Und wenn der einfach keine Ahnung hatte und nochmal in den Katalog schaut, und sieht das es 3 gibt dann hab ich ein Problem, oder wie sehe ich das?dilla hat geschrieben:Dann haste Glück gehabt.Gab anscheinend ne Verschärfung der Richtlinien vor kurzer Zeit, sollte eigentlich 3 Punkte geben.
Denn in dem Busgeldkatalog steht ja, es sei ein B-Vergehen, und Auf der Probezeit-Homepage steht ja, man darf sich 2 leisten bevors zur Nachschulung geht, dass wiederspricht sich ja dann. Weil mit 3 Punkten biste ja reif für Nachschulung... Bürokratendschungel.