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Re: Verschränkunstest -freigängigkeit der Räder-

Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 18:26
von Andy Deluxe
dann war er anders betitelt. polizei meinte immer nur wir müssen auf den sachverständigen warten... der hat grad nen unfall aufgenommen.
auf dem auto stand auf jedenfall "ingenieurbüro`*name* ".
also glaube kaum das die polizei mir das auto von jm entstempeln lässt der gar nicht die befugniss dazu hatte :)
die hatte er bestimmt....
dann hätten die vor gericht ja nicht den hauch einer chance....
dann zeig ich die noch an...so siehts aus :)

Gerichtsurteil

Verfasst: Fr 5. Dez 2008, 10:56
von Andy Deluxe
so...bin grad raus aus dem Gericht...
Leider mit einer nicht guten Nachricht.
Habe nicht recht bekommen da ich letztendlich nicht beweisen kann dass das Fhz zu den jeweiligen Tüv-Terminen genauso da Stand wie es jetzt auch da steht.
Desweiteren waren die Eintragungen des Bastuck ESD nicht korrekt und eine Standgeräuschprüfung hat der Tüv nach der Leistungssteigerung auch nicht gemacht. dh. der bastuck ist nicht für diesen Motortyp (leistung) ausgelegt und somit erlischt die Betriebserlaubnis.
Beim Fahrwerk das selbe. Verbaut wurde es 2004, dort wurde es eingetragen und seitdem nichts daran verändert. Es wurde ein Fahrtest gemacht und als i.o. befunden. Als die Polizei ca 2005 das Fahrwerk bemängelte (fälschlicherweise) wurde nocheinmal das fahrwerk vom tüv überprüft und als i.o. befunden.
NACHDEM die Polizei mein Auto beschlagnahmt worden ist, habe ich nichts am Fahrwerk verändert und der Tüv sagte widerrum das Fahrwerk ist I.O.!!!
Das heisst würde der Sachverständige wieder den Verschränkungstest machen würde er wieder am radkasten anstoßen -> ich bin wieder dran wenn sie mich aufhalten OBWOHL 3 Tüv-prüfer meinten das Fahrwerk ist I.O.

Naja drauf geschissen...mich kotzt das alles mitlerweile an.
Das Ende vom Lied ist das ich keinem Tüv mehr vertraue und ich die Eintragungen letztendlich selber machen kann.
Ich habe keine Ahnung wofür ich immer soviel geld gezahlt habe denn Dienste für dieses Geld habe ich anscheinend nie erhalten.
Ich finde das ist eine rießengroße Sauerei wo Akte 08 oder ähnliches mit sicherheit einen schönen Bericht draus machen könnte...

Werd auf jedenfall mal rechts und links noch nen Federwegbegrenzer reinschieben in der hoffnung das es dann evtl passt.

Re: Verschränkunstest -freigängigkeit der Räder-

Verfasst: Fr 5. Dez 2008, 20:23
von NDG
Was ne scheisse... haste keine Möglichkeiten an den ranzukommen ders getüvt hat? Ist ja im Grunde genommen scheisse wenn Du Schuld bist, dass die nicht richtig eingetragen haben. Was wollen die wegen deinem ESD? Dbilas hat die doch ne Zeit lang verbaut bis die die eigenen hatten, oder ist da wieder was schief gelaufen ?

Re: Verschränkunstest -freigängigkeit der Räder-

Verfasst: Fr 5. Dez 2008, 20:27
von Speedycorsales
@Andy: Steck das doch ma den Akte 08 Leuten zu. Die haben schon relativ viel bewirkt!! Schreib denen einfach mal.

MFG

Re: Verschränkunstest -freigängigkeit der Räder-

Verfasst: Sa 6. Dez 2008, 21:07
von Andy Deluxe
Der bastuck ist nur für den Motor Z18XE mit 92KW zugelassen. alles andere wurde nie geprüft.
zulaut ist er dann sowieso. selbst eine nagelneue anlage ist gerade so an der max grenze des db-bereichs. fahr den mal 2 jahre dann bist du weit drüber...
erlöschung der ABE usw und sofort...

