sich JEDER bei den jeweiligen Tüvprüfern befragen, es wird euch jeder das selbe sagen... Bei der E-Nummer ist dazu zu sagen, das des E Zeichen allein nicht ausreicht, es hängen da noch einige mehrere Zahlen mit dran die ausschlaggebend sind...
Bei uns werden sachen wie SW, RL Auspüffe etc. die E gerpüft sind garnichtmehr vom Tüv eingetragen weil sie selbst alles sagen das es absolute Geldverschwendung ist, denn alles was E geprüft wurde ist somit zugelassen für die Straßen und bedarf weder einer Eintragung, noch einer ABE sonst hätte man dieses E Zeichen nicht eingefügt oder einfügen brauchen, ich selbst frag eigentlich immer jeden Prüfer denn ich noch nicht kenne und mal vorbei komme und jeder sagt einem das selbe. Die Polizei hatte meine Freundin auch angehalten und sagten genau das selbe, in diesem Fall hatte der Polizist bei dir absolut keine Ahnung und hat falsch gehandelt... das mit dem Fahrwerk allerdings ist korrekt gewesen und daran biste auch selbst schuld
ach leute,

ist das nicht schön wie untzerschiedlich die prüfer das alles so sehen. mich haben sie mal wegen meinen m3 spiegeln am combo angehalten und habe prompt ne mängelkarte bekommen, weil ich nix zu den spiegel hatte. denn und nun haltet euch fest, so hat es mir ein dekra-prüfer erklärt (der hat was auf dem kasten) das e-prüfzeichen sagt eigentlich nur aus, dass das teil selber geprüft wurde nun muss man aber ein schreiben mitführen, aus dem hervor geht, dass das teil auch für das auto geprüft/freigegeben wurde. denn seien wir mal ehrlich, die haben solche m3 spiegel nie für nen combo geprüft und mal an nen lkw geschraubt. ein lkw darf sie sich trotzdem nicht ranbauen!!!!
mein tip, lasst alles, wirklich alles eintragen, dann habt ihr ruhe!!!!!

gruß frank

Re: Wagen stillgelegt

Verfasst: Mi 4. Okt 2006, 12:26
von Mono
frankausdd hat geschrieben:das e-prüfzeichen sagt eigentlich nur aus, dass das teil selber geprüft wurde nun muss man aber ein schreiben mitführen, aus dem hervor geht, dass das teil auch für das auto geprüft/freigegeben wurde.

Und genau das ist der Grund !!! 1+ ;)

Re: Wagen stillgelegt

Verfasst: Mi 4. Okt 2006, 14:19
von Corsa A
frankausdd hat geschrieben:ach leute,

ist das nicht schön wie untzerschiedlich die prüfer das alles so sehen. mich haben sie mal wegen meinen m3 spiegeln am combo angehalten und habe prompt ne mängelkarte bekommen, weil ich nix zu den spiegel hatte. denn und nun haltet euch fest, so hat es mir ein dekra-prüfer erklärt (der hat was auf dem kasten) das e-prüfzeichen sagt eigentlich nur aus, dass das teil selber geprüft wurde nun muss man aber ein schreiben mitführen, aus dem hervor geht, dass das teil auch für das auto geprüft/freigegeben wurde. denn seien wir mal ehrlich, die haben solche m3 spiegel nie für nen combo geprüft und mal an nen lkw geschraubt. ein lkw darf sie sich trotzdem nicht ranbauen!!!!
mein tip, lasst alles, wirklich alles eintragen, dann habt ihr ruhe!!!!!

gruß frank
Wenn das so wäre,müsste mir opel für einen corsa b oder jedes andere auto einen ordner mitgeben mit allen freigaben für die ganzen e prüfzeichen die in einem auto verbaut sind.

rückleuchten,scheinwerfer,jede glühbirne am auto alles.

Re: Wagen stillgelegt

Verfasst: Mi 4. Okt 2006, 15:23
von Mono
Corsa A hat geschrieben:Wenn das so wäre,müsste mir opel für einen corsa b oder jedes andere auto einen ordner mitgeben mit allen freigaben für die ganzen e prüfzeichen die in einem auto verbaut sind.

rückleuchten,scheinwerfer,jede glühbirne am auto alles.

Opel braucht keine Papiere belegen ... weil alle Serienteile unter der ABE Nr. des Fahrzeuges im Falle eines Falles nachzuschlagen sind ... deshalb steht diese Nummer auch im Fahrzeugschein bzw. -brief.

Alle NICHT Serienteile müssen eine E-Prüfzeichen Bestätigung dabei haben.

Re: Wagen stillgelegt

Verfasst: Mi 4. Okt 2006, 17:17
von Corsa A
Mono hat geschrieben:Opel braucht keine Papiere belegen ... weil alle Serienteile unter der ABE Nr. des Fahrzeuges im Falle eines Falles nachzuschlagen sind ... deshalb steht diese Nummer auch im Fahrzeugschein bzw. -brief.

Alle NICHT Serienteile müssen eine E-Prüfzeichen Bestätigung dabei haben.
Und woher weiss ein polizist was an welchem wagen serie ist und was nicht?

Darf ich dann jedesmal zu meinem Autohändler rennen und nach papieren fragen?
Würd ich gern mal sehen,wie bei opel einer schaut,wenn du den sagst du brauchst papiere zu deinen originalen rückleuchten bzw scheinwerfern.

Re: Wagen stillgelegt

Verfasst: Mi 4. Okt 2006, 17:50
von Pümpel
Das E-Prüfzeichen besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" bzw. ein kleines "e" und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen darf nur auf Fahrzeugteilen oder Ausrüstungsteilen angebracht werden, die auch den Bestimmungen der Genehmigung entsprechen. Ein Zeichen das aufgrund ähnlichem Aussehen zu Verwechslungen mit dem E-Prüfzeichen führen kann, darf nicht auf Fahrzeugteilen zu finden sein.
Das E-Prüfzeichen sagt aus, dass das entsprechende technische Bauteil innerhalb der EU zugelassen ist und nicht extra durch den TÜV (oder vergleichbarem) mittels "TÜV-Gutachten", d.h. Teilegutachten (TGA), in die Fahrzeugpapiere eingetragen, bzw. keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder EG-Betriebserlaubnis (EG-BE) während dem Führen bzw. Fahren des Kfz oder Krads mitgeführt werden muss.
In Deutschland ist das entsprechende Bauteil somit eintragungsfrei, sofern es den Bestimmungen des Paragraphen § 21a StVZO genügt oder von der Herstellerseite für das KFZ oder Krad eine Freigabe bzw. eine sogenannte "Unbedenklichkeitsbescheinigung" vorliegt.


Gruß Pümpel

Re: Wagen stillgelegt

Verfasst: Mi 4. Okt 2006, 19:04
von Waldbrand
Pümpel, Deine Mühen sind vergebens.

glaubt doch eh keiner, die hören nur was sie hören wollen.