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Re: Sportauspuff und Luftfilter zulässig ???

Verfasst: Do 2. Jul 2009, 17:29
von tigra196
der thread ist vom 17.04.2007 :vertrag: :vertrag: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown:

Re: Sportauspuff und Luftfilter zulässig ???

Verfasst: Do 2. Jul 2009, 18:15
von Racer
na und kann ma doch weiterschreiben. :)

Re: Sportauspuff und Luftfilter zulässig ???

Verfasst: Do 2. Jul 2009, 18:23
von Iceman
Nur das du völlig am Thema vorbei bist... :whistling:

Re: Sportauspuff und Luftfilter zulässig ???

Verfasst: Fr 3. Jul 2009, 14:28
von Racer
Geht das mit der sportauspuffanlage und dem offenen luffi!!

Re: Sportauspuff und Luftfilter zulässig ???

Verfasst: Mo 6. Jul 2009, 21:00
von Kombinator&Tinchen
Beides geht TÜV mäßig gar nicht weil das eine das andere beeinflußt vom Lärm her somit. Das eine ist Lauter das andere ist Lauter. Beides ist noch Lauter. Hört sich zwar cool an ist aber nicht zulässig.

Re: Sportauspuff und Luftfilter zulässig ???

Verfasst: Mo 6. Jul 2009, 21:10
von freakrn
Also ich hatte damals keine Probleme beim eintragen und ich weiß, dass mein Dekra Prüfer das auch wieder einträgt und ja auch ohne Matte!
Wozu gibts alte Gutachten ;) Auch wenn man sich damit den Hintern abwischen kann, manchen reicht es :roll:

Re: Sportauspuff und Luftfilter zulässig ???

Verfasst: Do 9. Jul 2009, 17:20
von Racer
ich bau mir einfach ne sportanlage mit abe ein und fertig.



PS: Driften ist geil!!!

Re: Sportauspuff und Luftfilter zulässig ???

Verfasst: Do 16. Jul 2009, 12:25
von ice tiger
UND??

Das bringt Nichts...Die ABE der Sportauspuffanlage bezieht sich auf einen unveränderten Motor (also mit Originalem LufiKasten)...Wenn du nen offenen Luftfilter verbaust, gilt die ABE nicht mehr und du musst die Anlage wieder abnehmen lassen, was aus oben genannten Gründen nicht mehr eingetragen werden wird...


PS: Driften? Mit was? Nem Fahrrad? :roll:

mfg

Re: Sportauspuff und Luftfilter zulässig ???

Verfasst: Do 16. Jul 2009, 12:44
von Grauer
Meine Fresse... einfach ne Geräuschmessung machen lassen beim Tüv und gut ist... wenns im Rahmen bleibt wirds auch eingetragen... Messung kost 150€ und nen Liter Sprit der auf der Teststrecke verblasen wird also auch nicht die Welt

Re: Sportauspuff und Luftfilter zulässig ???

Verfasst: Do 16. Jul 2009, 13:30
von ice tiger
Diese Messung kann man aber in der Pfeife rauchen....Eine richtige Gr.A-Dröhn-Gehörschaden-Anlage und ein offener Luftfilter sind in 99% aller Fälle zu laut, und wenn nicht, werden 99% aller Anlagen nach der Eintragung wenn sämtliches Dämmmaterial verbrannt ist so laut, dass bei der nächsten Verkehrskontrolle die Mängelkarte und ne Tüv-Begutachtung 100%ig vorprogrammiert sind...

Viele Gr.A-Anlagen sind auch ohne Filter schon zu laut....
Und ne reine Lautstärkemessung für 150€...da muss man schon nen dummen Prüfer für finden...zumal du damit nicht hinkommst, da du, wenn du die Abnahme, samt Schriftkram mitrechnest, am Ende mindestens beim Doppelten bist...
Und das für eine Eintragung die du juristisch nicht verwerten kannst...
Denn wenn die Kiste danach zu laut ist, ist sie zu laut...Eintragung hin, Eintragung her...

Das Thema ist so leidig, weswegen dieser Fred (und zig Andere) auch schon gefühlte 5Mio. Postings enthalten, weil immer wieder einer herkommt und das Gegenteil behauptet...


Sagen wir es so: Es ist theoretisch machbar die reine "Eintragung" zu erlangen, wenn du einen nagelneuen Auspuff drunter hast, der den Schall noch genug dämpft, samt Dämmatte im Motorraum und offenem Luftfilter...Dann bleibt man VIELLEICHT im erlaubten Bereich. Nach den ersten 500km kannst du die Eintragung dann aber wieder vergessen, weil sich der Auspuff "eingefahren" hat und lauter geworden ist, als erlaubt...
Und dafür dann vielleicht 300€ - 1000€+ rausgeschmissen (Manche TüvStellen verlangen Unsummen für sowas)? Das ist es wohl den wenigsten Wert für so ne olle Brülltüte da vorne drinne, die klingt als hätte man nen Evo...und dabei sind nur 90 Ps da....

mfg