hab da ehrlich gesagt keie lust mehr mich damit rumzuschlagen. ende von lied ist das ich mein fhz immer selber auf verkehrssicherheit prüfen werde und ich mich selber über die paragraphen was geht und was nicht geht informiere.
Am besten gebe ich den TExt gleich vor welcher im fhz-schein eingetragen werden soll und das soll der prüfer dann schreiben und die rechnung (für nix) stellen. verlassen tu ich mich da nicht mehr auf die!!!

wie gesagt, hätte ich das nötige kleingeld und sonst nix zutun hätte ich da etwas unternommen, kann ja nicht sein das es kein geregeltes verfahren gibt um die freigänigkeit der räder festzustellen. wo kommen wir da denn hin wenn das im ermessen des prüfers liegt...
wäre vll eine gute vorlage für die Diplom bzw Bachelor-arbeit...

naja...hat da jm von euch interesse dran meinen fall zu schildern, gerne...

gruß andy

Re: Verschränkunstest -freigängigkeit der Räder-

Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 08:50
von ice tiger
Sehr heftig...
Vor allem aber die Aussage "Es kann nich bewiesen werden, dass ich seit der Eintragung am Fahrwerk nix verändert hab..."...

Sag mal war das hinten auch Gewinde bei dir?
Und in deinem alten Fahrzeugschein stand die "neue" Fahrzeughöhe mit Fahrwerk und Restgewinde drinne?
Und in deinem neuen Fahrzeugschein wurde das vergessen einzutragen richtig?
Das hat denen nicht als Beweis ausgereicht?
Versteh ich nicht...

Naja...will da nicht ewig drauf rumreiten...
Aber hört sich für mich nach ner stark willkürlichen Entscheidung an. :(

Such dir am Besten schnell ne Verkehrsrechtsschutz...
Die 50€ da im Jahr lohnen sich wirklich!

mfg

Re: Verschränkunstest -freigängigkeit der Räder-

Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 09:46
von c20xe Lexmaul Ram
Das mit dem Verschränken is eigentlich absoluter Schwachsinn. Normalerweise muß voll Beladen mit wippen geprüft werden. Durch die Verschränkung federt er zwar hinten bis zum Anschlag ein, jedoch is das Ergebniss nicht verwertbar. Bei der Starrachse an der Hinterachse federt das Rad beim verschränken schräg ins Radhaus. Bei voller Beladung mit Wippen am Boden federt die komplette Achse gerade ein.
Wenn es verschränkt nicht schleift, kann es trotzdem mit der Räder-Fahrwerkskombination bei voller Beladung und geradem einfedern schleifen!!!! ;)

Das machen mittlerweile auch immer mehr Tüv Prüfer hier in der Gegend. Is zwar ärgerlich, aber technisch logisch, und eigentlich auch nachzuvollziehen.

Re: Verschränkunstest -freigängigkeit der Räder-

Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 13:41
von ice tiger
Aber da liegt der Hause doch im Pfeffer...

Das Auto wird voll beladen und dann wippt da einer drauf rum....Schön und gut...

Aber wippt der auf dem Ding wie ein Sumo-Ringer?? (was übertriebenerweise ein Durchschlagen des Dämpfers und damit eventuell ein Schleifen am Radhaus verursachen könnte)

Oder wippt der da so drauf rum, dass es nem normalen Straßengebrauch entspricht?

Wer kontrolliert das?
Wie gesagt...Das mein Rad hinten schleift, bekomme ich vollbeladen auch mit nem Serienfahrwerk hin, wenn ich es drauf anlege...

Diese Urteil sagt im Grunde gar nix aus...

Richtig wäre es so, wie an-tigra-vity es gesagt hat...
Hinten die Kiste vollladen und damit fahren! Von mir aus 50km und dabei sämtliche Unebenheiten mitnehmen, die man finden kann...
Und wenn es da nicht schleift, dann muss es ja wohl passen...

mfg

Re: Verschränkunstest -freigängigkeit der Räder-

Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 14:03
von Andy Deluxe
was soll ich dazu sagen...

ich sehe es ja genauso...aber im grunde hab ich das so verstanden das da draußen auf den straßen praktisch tickende zeitbomben unterwegs sind da sie nicht mit dem verschränkungstest abgenommen worden sind und ein mögliches schleifen der räder wohl nun wahrscheinlich ist...
so ein schwachsinn...

deutsche justiz halt. passt vorne und hinten nicht...