calibra1001 hat geschrieben:Ich dachte nur, dass man Leuten aus einem Forum eher vertrauen kann, da es ja ein kleinerer Kreis ist als z.b bei Ebay.
Wie ich schon schrob, hier kann sich jeder anmelden, das ganze sogar noch anonymer als bei eBay. Wie groß der Kreis ist, ist völlig unerheblich
calibra1001 hat geschrieben:
Und Lastschrift als Privatmann ist mir neu, wie soll das gehen?
Wie sonst üblich, Käufer erteilt Verkäufer die Erlaubnis, dass er das Geld einziehen darf. Damit geht er zur Bank, wie jeder andere auch. Siehe:
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/la ... tml#einzug
Wenn der Käufer das Geld zurückbuchen lässt, hat man doch bewährte und vielerprobte Mittel: Jemanden eine Mahnung zu schreiben und ein Inkassounternehmen darauffolgend auf den Hals zu schicken wegen Nichtzahlung fetzt mehr. Darauf sind Rechtsanwälte und Firmen richtig spezialisiert und die machen das für einen. Die entstehenden Kosten werden dabei auf den Nichtzahlenden umgewälzt. Und wenn der nicht zahlt, steht irgendwann der Gerichtsvollzieher im Haus.
Andersrum als Käufer hat man nicht solche tolle Mittel, wenn man per Vorkasse zahlt.
Bucht man sein Geld zurück wegen mangelhafter Ware, bietet man den Verkäufer natürlich an, gegen Zahlung der Versandkosten die Ware zurückzuschicken. Geht der Verkäufer obigen Weg per Mahnung und Inkasso, da kann man bequem in Widerspruch gehen, dass die Forderung nicht rechtens ist. Besteht derjenige drauf geht das bis zum gerichtlichen Mahnbescheid und spätestens da wird bei einem Einspruch ein Gericht aktiv und prüft die Sache. Wenn man nachweist, dass die Ware nicht der Vereinbarung entspricht und diese auch noch zurücksenden möchte, dann ist man im Recht und der Verkäufer angearscht.
Ob Verkäufer gewerblich ist oder nicht, hat darauf imo keinen Einfluss. Eher auf sowas wie Rückgaberecht. Aber bei mangelhafter oder falsch beschriebener Ware hat man das Recht imo auch, wenn Verkäufer privat ist.
Disclaimer: meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung
Edit: Ach ja, Nachnahme gibts ja auch noch
