Kann dran bleiben, allerdings muss einer der beiden Blinker (entweder am Kotflügel oder am Spiegel) entfernt oder außer Betrieb gesetzt (=abgeklemmt) werden. Leuchtmittel entfernen reicht theoretisch nicht, weil alle angeschlossenen Lichteinrichtungen auch funktionsfähig sein müssen. Nachzulesen in 76/756 EWG i.V.m. ECE -R48, StVZO §54
