Höchstens 40cm!!KayBeeBaby hat geschrieben:Also hab ich das richtig verstanden,
wenn ich 25cm vom boden, und 40 von der fahrzeug"kante" entfernt bin, darf ich die mit standlicht anhaben?


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Höchstens 40cm!!KayBeeBaby hat geschrieben:Also hab ich das richtig verstanden,
wenn ich 25cm vom boden, und 40 von der fahrzeug"kante" entfernt bin, darf ich die mit standlicht anhaben?
so, nun nochmal zum mitschreiben... ich habe genau 30cm von mitte nsw bis ende auto...auch 40 cm komme ich evt mit spiegel^^iMacAlex hat geschrieben:Höchstens 40cm!!Ab 41cm muss dann auch das Abblendlicht an sein
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ja, darfst du. nämlich bei sehr starkem nebel, wenn du dich mit abblendlicht selbst blenden würdest.darky1987 hat geschrieben:also darf ich mit nebels und standlicht rumfahren?
Also es wurde hier im Forum schon öfters so beschrieben und auch in den Installationsanleitungen von den Nachrüstnebels (Hella z.B.)darky1987 hat geschrieben:so, nun nochmal zum mitschreiben... ich habe genau 30cm von mitte nsw bis ende auto...auch 40 cm komme ich evt mit spiegel^^
also darf ich mit nebels und standlicht rumfahren? kannst du mir das irgendwo zeigen? denn bei uns kassieren die cops regelmäßig 10€ für solche aktionen und verwarnen, vonwegen man müsse mit abblendlich fahren. standlicht dürfe während der fahrt garnicht an sein
Standlicht (Begrenzungsleuchten) zusammen mit den NSW sind erlaubt bei Sichtbehinderungen durch Regen, Nebel oder Schnee, siehe §17 StVO.TBX hat geschrieben:ja, darfst du. nämlich bei sehr starkem nebel, wenn du dich mit abblendlicht selbst blenden würdest.