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Re: Grün-Weißes Problem
Verfasst: Mi 27. Feb 2008, 16:00
von Corsa A
an-tigra-vity hat geschrieben:ich wusste das irgendwie war net, dass der motor aus sein muss, wenn man telefoniert.
aber wenn dein vater ne rechtschutz hat, dann geh vor Gericht und so oft in Berufung, bis du irgendwann Recht bekommst.
ich würde auch sagen, dass der Motor aus war.
normal stehts da wirklich aussage gegen aussage.
schließlich wirst du ja auch vereidigt, genau wie der polizist.
schließlich musst du nicht deine unschuld beweisen, sondern der Staat muss deine Schuld beweisen.
Sag doch einfach den Motor sprang nicht mehr an und du hast deinen Vater angerufen, damit er dich holt...und dabei wurdest du vom Polizisten überrascht.
mfg tobi
ein polizist wird vereidigt wenn er seinen ausbildung beginnt/beendet
nein immer der angeklagte muss seine unschuld beweissen
wenn de rmotor aus gewesen wäre,wäre das ganze net passiert
also,mal einfach die finger ruhig halten wenn man absolut 0 plan hat.
Was man sich über sowas aufregen kann,wenn dieses gesetz doch so schwachsinnig is,warum "fällst" dann DU auf dieses gesetz rein?
Fakt ist,motor aus (auch an roten ampeln) - > darf telefoniert werden
Motor an -> es draf nicht telefoniert werden.
Re: Grün-Weißes Problem
Verfasst: Mi 27. Feb 2008, 16:13
von misterjack
Corsa A hat geschrieben:nein immer der angeklagte muss seine unschuld beweissen
Das stimmt nicht:
„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“
Unschuldsvermutung - Wikipedia
Als Nachweis gibt es hier nur die Zeugenaussage des Polizisten. Bergileins Aussage steht dann dagegen.
@Bergilein, mit ein wenig Recherche im Netz wäre dir aufgefallen, dass harmloses Falschparken nicht als B-Verstoß zählt.
Re: Grün-Weißes Problem
Verfasst: Mi 27. Feb 2008, 16:25
von Corsa A
misterjack hat geschrieben:Das stimmt nicht:
„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“
Unschuldsvermutung - Wikipedia
Bevorst weiter klug scheisst lern lesen was andere leute schreiben.
Ihc hab nicht gesagt,dass du als ankeklagter immer schuld hast sondern,dass du verpflichtet bist deine unschuld zu beweissen.
Vorallem wenns ums verkehrsrecht geht,weil dich dann (zu 99%) immer der Staat anklagt.
In seinem fall würde der staat bei der anklage den polizisten als zeuge hernehmen.
Re: Grün-Weißes Problem
Verfasst: Mi 27. Feb 2008, 16:36
von Bergilein
Selbst wenn der Motor ausgewesen wäre, wie soll man das beweisen? Ich hätte da gar keine Chance. Und vor Gericht gehen hatte ich eigentlich nicht vor

Lügen werd ich da sowieso nicht. Ich warts mal ab.
Re: Grün-Weißes Problem
Verfasst: Mi 27. Feb 2008, 17:27
von Viper09
Ist es nicht so, dass man -und zwar völlig egal was man gemacht hat (A, B Verstoß)- immer die Nachschulung machen muss, wenn man einen Punkt bekommt?
1 Punkt bedeutet --> Nachschulung.
So zumindest hatte ich mir das rausgesucht, wobei mir :PPP auch die Geschichte mit "Motor aus" aufgefallen ist.
Re: Grün-Weißes Problem
Verfasst: Mi 27. Feb 2008, 17:34
von Paddy 16V Sport
Viper09 hat geschrieben:Ist es nicht so, dass man -und zwar völlig egal was man gemacht hat (A, B Verstoß)- immer die Nachschulung machen muss, wenn man einen Punkt bekommt?
1 Punkt bedeutet --> Nachschulung.
Ehm es wurde jetzt bestimmt 3x Gepostet und es steht immernoch auf Seite 1 im Link das man
2 B-VERSTÖßE BEGEHEN MUSS BEVOR MAN EINE NACHSCHULUNG BEKOMMT!!! EGAL OB PUNKT ODER NICHT
Nachschulung bei Führerschein auf Probe (Aufbauseminar für Fahranfänger)

LESEN !
So damit wäre wenigstens das geklärt.
Und mir will immer noch keiner sagen ob du jetzt schon einmal einen B-Verstoß hattest!
Edit: 1.
Wer einen Führerschein auf Probe hat und bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, dessen Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre.
Re: Grün-Weißes Problem
Verfasst: Mi 27. Feb 2008, 17:42
von Corsa A
Bergilein hat geschrieben:Selbst wenn der Motor ausgewesen wäre, wie soll man das beweisen? Ich hätte da gar keine Chance. Und vor Gericht gehen hatte ich eigentlich nicht vor

Lügen werd ich da sowieso nicht. Ich warts mal ab.
Genau,dass is das vernünftigste.
Erstmal abwarten was kommt,vorher etwas erkundigen aber net verrückt machen lassen.
Dann kann man immernoch handeln.
Aber vor gericht gegen einen polizsten würde ich nicht versuchen,vorallem wenn du weisst du musst lügen.
Re: Grün-Weißes Problem
Verfasst: Mi 27. Feb 2008, 17:54
von Corex
Der Punkt ist aber in der Probezeit das Punkt der Nachschulung heisst

. Egal obs ein A B C D E F G Verstoß ist.. der Punkt zählt und heisst Nachschulung!
Re: Grün-Weißes Problem
Verfasst: Mi 27. Feb 2008, 18:10
von misterjack
Kannst du es beweisen? Nein, aber wir. Punkte führen nicht zu Nachschulung, nur mindestens 2 B- oder ein A-Verstoß.

Re: Grün-Weißes Problem
Verfasst: Mi 27. Feb 2008, 18:12
von FTBerlin
nun denn..... es ist wie schon oben erwähnt des öfteren das selbe geschrieben worden..... und bevor sich hier einige die köpfe einhaun wird hier dicht gemacht.......
vorallem wenn nur gefährliches halbwissen gepostet wird was keinem weiterhilft.... daher
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