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Re: Strobe-Lights (PaceCarLichter)...Eure Meinung???

Verfasst: So 4. Jan 2004, 23:52
von chrisMOD
sou und als nachschlag:
KBA
412-203
Br1075

Sehr geehrter Herr ....,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Unterbodenlicht ist in den Vorschriften nicht enthalten und somit
unzulässig.

Gemäß § 49a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dürfen nur die
vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen
Einrichtungen an Kraftfahrzeugen verwendet werden.

Zu Einstiegsleuchten existieren Aussagen des Verordnungsgebers. Diese sind
dann zulässig, wenn sie zur Beleuchtung des Einstiegs und des Fußraumes
dienen und in der Innenverkleichung der Tür angeordnet sind.

Ergänzende Bedingungen wurden auch auf einer Sitzung des Fachausschusses für
Kraftfahrzeugwesen (FKT) im Sonderausschuß (SA) Licht ( I/98 vom
21/22.01.199 empfohlen.
Danach ist die Ausleuchtung des Einstiegs der Innenbeleuchtung zuzuordnen
und derartige Leuchten im Prinzip auch dann zulässig, wenn sie nicht in der
Fahrzeugtür untergebracht sind.

So hat das Kraftfahrt-Bundesamt der Firma Hella eine Anbringung der Leuchte
in Verbindung mit einer Schwellerleiste außen am Fahrzeug genehmigt.
Die Einrichtung wurde unter folgenden Bedingungen (Empfehlungen des FKT SA
-Licht) genehmigt:
Es darf kein direktes Licht nach außen hin sichtbar sein (In einem
Abstand von einem Meter darf die Beleuchtungsstarke 0,7 Lux nicht
überschreiten).
Die Leuchte darf nur im Stillstand und nur bei eingeschalteter
Innenbeleuchtung einschaltbar sein.


Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Bruder

Hartmut.Bruder@kba.de
Telefon: +49 (0)461 316 1521
Telefax: +49 (0)461 316 1741

ich hoff damit is der absolute quatsch "mei, ubb vom tüv eintragen lassen, dann kann garnix passieren!" so ein dummlall

Re: Strobe-Lights (PaceCarLichter)...Eure Meinung???

Verfasst: Mo 5. Jan 2004, 23:16
von LittleTigra
3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat
Also, passt doch, der Ti ist doch ungewöhnlich "lang", ungewöhnlich "breit" und ungewöhnlich "hoch" :)

OK, ich gebs ja zu, der war blöd...