Aaaaalso,
ich bin ja persönlich der Meinung, wir sind nicht auf den Kopf gefallen. Ebenso bin ich der Meinung, das jeder - ja und ich meine wirklich JEDER - ok ich sage es nochmals WIRLICH JEDER der sein Auto aufmacht, sich mit den dazugehörigen Gesetzen und Vorschriften auseinandersetzten muss.
Jeder der sich irgendwas an sein Auto dranbaut, ohne sich darüber gedanken gemacht zu haben, obs ggfl. TÜV-Konform besser gesagt Gesetzeskonform ist, hat es bei einer Kontrolle durch die Rennleitung nicht besser verdient als Lehrgeld dafür zu bezahlen. Und danach spätestens sollte man sich damit auseinander setzten.
http://www.stvzo.de
(leider ohne Toleranzenkatalog) Greetz @ Lippo
So und jeder der sich etwas an sein Auto dranbaut, von dem er genau weiß, das es nicht funzt - beispiele? (Schalldämpferattrape, BB der wirklich zu Krass ist, Alu-Heckflügel, Unterbodenbeleuchtung etc....) und trotzdem rumfährt, der sollte wissen was ihm blüht, wenns mal so weit ist.
Ich hab beispielsweise einfach keine große lust mehr auf TÜV und Rennleitung und gehe bewusst risiken ein, bei einer Überprüfung mehrere Punkte zu bekommen und auch entsprechend Buße zu zahlen. Aber ich weiß zumindest was mir blüht!!!!
Ich finds absolut nervig, im Forum fragen zu stellen, ob dies und jenes nicht vielleicht doch und wenn aber oder vielleicht ..... bla bla bla.
Fakt ist - logo kann alles eingetragen werden - wenn man die richtigen leute kennt. Fakt ist aber auch illegal bleibt illegal und alles was eingetragen ist, kann auch wieder ausgetragen werden.
In der Ebay auktion steht ja schon drin nach §21 eintragbar.
*der in der STVZO blätterte* ahhh ja, §21 STVZO Einzellabnahme:
Sprich: Der BB ist nur durch eine Einzellabnahme und Briefeintragung eintragbar - was aber im Ermessen des Prüfers liegt. Welcher wiederum, wenn er nach Gesetz handelt diesen BB nicht eintragen wird. Früher war dieser BB noch mit einem §19(3) Gutachten von Mattig zu bekommen, und auch einzutragen, was aber derzeit nicht mehr der Fall ist.
Wenn sich jemand den BB von MHC zulegt, (metall) dann bekommt der Ohnehin sowieso nicht mal irgendwelche Papiere oder sonnst was dazu. Dann geht sowieso nichts anderes als §21 im Ermessen des Prüfers.
So hoffe jetzt klarheit geschafft zu haben.
Greeetz @ all: David
P.S. @ Lippo: Kann leider keine STVZO mit ordentlichem Anhang - sprich Toleranzenkatalog finden, sind die in der örtlichen Polizeidienststelle einsehbar?