InfluX hat geschrieben:Hab FK bei mir eingetragen bekommen. Habs einfach gemacht bin zu
meinem Örtlichen D&W händler gefahren, und sagte den Sitz will ich
haben aber nur wen er mir hier gleich eingetragen wird. Gesagt
Getan hatte kein Problem damit.
Haben sie dir den vorher auch eingebaut? oder einfach eingetragen ohne einbauen?
Was haste für alles bezahlt? würd das auch gerne so machen nur bei uns haben wir net wirklich so ein shop der sowas verkauft und gleich einbaut ausser was vllt in Frage kommt wäre ATU aber ob die Günstige Sitze haben und das eintragen weis ich auch net
rudissofa hat geschrieben:google mal bei D&W, die sind doch fast flächendeckend in deutschland vertreten ............
Also der nächste D&W Shop is von mir aus 90km entfern und das wollte ich net unbedingt fahren nur wegen Sportsitze weil das würde dann bestimmt vom Preis her noch teurer werden als wenn ich es selber machen würde
Hallo, was muss ich da jetzt genau drunter verstehen? Also den Sitz den
ich mir kaufen will den kann man genau wie den original sitzt im auto
vor und zurück stellen,die lehne bewegen bzw. verstellen also egnau
wie ein normaler.kann ich ihn dann so fahren oder muss er eingetragen
werden da er ja wie ein normaler sitz alles kann. und wenn ich ihn
eintragen lassen muss wie teuer wäre es über die dekra,der sitz hat
keine kennzeichnung also komplett ohne gutachten.
mit freundlichen gruss
Die ANtwort von Dekra
In der Zulassungsbescheinigung Teil I (neuer Fahrzeugschein seit Okt. 2005)
ist die Typgenehmigungsnummer unter Feld "K" eingetragen. Beginnt diese mit einem kleinen "e" gefolgt von einer 1- oder 2-stelligen Ziffer und dann mit einem "*" vom Rest der Nummer getrennt, so handelt es sich um eine solche.
In den alten Fahrzeugpapieren ist die Nummer nur im Fahrzeugbrief auf Seite 4 (schmale Innenseite) in der Mitte vermerkt.
Bei nationaler ABE ist die Nummer i.d.R. 4-stellig mit einem vorangestellten großem Buchstaben.
Besitzt Ihr Fahrzeug eine solche, kann, vorausgesetzt die originalen Sitzschienen und Verankerungen werden benutzt, der Sitz unter Beachtung der genannten Bedingungen ohne Abnahme und Eintragung verwendet werden. Beim 2-Türer ist ggf. der Einstieg auf die hinteren Sitzplätze zu beachten.
Dann meine Zweite Frage
Also heißt das jetzt das ich mir ein Sitz kaufe ihn auf die Originalen
Sitzschienen und an die Originalen befestigungen schraube und somit muss
ich ihn NICHT eintragen lassen??
Die 2. Antwort von Dekra
ja, wenn alle anderen bisher bereits genannten Randbedingungen
eingehalten werden.
Zu Ihrer Sicherheit könnten Sie mit Ihrem Fahrzeug und dem Angebot der Sitze gerne eine unserer Prüfstellen aufsuchen, uns sich am konkreten Beispiel von unseren Mitarbeitern beraten lassen.
Also leute das ist das Ergebnis und heißt das man den Sitz NICHT eintragen lassen muss wenn er auf den Originalen Schienen und Konsolen befestigt wird so wie es der Originale ist.
Neumiii hat geschrieben:Also leute das ist das Ergebnis und heißt das man den Sitz NICHT eintragen lassen muss wenn er auf den Originalen Schienen und Konsolen befestigt wird so wie es der Originale ist.
Aber nur unter den "bereits genannten Randbedingungen", also "bei nationaler ABE" und nicht "EG-Typgenehmigung".
I.d.R. haben Fahrzeuge nach EZ '96 eine EG-Typgenehmigung und halt KEINE nationale ABE mehr. Damit fallen diese Fahrzeuge dann unter andere Bedingungen und die Sitze müssen eingetragen werden.
Also hört sich doch so weit gut an !!
Bekomme ich im Corsa C auch die Sitzschiene ab
ohne den sitz zu beschädigen ?
Der C hat mit Sicherheit die EG-Typengenehmigung. D.h. beim C müssen Sitze generell eingetragen werden. Der Seitenairbag kann (wenn man einen Airbag-Totmacher mit Gutachten benutzt) dazu togelegt und Ausgetragen werden.
Ab einem bestimmten Baujahr ist aber sogar der Seitenairbag mit in der Typengenehmigung enthalten. Da ist dann ein Austragen der Seitenairbags nicht mehr erlaubt.
Acki hat geschrieben:Der C hat mit Sicherheit die EG-Typengenehmigung. D.h. beim C müssen Sitze generell eingetragen werden. Der Seitenairbag kann (wenn man einen Airbag-Totmacher mit Gutachten benutzt) dazu togelegt und Ausgetragen werden.
Ab einem bestimmten Baujahr ist aber sogar der Seitenairbag mit in der Typengenehmigung enthalten. Da ist dann ein Austragen der Seitenairbags nicht mehr erlaubt.
gruß Acki
Musste am besten mal zum OPEL Händler fahren und den genau fragen mit dem totstellen der wird dir das bestimmt machen und die Sitzschienen bekommste eig. auch lose.