polizei probleme

Fragen, Probleme, Berichte und Tipps

Moderatoren: FTBerlin, TwoBeers

Benutzeravatar
Fasemann
Senior
Beiträge: 4776
Registriert: Sa 17. Jan 2004, 19:41
Kontaktdaten:

Re: polizei probleme

Beitrag von Fasemann »

es geht nicht um die LEUCHTWEITE !!!! der § sagt aus.." die Unterkante der Lichtaustrittsfläche hat 50 cm über dem Boden zu sein ..." wohin deine SW leuchten ist denen egal ....

§70 STVZO abs 1 nr.2 Ausnahmegenehmigung

Thüringer Landesverwaltungsamt

postfach 2249
referat 530 / herr stiller
99403 Weimar

das ist der I*I*T der das in Th bearbeitet !!!!


der ORIGINALTEXT: http://www.stvzo.de/ §50 abs. 3

(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für

1. Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,

2. selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zuläßt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).

(4) Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, dass bei Fernlicht die Abblendscheinwerfer mitbrennen.

(5) Die Scheinwerfer müssen bei Dunkelheit die Fahrbahn so beleuchten (Fernlicht), dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs in Höhe der Scheinwerfermitten mindestens beträgt

1. 0,25 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 100 cm3,

2. 0,50 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum über 100 cm3,

3. 1,00 lx bei anderen Kraftfahrzeugen.
Benutzeravatar
Elli

Re: polizei probleme

Beitrag von Elli »

Mein TÜv mann hat mir erzählt dass das schnuppe ist hauptsache der tiefste punkt ist 7cm vom boden weg
Benutzeravatar
Karol

Re: polizei probleme

Beitrag von Karol »

hö ? scheinwerfer 7cm über den boden fährst du ein kart ?! oder versteh ich bissel was falsch ... :roll:
Benutzeravatar
Haugla2000

Re: polizei probleme

Beitrag von Haugla2000 »

Elli hat geschrieben:Mein TÜv mann hat mir erzählt dass das schnuppe ist hauptsache der tiefste punkt ist 7cm vom boden weg
tja und ich hab wie schon hundertmal hier geposted von 3 unterschiedlichen tüv stationen nicht meine plakette bekommen weil nur 48,5 scheinwerferunterkante zum boden...

jeder sagt was anderes und ich bekomme keinen tüv ;)

KLASSE
Benutzeravatar
Elli

Re: polizei probleme

Beitrag von Elli »

scheinwerfer ist egal, weil sobald du du den tigra nur minimal tiefer liegst bist schon unter 50cm. Und mein TÜv Mann hat nur gemeint ,dass der tiefste punkt vom Auto ( frontstange, auspuff) mindestens 7cm vom boden sein muss.
Benutzeravatar
Haugla2000

Re: polizei probleme

Beitrag von Haugla2000 »

also ich erinnere mich an einige threads hier aussem forum wo immer wieder von 8cm gesprochen, bin mir da ziemlich sicher, und jetzt kommt 7cm

Ohje


herrlich immer was anderes zu hoeren...


ich weiss jedenfalls das die tüv prüfer in bochum, witten und Herne auf die 50cm achten !!!!
Benutzeravatar
HoLLe
Senior
Beiträge: 2406
Registriert: Fr 9. Mai 2003, 14:16

Re: polizei probleme

Beitrag von HoLLe »

...ihr solltet mal besser in eure papiere schaun...trauen kann man
doch keinem - sieht man doch- 8cm bei festanbauten und 7cm bei
formelastischen bauteilen...so stehts zumindest öfters mal drin.
wenn se mir mal den wagen wg der 50cm stillegen sollten, mach ich
daraus nen gerichtsfall den die welt noch nicht gesehen hat.
mir hat mal nen tüver erzählt, dass die makierung am scheinwerfer
ausschlaggebend sein soll...beim nächsten erzählte der was anderes.
reflektorunterkante is doch relativ :wink:
Benutzeravatar
Kühlschrank

Re: polizei probleme

Beitrag von Kühlschrank »

also gibt es auch was wie tief die nebelz sein dürfen???
Benutzeravatar
Fasemann
Senior
Beiträge: 4776
Registriert: Sa 17. Jan 2004, 19:41
Kontaktdaten:

Re: polizei probleme

Beitrag von Fasemann »

http://www.stvzo.de da die suche benutzten aber licht und so ist § 50
Benutzeravatar
Dr. Mace

Re: polizei probleme

Beitrag von Dr. Mace »

Der_Bachelor hat geschrieben: und da les ich grad steht auch unter punkt 9:

.....es ist auf eine mindestbodenfreiheit von 80mm bzw. 70mm bei formelastischen bauteilen zu achten.

gilt für front, schweller etc.

steht sogar das mit nummernschild drinnen vorne 20mm hinten 30mm
Hab mich auch erschrocken wie ich das gelesen hab. Allerdings hatte ich danach nen kurzes gesrpäch mit nem Tüver.
Der hat gesagt, dass er mit meine Front mit 3cm Bodenfreiheit ohne weiteres eintragen würde, denn das mit den 7 bis 8 cm ist zwar korrekt aber, wird nicht an den Schwellern/Schürze oder so gemessen. Sondern am tiefsten Punkt, und das wäre der Träger am vorderen Radkasten und da hab ich bei ner 60/40 Tieferlegung 15cm. Quasi darf deine Schürze am Boden schleifen. Das einzige weswegen uns einer ans Bein pinkeln kann sind die 500mm SW-UK.
Jetzt nicht auf mich losdreschen, gebe nur wieder was der Tüver gesagt hat.
Antworten